Garagenverordnung

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Die Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der deutschen Länder enthalten Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen.

Im Einzelnen ist dort unter anderem Folgendes geregelt:

  • die Mindestbreite und der Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten;
  • die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen;
  • die Mindestlänge und -breite von Stellplätzen, die Mindestbreite von Fahrgassen sowie der Mindestanteil von Frauenparkplätzen;
  • die Mindesthöhe;
  • die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächern und Stützen.

In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine Garagenverordnungen. In Berlin wurde sie 2004 durch die Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung - AnlPrüfVO) außer Kraft gesetzt. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert.

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