Götaland

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Götaland
Historische Provinzen (landskap) in Götaland

Götaland [ˈjøːtaland] ist der südlichste der heutigen drei schwedischen Landesteile (schwed. landsdelar) Götaland, Norrland und Svealand. Es umfasst die zehn historischen Provinzen, auch „Landschaften“ (schwed. landskap) genannt, Småland, Öland, Västergötland, Östergötland, Dalsland, Schonen, Halland, Blekinge, Gotland und Bohuslän.

[Bearbeiten] Geschichte der Region

Andere ältere Namen der Region sind "Gothia", "Gothlan" und "Gotland". Es bestand einst aus souveränen Königreichen, deren Bewohner im Altnordischen "Gautar" genannt wurden. Man spekuliert, dass es sich bei diesen um die "Geatas" handelt, das Volk des Beowulf aus dem altenglischen Epos gleichen Namens. Laut anderer Spekulationen war die Region Ursprungsort der Goten.

Erst seit dem späten Mittelalter begann man Götaland als einen Teil Schwedens zu betrachten. In altnordischen und altenglischen Quellen wurde es noch als eine autonome Region unabhängig von Schweden beschrieben. Reichsrat und Großgrundbesitzer Bo Jonsson Grip beschrieb in einer Quelle aus dem Jahr 1384 Schweden als aus den Teilen Svealand, Österland und Götaland bestehend.

Im frühen Mittelalter gehörten wahrscheinlich Småland, welches unter Anderem aus den "Ländern" Njudung, Värend, Möre, Ydre, Tjust, Finnveden und Kind bestand, die Insel Öland, Östergötland, Västergötland (inklusive Dalsland) und Värmland und Närke zu Götaland. Värmland zählte im frühen 19. Jahrhundert noch als Teil Götalands. Värmland und Närke sind heute Teile von Svealand.

Blekinge, Bohuslän, Halland und Schonen wurden im Frieden von Roskilde von 1658 Schweden zugesprochen. Bohuslän gehörte zuvor zu Norwegen und die anderen Provinzen zu Dänemark. Diese Provinzen gehören seitdem auch zu Götaland. Die ehemals dänischen Provinzen werden zusammenfassend auch als Skåneland umschrieben.

Im heutigen Schweden ist die Einteilung nach Landesteilen von marginalem Interesse. Es wird hauptsächlich in der Meteorologie und in zusammenfassender Statistik verwandt.

[Bearbeiten] Siehe auch

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