Furt
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Als Furt bezeichnet man eine Untiefe in einem Bach- oder Flusslauf, an der das Gewässer zu Fuß oder mit Fahrzeugen durchquert werden kann. Furten in Flüssen sind oft schon von alters her bekannt. An solchen Stellen entstanden – besonders im Mittelalter – zahlreiche Städte und Orte, vor allem auch weil an den hier verlaufenden Handelswegen mitunter Zölle erhoben werden konnten. Das Durchqueren eines Gewässers mithilfe einer Furt wird auch (durch)furten genannt.
Noch heute nutzt man in Bachläufen vorhandene Furten beim Bau von Wald- oder Wirtschaftswegen, wenn so der teure Bau von Brücken vermieden werden kann.
Die an Fahrzeugen angeschriebene Wattiefe gibt die maximale Eintauchtiefe im Wasser an.
Als Furten wurden auch die Flussquerungen bezeichnet, die sich dadurch auszeichneten, dass sie leicht zu erreichen waren. Dies trifft besonders auf sumpfige Gebiete in der norddeutschen Tiefebene zu. Ein Beispiel ist die sumpfige Flussaue der Randow, die nur an einer Stelle einen „trockenen“ Uferzugang bot; an dieser Stelle wurde Löcknitz angelegt.
Viele deutsche Städte und Orte tragen den Begriff Furt im Namen, was auf ihre Lage an einer solchen Stelle hinweist. In englischsprachigen Ortsbezeichnungen verwendet man die Namensergänzung „-ford“, zum Beispiel Oxford oder Stratford. In niederländischen Ortsbezeichnungen heißt es voorde oder voort wie in Vilvoorde, Zandvoort und Bosvoorde. Das lateinische trajectum (=Furt) findet man zurück in Maastricht, Utrecht und Dordrecht.
Beispiele:
- Bad Salzdetfurth
- Steinfurt
- Dietfurt und Ditfurth
- Drensteinfurt
- Erfurt
- Frankfurt am Main
- Frankfurt (Oder)
- Fürth
- Furttal
- Haßfurt
- Herford (Heeresfurt)
- Klagenfurt
- Mimigernaford (heute Münster (Westfalen))
- Ochsenfurt
- Schweinfurt
- Staffort (stete Furt durch die Pfinz)
- Wendefurth
- Wipperfürth (über den Fluss Wupper, der früher Wipper hieß und im Oberlauf diesen Namen behalten hat)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Furth (Begriffsklärung)
- Fußgängerfurt

