Gebrauchshund

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Der Begriff Gebrauchshunde wird in unterschiedlichem Kontext im Hundewesen verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gebrauchshunde/Arbeitshunde

Gebrauchshunde sind Hunde, die für ganz bestimmte Tätigkeiten eingesetzt (gebraucht) werden. Sie werden auch als Arbeitshunde bezeichnet. Sie finden Einsatz zum Beispiel für die Jagd, bei Katastrophen, im Polizeidienst, zur Suchtgiftauffindung oder bei Such- und Rettungsarbeit nach Lawinenunglücken. Für die verschiedenen Einsatzgebiete müssen sie spezifische Voraussetzungen erfüllen, was sowohl zum Beispiel ihren Körperbau (Kraft, Größe, Wendigkeit), ihr Wesen (triebstark oder reizresistent) als auch ihre Ausbildung betrifft.

Es gibt insbesondere folgende Einsatzzwecke:

Die geforderten charakterlichen und körperlichen Eigenschaften richten sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck des Hundes. Als die wichtigsten gemeinsamen Merkmale sind jedoch die ausgeprägte Lernwilligkeit und für fast alle Bereiche der unbedingte Gehorsam zu betrachten. Eine möglichst frühe Sozialisierung ist in jedem Fall anzustreben. Erst danach ist es sinnvoll, die angeborenen Jagd-, Schutz- oder Hütetriebe weiter herauszuarbeiten und von ihnen im wörtlichen Sinn "Gebrauch" zu machen.

Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen, deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.

[Bearbeiten] Gebrauchshund im Hundesport

Auch Hunde, die eine Gebrauchshundprüfung bestanden haben, als Gebrauchshunde bezeichnet.

[Bearbeiten] Gebrauchshund als Rassehund

Der Begriff Gebrauchshund wird im engeren Sinn für einen Hund verwendet, der zu einer anerkannten Gebrauchshunderasse gehört, wie in Deutschland zum Beispiel

[Bearbeiten] Siehe auch

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