Generisches Maskulinum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein generisches Maskulinum ist ein maskulines Nomen oder Pronomen, das sich auf Personen mit unbekanntem Geschlecht bezieht, bei dem das Geschlecht der Personen nicht relevant ist oder mit dem männliche wie weibliche Personen gemeint sein sollen.[1] Es wird für Gruppen von Lebewesen verwendet, in denen es auch Mitglieder mit grammatikalisch weiblicher Bezeichnung gibt oder geben könnte. Ein Beispiel ist die generisch maskuline Bezeichnung Bundeskanzler, bei der auch Bundeskanzlerinnen mitgemeint sind.

Beginnend in den 1960er Jahren werden generisch maskuline Personenbezeichnungen in der Germanistik als verallgemeinernd und geschlechtsneutral verstanden. In früheren Zeiten der deutschen Grammatikschreibung hatte das Neutrum teilweise die Funktion geschlechtsneutraler Bezeichnung von Personen.[2]

Generische Maskulina gerieten in den 1970er Jahren in die Kritik und werden seither kontrovers diskutiert.[3]

Inhaltsverzeichnis

Anwendung des generischen Maskulinums [Bearbeiten]

Das generische Maskulinum wird laut dem Duden traditionell dann gewählt, „wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind. Das Maskulinum ist hier neutralisierend bzw. verallgemeinernd (‚generisch‘).“[4] Da das Maskulinum neben seiner generischen Funktion auch spezifisch (also ausschließlich für Männer) verwendet werden kann, hängt es ohne explizite Hinweise von der jeweiligen gesellschaftlichen Situation und vom Einzelnen ab, ob das andere Geschlecht eingeschlossen wird.

Beispiele für die verschiedenen Varianten des Generischen Maskulinums im Deutschen
Variante 1 – Inklusion
Frauen sind mitgemeint.
Variante 1a – Pluralinklusion
Die Rede ist von Gruppen, zu denen (vermutlich) auch weibliche Personen gehören.
Die Wanderer gingen den Berg hinauf.
Variante 1b – Singularinklusion
Die Rede ist nicht von einem bestimmten realen Mann, sondern von einer imaginierten Person als Träger einer Rolle oder von Eigenschaften und ohne Hinweis auf deren Geschlecht; es liegt ein generalisierender Singular vor.
Ein Feuerwehrmann hat keine Angst vor dem Feuer. – Geistig sind Frauen im Begriff der Feuerwehrleute dann eingeschlossen, wenn man einen weiblichen Feuerwehrmann für möglich hält.
Der Deutsche gilt als fleißig.
Variante 2 – Exklusion
Eindeutig (ausschließlich) weibliche Personen werden mit grammatisch maskulinen Bezeichnungen bezeichnet.
Variante 2a – Singularexklusion
Die Rede ist von einer einzelnen weiblichen Person.
Sie ist unser bester Ingenieur.
Variante 2b – Pluralexklusion
Die Rede ist von mehreren weiblichen Personen; Zusatzinformation bei Benutzung des generischen Maskulinums: Es treten auch keine männlichen Sänger mehr auf.
Die letzten Sänger, die auftraten, waren Lisa und Anna.
Variante 2c
feststehende Redewendung, die – anders als Variante 2a – nicht moviert werden kann, wenn sie auf eine Frau oder auf Frauen bezogen wird.
Die Bundeskanzlerin wurde der Lage Herr.

Es kommt in der deutschen Sprache und in den meisten Sprachen, die über mindestens zwei Genera verfügen, relativ häufig vor, dass das Genus (das grammatikalische Geschlecht) einer Personenbezeichnung vom Sexus (dem biologischen Geschlecht) der bezeichneten Person abweicht. Bei Menschen wird im Deutschen das generische Maskulinum häufiger als das generische Femininum und das generische Neutrum benutzt (z. B. bei so gut wie allen Berufsbezeichnungen und Nomina agentis). Bestehende spezifische Feminina werden im Bedarfsfall (d. h. dann, wenn die ersten Männer Träger der entsprechenden Funktion werden) durch neu geschaffene generische Maskulina ersetzt (HebammeEntbindungspfleger, KrankenschwesterKrankenpfleger), die dann regulär mit dem Suffix {in} moviert werden können.

