Friesisch-Gesetz
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Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum |
| Kurztitel: | Friesisch-Gesetz |
| Abkürzung: | FriesischG |
| Art: | Landesgesetz |
| Geltungsbereich: | Schleswig-Holstein |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| Fundstellennachweis: | GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 188-1 |
| Datum des Gesetzes: | 13. Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 481) |
| Inkrafttreten am: | 24. Dezember 2004 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG [1]) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem folgende Punkte regelt:
- Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch zugelassene Sprache
- das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
- Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
- Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
- Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
- Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
Weblinks [Bearbeiten]
- Gesetzentwurf (PDF; 31 kB)
- Meldung über Verabschiedung in: Hamburger Abendblatt, 12. November 2004
- Endgültige Fassung (PDF; 39 kB)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
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