Generalstaatsanwaltschaft

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Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) ist in Deutschland die bei einem Oberlandesgericht gebildete Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um eine Behörde des jeweiligen Landes.

Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.

Ferner wirkt die GStA unter anderem bei Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgericht sowie über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte mit.

Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist.

[Bearbeiten] Siehe auch

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