Gelegentlich werden auf Menschen generische Neutra (das Opfer, das Kind, das Mitglied) angewandt. Zur Kategorie der generischen Neutra gehören auch alle Diminutive, sofern sie als solche erkannt und empfunden werden (das Männchen, das Schneiderlein, das Hänschen, das Lieschen aber die Heidi; bei Johanna Spyri heißt es hingegen noch: das Heidi, weil bei ihr das Bewusstsein dafür noch lebendig ist, dass Heidi ‚kleine Adelheid‘ bedeutet).

Die Bezeichnung generisches Maskulinum ist nicht auf Gegenstände (der Tisch) und Abstrakta (der Ruhm) anwendbar, weil es in diesen Fällen keinen Konflikt zwischen dem Genus des Wortes (des sprachlichen Zeichens) und dem Sexus des bezeichneten Gegenstandes bzw. Abstraktums geben kann.

Das Strafgesetzbuch und andere Gesetzestexte verwenden das generische Maskulinum. Ministerinnen gelten im Sinne des Gesetzes als Minister und Mörderinnen als Mörder.[5]

Genus und Sexus [Bearbeiten]

In der Frühzeit der deutschen Grammatikschreibung – der Renaissance- und Barockzeit – wurden Genus und Sexus vermischt. Das Genus der Personenbezeichnungen wurde direkt mit ihrer Geschlechtsbedeutung in Verbindung gebracht, sodass beispielsweise Justus Georg Schottelius maskuline Personenbezeichnungen als „Namen der Männer” auffasste.[2] Zur Zeit der Aufklärung konzipierten Denker wie Johann Christoph Gottsched und Johann Christoph Adelung das Genus als eine mit dem Sexus (und allen stereotypen Vorstellungen darüber) im Zusammenhang stehende Kategorie, die zentrale Eigenschaften von Mann und Frau widerspiegle. Auf das generische Maskulinum wird in dieser Zeit nicht eingegangen, außer ansatzweise bei Indefinitpronomen, die z. B. Adelung als geschlechtsneutral betrachtet.[2][3] Das 18. und 19. Jahrhundert wurde von der mit Jacob Grimm einsetzenden Tendenz gekennzeichnet, das grammatische Geschlecht mit dem biologischen zu verknüpfen.[1] So ließ Grimm sämtliche Vorstellungen von Eigenschaften, Verhaltensweisen und Auffälligkeiten, die an das Bild von Mann und Frau geknüpft waren, in seine Auffassung der Genera einfließen: „das masculinum scheint das frühere, größere, festere, sprödere, raschere, das thätige, bewegliche, zeugende; das femininum das spätere, kleinere, weichere, stillere, das leidende, empfangende (...) Diese Kennzeichen stimmen zu den bei dem natürlichen Genus (...) aufgestellten“.[3][6][7][8] Das maskuline (grammatische) Geschlecht wurde von Grimm wie auch zuvor von Adelung analog zum biologisch männlichen Geschlecht als anders und höcherwertig postuliert.[3][9] Dementsprechend war für Grimm „die Hand” weiblich, weil sie kleiner, passiver und empfänglicher sei als „der Fuß”. Passivität, geringe Größe und Femininum einserseits und Aktivität, Größe und Maskulinum andererseits gehörten seiner Ansicht nach zusammen. Grimm fand für viele andere Substantive eine vergleichbare sexusbasierte Erklärung.[7] Er sah das Maskulinum als das „lebendigste, kräftigste und ursprünglichste” unter allen Genuskategorien und erwähnte als erster die Möglichkeit, maskuline Personenbezeichnungen in Bezug auf Frauen anzuwenden. Eine geschlechtsneutrale Bedeutung schreibt Grimm jedoch nur dem Neutrum zu.[2] Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde weiterhin überwiegend angenommen, dass sich das Genus von Personenbezeichnungen aus dem Sexus der Bezeichneten ergibt. Zu dieser Zeit gab es u. a. von Wilhelm Wilmanns die ersten expliziten Beschreibungen des Phänomens des generischen Maskulinums.[2]

Ab den 1960er Jahren entstanden zum Verhältnis von Genus und Sexus und hinsichtlich der Behandlung des generischen Maskulinums in der Linguistik zwei radikal unterschiedliche Auffassungen:[2]

