Geldschöpfungsmonopol

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Als Geldschöpfungsmonopol bezeichnet man das in vielen Ländern gesetzlich festgelegte Recht der Zentralbank, als einzige Institution Banknoten und Münzen des gesetzlichen Zahlungsmittels emittieren zu dürfen. Bei Banknoten spricht man vom Banknotenmonopol, bei Münzen vom Münzrecht. Da heute der größte Teil des Geldumlaufs aus Giralgeld besteht und die Giralgeldschöpfung vorwiegend durch die Kreditvergabe der Geschäftsbanken zustandekommt, kann man von einem Geldschöpfungsmonopol der Zentralbanken nicht mehr sprechen. Diese kann die Geldmenge lediglich durch ihre geldpolitischen Maßnahmen beeinflussen.

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