Generalsekretär
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Generalsekretär ist eine verbreitete Bezeichnung für eine Führungsposition in einer Organisation. Protokollarisch ist er unterhalb eines Präsidenten oder Vorsitzenden angesiedelt, was allerdings nicht immer den realen Machtverhältnissen entspricht.
In der Regel ist der Generalsekretär Leiter der Verwaltung der Organisation und der Dienstvorgesetzte der hauptamtlichen Mitarbeiter. Während der oft ehrenamtliche Vorstand der Organisation wichtige Grundsatzentscheidungen trifft, ist der Generalsekretär zuständig für das Tagesgeschäft. Gebräuchlich ist die Bezeichnung Generalsekretär in Deutschland z.B. bei Parteien und Sportverbänden.
Vergleichbare Amtsbezeichnungen für diese Funktion sind Hauptgeschäftsführer (v.a. bei Kammern) oder z.T. Generaldirektor (z.B. bei Stiftungen).
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[Bearbeiten] Politische Parteien in parlamentarischen Systemen
In vielen Parteien unterstützt der Generalsekretär die Arbeit des Parteichefs, auch Vorsitzender oder Parteipräsident genannt. Seine Arbeit ist die eines Hauptgeschäftsführers der jeweiligen Partei, gleichsam der "Prokurist des Parteivorsitzenden". In deutschen Parteien ist es allerdings üblich, dass der Generalsekretär eher die politische Seite der Parteiorganisation übernimmt und die politischen Standpunkte der Partei besonders zugespitzt nach außen vertritt. Im Gegensatz dazu übernimmt der Bundesgeschäftsführer die interne Organisation der Partei. Eine solche Struktur findet sich bei CDU/CSU, bei der FDP und seit 1999 auch bei der SPD. Bei Bündnis 90/Die Grünen werden politische Positionen traditionell eher von der Doppelspitze im Vorstand nach außen getragen. Die vergleichbarste Position bei den Grünen ist die eines "politischen Bundesgeschäftsführers". Auch Die Linke hat keinen Generalsekretär, möglicherweise auch wegen der negativen Prägung des Begriffes durch die SED-Regierung in der DDR.
Der Generalsekretär organisiert die Wahlkämpfe und die Parteitage. Er kümmert sich um die Mitgliederwerbung und koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb der Partei auf den verschiedenen Hierarchieebenen, angefangen von der Ortsebene bis hin zur Bundesparteiebene.
Er arbeitet auch maßgeblich an den Zukunftsstrategien und an der Fortentwicklung der Partei mit. Er ist meist Angestellter der Partei und bezieht von dort sein Gehalt.
[Bearbeiten] Kommunistische Parteien im Sowjetsystem
In den kommunistischen Parteien Osteuropas unterschied sich die Rolle des Generalsekretärsamtes wesentlich von seiner Rolle in parlamentarischen Demokratien, was mit der speziellen Entwicklung in der jungen UdSSR anfangs der 1920er Jahre zusammenhängt. Die regierende spätere KPdSU hieß damals noch Kommunistische Partei Russlands (Bolschewikij), kurz: KPR (B), und ihr Vorsitzender war Wladimir Iljitsch Uljánow, genannt Lenin; das Amt eines Generalsekretärs wurde 1922 neu geschaffen, erster Amtsinhaber wurde Jossif Wissarionowitsch Dschugaschwili, genannt Stalin. Dieser baute sein Amt im Laufe weniger Jahre zum wichtigsten in der Partei und im Staat aus und verlieh ihm diktatorische Vollmachten. Damit weit mächtiger als Staatsoberhaupt und Regierungschef zusammen, hatte er bis 1941 kein anderes Amt inne, insbesondere kein offizielles Staatsamt.
Dass der mächtigste Mann der UdSSR der Generalsekretär einer politischen Partei war, kennzeichnet das Verhältnis zwischen Staat und Partei im Sowjetsystem. Nach 1934 bedurfte Stalin keiner Bestätigung im Amt des Generalsekretärs mehr, er wurde stattdessen als Vorsitzender des Rates der Volkskommissare (ab 1941), Marschall (ab 1943) oder Generalissimus (ab 1945) betitelt.
Als in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1946 die SED gegründet und aus der SBZ im Oktober 1949 die DDR entstanden war, hieß der mächtigste Mann im Staate nicht Wilhelm Pieck (der erste und einzige Staatspräsident des Landes) oder Otto Grotewohl (erster DDR-Ministerpräsident), sondern Walter Ulbricht als Generalsekretär bzw. Erster Sekretär der SED.
[Bearbeiten] UN
Bei den Vereinten Nationen ist der Generalsekretär der höchste Verwaltungsbeamte des UN-Sekretariats. Seit dem 1. Januar 2007 ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon.
[Bearbeiten] Weiteres
In vielen, vor allem romanischen Staaten, ist der Generalsekretär der höchste Verwaltungsbeamte ("Amtschef") eines Ministeriums, wo er im Verwaltungsbereich die Ministerialabteilungen koordiniert. Er steht hierarchisch zwischen dem Ministerialdirektor und dem (politischen) Staatssekretär. In Österreich sieht das Bundesministeriengesetz vor, dass der jeweilige Ressortchef "mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte" einen Generalsekretär betrauen kann. Dieser besitzt gegenüber den (anderen) Sektionsleitern, den regulär höchsten Ministerialbeamten, Weisungsbefugnis.