Der ersten Auffassung zufolge gibt es eine Kongruenz zwischen Sexus und Genus bei Personenbezeichnungen.[2] Bei der Bezeichnung von Verwandtschaftsverhältnissen werde sie konsequent eingehalten (der Vater, aber die Mutter). Sprachen unterschieden einerseits zwischen Animata (Belebtem, Leitfrage: Wer?) und Inanimata (Unbelebtem, Leitfrage: Was?), andererseits zwischen Männlichem und Weiblichem. Diese beiden Trennungen kämen in der Dreizahl der Genera zum Ausdruck. Um Abweichungen von der Kongruenz zu verstehen, sei ein hohes Maß an Abstraktionsvermögen erforderlich. Diese Abweichungen und nicht die Einhaltung der Kongruenz müssten gerechtfertigt werden.[10]

Der zweiten Auffassung zufolge haben Genus und Sexus in Sprachen wie dem Deutschen nichts miteinander zu tun:[2] Wenn ein Tisch „männlich“ sei, dann könne ein Teil von ihm, nämlich das Tischbein, eigentlich nicht „sächlich“ sein. Tatsächlich aber sei die Zuordnung von Genera zu Wörtern zufällig und willkürlich, wie auch die Genuszuordnung beim Besteck: der Löffel, die Gabel, das Messer. Auch seien nicht alle Hunde (generisches Maskulinum) männlich und nicht alle Katzen (generisches Femininum) weiblich. „Sachen“ seien Pferde (generisches Neutrum) allenfalls für Juristen und Ökonomen. Auch bei Lebewesen gebe es also chaotische Verhältnisse bei der Zuordnung von Oberbegriffen zu Genera. Folglich sei nichts dagegen einzuwenden, wenn auch Menschen mit einem von ihrem Sexus abweichenden Wort bezeichnet würden.

Der Grammatik-Duden von 1966 (S. 137, § 1255) sieht den Ursprung des Genussystems als semantisch motiviert an, d. h. in Zusammenhang mit dem Sexus stehend. Ab seiner dritten Auflage von 1973 (S. 150, § 321) verneint der Grammatik-Duden aber strikt einen Zusammenhang zwischen Genus und Sexus.[3]

Stand der Diskussion [Bearbeiten]

Argumente für das generische Maskulinum [Bearbeiten]

Mangel an praktikablen, verständlichen, informativen und stilistisch ansprechenden Alternativen [Bearbeiten]

Bestimmte Inhalte, so die Verteidiger des Maskulinums, ließen sich ausschließlich unter Verwendung der generischen Form ausdrücken. Dies würde das Beispiel Brühlmeiers verdeutlichen:[11] Der Satz Frauen sind die vernünftigeren Autofahrerinnen ergibt z. B. keinen Sinn, da ausnahmslos alle Autofahrerinnen Frauen sind. Es müsse daher heißen: Frauen sind die vernünftigeren Autofahrer.

In manchen Fällen stellt das generische Maskulinum die sinnvollste Ausdrucksweise dar.[12] Beispielhaft sind die Sätze „Mädchen sind die besseren Schüler” und „Bei uns ist der Kunde noch König.” Jeder Versuch, die beiden Aussagen in sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ zu übersetzen, führe entweder zu Satzungetümen oder zu Tautologien: „Sie ist unser bester Ingenieur.”[13] Hier wird deutlich, dass es weder einen weiblichen, noch einen männlichen Ingenieur gebe, der besser sei als die Angesprochene. Würde von einer Ingenieurin gesprochen, so wäre dies missverständlich, da es die Möglichkeit eines fachlich besseren Ingenieurs – nämlich eines männlichen – offen ließe. Eine Doppeltnennung oder ein Binnen-I kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Angesprochene nur ein natürliches Geschlecht hat.

Die Methode des Splittings (explizite Benennung beider Geschlechter) als Alternative zum generischen Maskulinum führe zu unpraktischen und unschönen Ergebnissen: Sie mache die Texte lang und unübersichtlich und eigne sich mehr für politische Proklamationen und Festtagsreden als für sachliche Texte. Sie wirke zudem umständlich, verkomplizierend und überladen. Unabhängig davon, ob die explizite Beidnennung durch die Verwendung von Binnen-Is, Schrägstrichen oder die zusätzliche Verwendung auch der femininen Wortform erfolge, werde die Aufmerksamkeit für das natürliche Geschlecht der Bezeichneten verstärkt. Zusätzliche Informationen enthielten solche Ergänzungen selten. Gelegentlich störten sie das Verständnis des Gemeinten, vor allem dann, wenn beim flüchtigen Lesen das Binnen-I als i oder gar als kleines L wahrgenommen wird.

