Görlitzer Abkommen

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Am 6. Juli 1950 erkannte die DDR-Regierung nach internen Diskussionen unter dem Druck Moskaus in der Warschauer Deklaration die Oder-Neiße-Linie, zur Friedensgrenze erklärt, als Staatsgrenze zwischen der DDR und Polen an. Die kommunistische Führung verzichtete zur Stabilisierung der eigenen Machtansprüche auf weitere Gebietsansprüche, trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom. Auch wurde die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße ohne Widerspruch akzeptiert. Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Regierung der DDR eine Delegation unter Führung Ulbrichts in die Volksrepublik Polen, die mit der polnischen Regierung unter Cyrankiewicz in Warschau eine Deklaration unterzeichnete.

Diese Vereinbarung zwischen beiden Regierungen war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten "Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens", welches die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte und in dem Stalin sämtliche Gebietsansprüche durchsetzte und statt der Glatzer Neiße die Lausitzer Neiße als Westgrenze Polens bestimmte. Die Glatzer Neiße war während des 2. Weltkrieges als Grenzfluss zwischen Polen und Deutschland vorgesehen. Diese Grenzziehung hätte den Verbleib der Stadt Breslau und großer Teile Schlesiens im deutschen Staatsgebiet bedeutet.

Die Regierung der Bundesrepublik erkannte die Grenze endgültig erst am 14. November 1990 im Zuge des Deutsch-Polnischen Grenzvertrags an, um den Wiedervereinigungsprozess zwischen den beiden deutschen Staaten nicht zu gefährden. Auch sollten die Sorgen der europäischen Nachbarstaaten vor einem wiedererstarkenden Deutschland, besonders auch in Polen, entkräftet werden.