Fusion (Wirtschaft)

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Eine Fusion ist ein Zusammenschluss oder Verschmelzung von zwei oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Sprachgebrauch und Terminologie

Mit Fusion (Englisch merger) wird ursprünglich nur der rechtliche Tatbestand einer Verschmelzung zweier Unternehmen bezeichnet; im heutigen Sprachgebrauch bezieht sich aber der Begriff Fusion auf jeden Zusammenschluss zweier etwa gleichwertiger Unternehmen, unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung, d.h. einschließlich auf Wegen eines Unternehmenskaufs (der ursprünglich als Akquisition (englisch acquisition) bezeichnet wurde). Auch im deutschsprachigen Raum hat sich daher die englische Bezeichnung "Mergers & Acquisitions" (Zusammenschlüsse und Übernahmen), vor allem aber deren Abkürzung "M&A", eingebürgert.

Als Upstream-Merger wird die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft bezeichnet, welche im Laufe der Transaktion erhalten bleibt. Als Downstream-Merger wird der umgekehrte Fall bezeichnet.

[Bearbeiten] Rechtliche Grundlage

In Deutschland unterliegen Fusionen (im Sinne von Verschmelzung) dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Auf europäischer Ebene gilt die Verschmelzungsrichtlinie.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise


[Bearbeiten] Literatur

  • Gerhard Picot: Unternehmenskauf und Restrukturierung - Handbuch zum Wirtschaftsrecht, 3.Auflage, C.H.Beck Verlag, München 2004, ISBN 3-4065-1464-2
  • Ek, Ralf/ von Hoyenberg, Philipp: Unternehmenskauf und -verkauf, Beck-Rechtsberater im dtv, 1. Auflage, 2007, ISBN 3-406-54707-9 (C.H. Beck)

[Bearbeiten] Weblinks

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