Auch logisch kann eine splittende Ausdrucksweise Schwierigkeiten bereiten: so kann der Satz: Zwei Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion konnten an der Wahl leider nicht teilnehmen, auf keine Weise korrekt sein, gleich ob das Geschlecht der beiden bekannt ist oder nicht: Handelt es sich um zwei Frauen, ist die Nennung von Männern inkorrekt, und umgekehrt; handelt es sich um Personen verschiedenen Geschlechts, so ist die Nennung von Kolleginnen und Kollegen im Plural inkorrekt, weil es sich ja nur um genau eine Kollegin und einen Kollegen handelt. Bei zwei Personen unbekannten Geschlechts könnte Splitting korrekt also nur sehr komplex verwirklicht werden, etwa: Zwei Kolleginnen oder zwei Kollegen oder eine Kollegin und ein Kollege aus der Fraktion konnten an der Wahl nicht teilnehmen.

Bei der Verbindung zweier Funktionsbezeichnungen zu Komposita oder Doppelformulierungen müsste etwa das Wort Schülervertreter in Schülerinnen- und Schüler-Vertreter sowie Schülerinnen- und Schüler-Vertreterinnen oder Schülerinnen- und Schülervertreterinnen und -vertreter umgeformt werden. Aus Der Ministerpräsident oder sein Stellvertreter würde in der unabgekürzten offiziellen Fassung: Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter (16 statt 5 Wörter).

Andere Schwierigkeiten würden sich, insbesondere beim lauten Vorlesen, bei der Lesbarkeit von Texten ergeben: Ein(e) geeignete(r) Sprecher(in) musste den Textvortrag übernehmen.

Verständlichkeit [Bearbeiten]

Gegen Alternativen zum generischen Maskulinum wird häufig eingewandt, dass sie die Qualität und die kognitive Verarbeitung von Texten beeinträchtigen.[14][15]

Sprache als Instrument politischer Bestrebungen [Bearbeiten]

Manche ordnen eine geschlechtsneutrale oder auch Frauen explizit nennende Wortwahl der „politischen Korrektheit“ zu und vertreten die Ansicht, dass damit dem eigentlichen Anliegen mehr geschadet, als dem Ziel der Gleichberechtigung gedient werde.

Kritisiert wird ferner, die Alternativvorschläge würden der Gesellschaft oktroyiert.[16][17] Dies geschehe teilweise durch den Vorwurf, die Verwendung des generischen Maskulinums sei frauenfeindlich,[13] teilweise unmittelbar durch staatlichen Zwang.[11] Daher werden diese Versuche, das generische Maskulinum abzuschaffen, mit dem Orwellschen Neusprech verglichen.[13][16]

Argumente gegen das generische Maskulinum [Bearbeiten]

In der Ausgabe des Grammatik-Dudens von 1998 heißt es: „Besonders bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger bzw. die Trägerin eines Geschehens bezeichnen (Nomina Agentis), wird die Verwendung des generischen Maskulinums immer mehr abgelehnt.“[18]

Geringerer gedanklicher Einbezug und Benachteiligung von Frauen [Bearbeiten]

Mit der Frage, ob generische Maskulina geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch interpretiert werden, beschäftigt sich die Psycholinguistik und die Kognitionspsychologie.[3] Seit Beginn der 90er Jahre (und vereinzelt auch davor) wurden im deutschsprachigen Raum verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zur kognitiven Verarbeitung des generischen Maskulinums durchgeführt, deren Ergebnisse darauf hindeuten, dass diese sprachliche Konvention nicht geschlechtsneutral rezipiert wird.[3][19] Vielmehr tritt bei Personenreferenzen im generischen Maskulinum ein Male bias ein: Frauen werden in geringerem Maße gedanklich einbezogen und repräsentiert als bei alternativen Sprachformen wie der Beidnennung oder dem Binnen-I.[3][20][21]

