Gegenkönig
Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.
Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt (z. B. Friedrich II.). Bei einigen (z. B. Heinrich II. (Bayern), Ekbert II. (Meißen)) ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten.
Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen.
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Gegenkönige im Ostfränkischen Reich[Bearbeiten]
- Arnulf der Böse (919-921 möglicherweise gegen Heinrich I.)
- Heinrich der Zänker (984-985 möglicherweise gegen Otto III.)
Gegenkönige im Heiligen Römischen Reich[Bearbeiten]
- Rudolf von Rheinfelden (1077–1080 gegen Heinrich IV.)
- Hermann von Salm (1081–1088 gegen Heinrich IV.)
- Konrad III. (1127–1135 gegen Lothar III.), alleiniger König 1138-1152
- Otto IV. (1198-1208 gegen Philipp von Schwaben), alleiniger König/Kaiser 1208/09-1212
- Friedrich II. (1212–1215 gegen Otto IV.), alleiniger König/Kaiser 1215/1220-1246
- Heinrich Raspe (1246–1247 gegen Friedrich II.)
- Wilhelm von Holland (1248–1254 gegen Friedrich II. und Konrad IV.), alleiniger König 1254-1256
- Alfons von Kastilien (1257–1273 gegen Richard von Cornwall, †1272)
- Albrecht I. von Österreich (1298 gegen Adolf von Nassau), alleiniger König 1298-1308
- Ludwig IV. der Bayer (1314–1330 gegen Friedrich (III.) den Schönen), Kaiser 1328-1346
- Karl IV. (1346 gegen Ludwig IV. den Bayern), alleiniger König/Kaiser 1346-1349 und 1349/1355-1378
- Günther von Schwarzburg (1349 gegen Karl IV.)
- Jobst von Mähren (1410-1411 gegen Sigismund)
Französische Gegenkönige[Bearbeiten]
- Guido von Spoleto (888 gegen Odo von Paris)
- Robert I. (922–923 gegen Karl III. den Einfältigen)
- Heinrich VI. (1431 gegen Karl VII.)
- Charles I. (Rouen) als Karl X. (1589-1590 gegen Heinrich IV.)
Englische Gegenkönige[Bearbeiten]
- Sven Gabelbart (1013-1014 gegen Æthelred II.)
- Knut der Große (1016 gegen Edmund Ironside), alleiniger König 1016-1035
- Maria I. die Blutige/die Katholische (1553 gegen Jane Grey), alleinige Königin 1553-1558
Literatur[Bearbeiten]
- Heinrich Mitteis: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur goldenen Bulle, 2., erweiterte Auflage, Rohrer, Brünn, München, Wien 1944, S. 113 ff.
- Dietmar Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 5., erweiterte und um eine Zeittafel und einen Karten-Anhang ergänzte Auflage, Beck, München 2005, S. 71 f., 94 ff., ISBN 3-406-52637-3
- Gerhard Theuerkauf: Gegenkönig. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Herausgegeben von Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand als philologischer Beraterin. Redaktion: Falk Hess und Andreas Karg, Band I: Aachen-Geistliche Bank, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1995-1996, ISBN 978-3-503-07912-4