Gemeindestraße
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Gemeindestraßen befinden sich in der Baulast und/oder Erhaltung der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt. In der Rangordnung befinden sie sich damit unterhalb der Kreisstraßen, im Gegensatz zu diesen sind Gemeindestraßen auch nicht nummeriert.
Die Zugehörigkeit zur Kommunalebene führt mitunter dazu, dass Gemeinden danach streben, dass Gemeindestraßen zu Kreisstraßen umgewidmet werden. In diesem Fall obliegt die Unterhaltung dem Landkreis. Dies ist auch für Anlieger insoweit wichtig, als z. B. dann die Genehmigung der Einfriedung zur Straße anderen Stellen obliegt und die Anliegerbeiträge anders bemessen werden können.