Eine der ersten Untersuchungen zum generischen Maskulinum stammt vom Sprachwissenschaftler Josef Klein. Er hat 1988 Befragungstests mit Lückentexten durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Versuchsteilnehmenden generisch maskuline Personenbezeichnungen deutlich stärker auf Männer als auf Frauen bezogen. Laut Klein sei „die Benachteiligung der Frau durch das generische Maskulinum also keine feministische Schimäre, sondern psycholinguistische Realität”.[22]

Seither wurde eine Vielzahl von Studien durchgeführt, die zu ähnlichen Ergebnissen kamen. Frauen werden beim generischen Maskulinum in geringerem Maße gedanklich einbezogen bzw. repräsentiert.[3][20][21][23] Das zeigt sich in vielfältigen psychologischen Maßen wie der Häufigkeit geschlechtsbezogener Satzergänzungen bzw. Geschichtenfortführungen,[24][25][26][27][28] der Genauigkeit und Schnelligkeit geschlechtsbezogener Erinnerungen[29][14] und der Häufigkeit und Geschwindigkeit von Zuordnungen von Personen zu Geschlechtskategorien.[30][31][32][33] In einer systematischen Übersichtsarbeit kommen die Psychologinnen Lisa Irmen und Vera Steiger zu dem Schluss, dass „angesichts der breiten empirischen Befundlage [...] das generische Maskulinum weder als sprachökonomische Konvention verstanden werden [kann], die konsistent auf beide Geschlechter verweist, noch als ein rein grammatikalisches, von Denkstrukturen völlig losgelöstes Phänomen.”[3]

Diese Ergebnisse finden sich auch im Englischen. So führt das Personalpronomen he, das auch geschlechtsneutral sein soll, im Vergleich zu she/he und they zu einer mentalen Überrepräsentation von Männern.[34][35][36][37]

Praktische Konsequenzen [Bearbeiten]

Das generische Maskulinum führt nicht nur zu einer mangelnden mentalen Repräsentation von Frauen, sondern nimmt zudem auch Einfluss auf die Verhaltensebene.[38] Eine Reihe von englischsprachigen Studien beschäftigte sich mit generischen Maskulina in Stellenbeschreibungen. In einer Studie lasen Versuchsteilnehmende Stellenangebote, in denen neutrale, feminine und maskuline Pronomen und Berufsbezeichnungen verwendet wurden. Frauen waren deutlich weniger bereit, sich für den Job zu bewerben, wenn die Stellenbeschreibung in der maskulinen Form verfasst war. Auch Männer zeigten weniger Interesse an dem Job, wenn das Stellenangebot feminine Pronomen und Berufsbezeichnungen benutzte. Da allerdings nur die männliche Form generisch verwendet wird, deutet das Ergebnis der Studie darauf hin, dass Frauen sich von Stellenangeboten, die generische Maskulina verwenden, weniger angesprochen fühlen und deshalb von einer Bewerbung absehen.[39] In einer anderen Untersuchung mussten Studierende Stellenbeschreibungen lesen, in denen das generische he, he or she oder they benutzt wurden. Weibliche Versuchsteilnehmende zeigten ein größeres Interesse an dem Beruf, wenn geschlechtsneutrale Beschreibungen anstelle des generischen he gewählt wurden.[40] In einer weiteren Studie lasen Studierende einen Auszug aus einem Text über die ethischen Standards für Psychologen. Psychologie wurde als weniger attraktiv für Frauen eingeschätzt, wenn der Text das generische he im Vergleich zu he and she und she and he enthielt.[41]

