Generalstaatsanwalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R.

Der Inhaber des Amtes ist in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienstaufsicht durch den Landesjustizminister.

[Bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen