Verpflegung

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Gulaschkanone“ der Freiwilligen Feuerwehr

Unter Verpflegung wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln bzw. Speisen und Getränken verstanden.

Nahrungsmittel zur Versorgung außerhalb der Wohnung werden auch als Proviant bezeichnet.

[Bearbeiten] Gemeinschaftsverpflegung

Gemeinschaftsverpflegung, auch Gemeinschaftsgastronomie[1] genannt, ist eine Sonderform der Gastronomie und bezeichnet die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen. Dazu gehören die drei Hauptgruppen:

  • Verpflegung in Kantinen und Mensen
  • Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Altersheimen, Pflegeheimen, Ganztagsschulen, Kindergärten
  • Verpflegung in einem Katastrophenfall durch den Verpflegungsdienst

Gemeinsam mit Catering–Unternehmen, der klassischen Gastronomie und der Systemgastronomie bilden die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung innerhalb der Ernährungswirtschaft die Gruppe der Großverbraucher von Lebensmitteln.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. DeHoGa: Gemeinschaftsgastronomie in Deutschland

[Bearbeiten] Siehe auch

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