Im Bereich der Rechtsgeschichte gab es eine Vielzahl von Auseinandersetzungen um die Interpretation von maskulinen Formen. Als Ende der 1920er in der Schweiz versucht wurde, das Frauenstimmrecht durch Interpretation des Wortes „Stimmbürger” im Sinne des generischen Maskulinums durchzusetzen, wurde das Gesuch durch eine geschlechtsspezifische Auslegung des Wortes abgelehnt: „Wenn man nun behauptet, dass der Begriff auch die Schweizer Frauen in sich schliessen sollte, so überschreitet man die Grenzen der zulässigen Interpretation und begeht damit einen Akt, der dem Sinne der Verfassung widerspricht ... Die Beschränkung des Stimmrechts auf die männlichen Schweizer Bürger ist ein fundamentaler Grundsatz des eidgenössischen öffentlichen Rechts.”[42][43] Das Wahlrecht wurde Schweizerinnen bis 1971 mit dem Argument vorenthalten, dass im Gesetz von Schweizern und nicht von Schweizerinnen die Rede war. Seit 1971 werden Frauen in der Verfassung explizit genannt.[31] Eine Untersuchung der Rechtswissenschaftlerin Marguerite Ritchie, die mehrere hundert Jahre des kanadischen Rechts analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrdeutigkeit des generischen Maskulinums es Richtern ermöglichte, Frauen in Abhängigkeit des Zeitgeistes und ihrer eigenen Vorurteile einzubeziehen oder auszuschließen. Exemplarisch sei z. B. der Fall einer Juristin, die 1905 in New Brunswick auf Zulassung als Anwältin klagte. Sie argumentierte, dass sich der in der Zulassungsordnung verwendete Ausdruck Person und die maskulinen Pronomen auf Männer und Frauen gleichermaßen bezogen. Die Richter bestritten dies und wiesen ihre Klage ab.[44][45] Über ein anderes Beispiel berichtete Courtenay 1929. Eine promovierte Medizinerin durfte nicht an der Moskauer Universität habilitieren, weil der zuständige Minister für Volksaufklärung sich laut Courtenay auf „den wortlaut des statuts [stützte], der einzig und allein dozenten, aber keine dozentinnen voraussah”.[46] Im Nationalsozialismus wurde Frauen die Ausübung juristischer Berufe durch Erlässe des Reichministeriums der Justiz untersagt. Die maskulinen Personenbezeichnungen der Gesetzestexte („der Rechtsanwalt”, „der Richter”), die kurz zuvor generisch ausgelegt worden waren und Frauen den Eintritt in die Berufswelt ermöglicht hatten, wurden wieder männlich interpretiert. Diese unterschiedliche Auslegung des Gesetzes rechtfertigte den Ausschluss von Frauen.[47][48]

Der Einfluss der Rechtssprache auf die Entscheidungen von Geschworenen wurde von Hamilton, Hunter und Stuart-Smith 1992 untersucht. Dazu rekonstruierte das Forscherteam einen realen Mordprozess, in dem die Geschworenen entscheiden sollten, ob die angeklagte Frau in Notwehr gehandelt hatte. Die Versuchsteilnehmenden erhielten wie die Geschworenen im echten Verfahren eine Definition von „Notwehr”, die durchgängig das generische he verwendete. Als Kontrolle wurde einigen Teilnehmenden eine abgewandelte Definition vorgelegt, die he or she oder she benutze, ansonsten aber identisch mit der originalen Definition war. Das Ergebnis der Studie lautete, dass Versuchsteilnehmende, welche die she- bzw. he or she-Versionen der Definition lasen, deutlich mehr bereit waren, Notwehr anzuerkennen. Das Forscherteam vermutete, dass die Entscheidung der Geschworenen im realen Mordprozess durch einen ähnlichen male bias beeinflusst wurde und dass generisch maskuline Formen auch andere juristische Entscheidungen beeinflussen.[49]

Stahlberg und Sczesny kamen 2001 zu dem Ergebnis, dass die Sprache konkrete Einschätzungen bestimmen kann. In der ersten Studie wurden Versuchteilnehmende gefragt, wer ihr Lieblingsmaler, -musiker, -sportler usw. ist. Die Anzahl der genannten Frauen variierte signifikant in Abhängigkeit davon, ob in der Fragestellung generische Maskulina oder geschlechtsneutrale Formulierungen (z. B. Beidnennung) zum Einsatz kamen. In einer zweiten Studie wurden die Teilnehmenden gebeten, Kandidaten für das Kanzleramt bei der nächsten Bundestagswahl vorzuschlagen. Auch hier hing die Anzahl der genannten Politikerinnen von der Art der Formulierung ab. Die Ergebnisse von Befragungen, etwa zur Bestimmung der Musiker des Jahres, können somit von linguistischen Faktoren abhängen.[30][50] Eine Forschungsgruppe der Universität Mannheim kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die verwendete Sprachform einen Unterschied in der Beantwortung von Meinungsumfragen macht.[51]

