Verpflegung
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Unter Verpflegung wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln bzw. Speisen und Getränken verstanden.
Nahrungsmittel zur Versorgung außerhalb der Wohnung werden auch als Proviant bezeichnet.
[Bearbeiten] Gemeinschaftsverpflegung
Gemeinschaftsverpflegung, auch Gemeinschaftsgastronomie[1] genannt, ist eine Sonderform der Gastronomie und bezeichnet die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen. Dazu gehören die drei Hauptgruppen:
- Verpflegung in Kantinen und Mensen
- Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Altersheimen, Pflegeheimen, Ganztagsschulen, Kindergärten
- Verpflegung in einem Katastrophenfall durch den Verpflegungsdienst
Gemeinsam mit Catering–Unternehmen, der klassischen Gastronomie und der Systemgastronomie bilden die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung innerhalb der Ernährungswirtschaft die Gruppe der Großverbraucher von Lebensmitteln.