Fristentransformation

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Die Fristentransformation ist eine der drei Funktionen, die Finanzintermediäre in einer Volkswirtschaft übernehmen. Die beiden übrigen Funktionen sind die Losgrößentransformation und die Risikotransformation.

Durch die Fristentransformation werden die unterschiedlichen Laufzeitinteressen der Schuldner (Privatpersonen, Unternehmen, Staat) und der Gläubiger (Sparer) in Einklang gebracht.

Es sind zwei Arten von Fristentransformation zu unterscheiden:

  • Transformation von Kapitalbindungsfristen (Liquiditätsfristentransformation): Die Bindungsdauer des zur Verfügung gestellten Kapitals weicht von der Bindungsdauer des investierten Kapitals ab. Aus der Liquiditätsfristentransformation erwachsen Liquiditätsrisiken.
  • Transformation von Zinsbindungsfristen: Die Dauer, für die die Zinsen des zur Verfügung gestellten Kapitals festgelegt sind, weicht von der Dauer der Zinsbindung des investierten Kapitals ab. Hierdurch entstehen Zinsänderungsrisiken

Wenn langfristige Investitionen mit kurzfristigen Geldern finanziert werden, spricht man von positiver Fristentransformation, umgekehrt von negativer Fristentransformation. Der Normalfall ist die positive Fristentransformation.

[Bearbeiten] Beispiele

  • Zur Finanzierung eines Eigenheims wird ein Kapitalbetrag von 100.000 EUR benötigt, der über die nächsten 10 Jahre getilgt werden soll. Als Finanzintermediär ist es Aufgabe einer Bank, den Kapitalbedarf mit seiner spezifischen Fristigkeit durch Einlagen mit normalerweise kürzerer Laufzeitlänge abzudecken. Die Bank trägt dabei ein Zinsänderungsrisiko und ein Liquiditätsrisiko.
  • Eine Firma benötigt einen Kredit, der in fünf Jahren fällig ist und für den ein fester Zinssatz bezahlt wird. Die Bank beschafft das Kapital über fünfjährige Sparbriefe mit variablem Zinssatz. Die Kapitalbindungsfristen sind identisch, es besteht für die Bank nur ein Zinsänderungsrisiko.

[Bearbeiten] Siehe auch

Fristenkongruenz

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