Androzentrismus [Bearbeiten]

Hauptartikel: Androzentrismus

Im Englischen wurde das generische Pronomen he erst ab dem Ende des 18. Jahrhunderts von der normativen Grammatik vorgeschrieben. Von alters her üblich war das anaphorische Pronomen they wie etwa in dem Satz „Anyone can do it if they try”. Generische Maskulina entstanden nicht auf natürlichem Wege, sondern waren das Ergebnis von Bestrebungen verschiedener Grammatiker und normativen Eingriffen in die Sprache zugunsten der grammatisch männlichen Form. 1850 wurde schließlich per Gesetz offiziell he als einzig gültige anaphorische Form festgeschrieben.[52][53]

Im Deutschen sind die Möglichkeiten der Personenreferenz grundlegend asymmetrisch, sodass z. B. Schoenthal und Samel sie als androzentrisch ansehen.[54][55] Das maskuline grammatische Geschlecht werde im Sprachgebrauch als die Norm darstellt und die femininen Formen als die Abweichung. Dies sei nach Schoenthal mit einer positiven Bewertung der Norm und einer negativen der Abweichung verbunden.[54][55]

Insbesondere bei prestigeträchtigen Ämtern und Tätigkeiten sei es als selbstverständlich verstanden worden, dass sie von männlichen Personen ausgeübt worden seien. Je nach Sitte und Bedarf seien auch vereinzelt Frauen zu diesen Tätigkeiten zugelassen worden, für die man aber nicht systematisch die Bezeichnung für die die Tätigkeit Ausübenden geändert habe.

Eine gängige Strategie von Frauen, die bislang männlich dominierte Tätigkeiten eroberten, sei es bis in die 1980er Jahre gewesen, sich selbst mit maskulinen Bezeichnungen zu nennen (z. B. als Ingenieur), um in der Fachwelt Anerkennung zu finden (als Fachkraft, nicht als Frau). Die „zu starke“ Betonung des weiblichen Elements durch Benutzung der Endung -in wurde lange Zeit als nicht zielführend (im Sinne der Emanzipation der Frauen) empfunden, zumal eine besondere Markierung von Frauen die Konnotation fördere, Männer seien der Normalfall und Frauen der Sonderfall. Spätestens mit dem Einsetzen der feministischen Sprachkritik sei diese Strategie jedoch aufgegeben worden. Jetzt gelte es, die mit der Endung -in verbundenen negativen Konnotationen zu verändern, indem im Zusammenhang mit dem Reden über Frauen Positives kommuniziert werde.[2]

Verständlichkeit [Bearbeiten]

In einer Studie von Braun et al. aus dem Jahr 2007 wurde objektiv überprüft, wie gut die Versuchsteilnehmenden die Inhalte eines Textes verarbeiteten und reproduzierten, der hinsichtlich der Form der Personenbezeichnung – generisches Maskulinum, Beidnennung mit Neutralisierung, Binnen-I – variierte.[14][15] Darüber hinaus wurde erhoben, wie sie den Text subjektiv im Hinblick auf verschiedene Merkmale der Textqualität (Verständlichkeit, Güte der Formulierungen und Lesbarkeit) bewerteten. Hinsichtlich des objektiven Kriteriums gab es keine Unterschiede: Weibliche und männliche Teilnehmende zeigten bei allen drei Sprachformen eine ähnlich gute Verarbeitungs- und Erinnerungsleistung. Die Ergebnisse belegen insgesamt, dass geschlechtergerechte Texte ähnlich erfolgreich verarbeitet werden können wie Texte mit generisch maskulinen Bezeichnungen.[14][15]

Akzeptanz gendersensitiver Formulierungen [Bearbeiten]

Eichhoff-Cyrus und Dietrich untersuchten 1997 in einer Meinungsumfrage die Akzeptanz für bestimmte Formen von Formulierungen in Gesetzestexten. Dabei stellten sie fest, dass 42 % der über 700 Befragten neutrale Formulierungen, 37 % die Beidenennung und 19 % das generische Maskulinum präferierten.[56] Im Kontext von Rechtstexten untersuchten auch Steiger und Irmen 2007 die Akzeptanz für generisch maskuline, geschlechterindifferente sowie Beidnennungen. Die Ergebnisse zeigen eine breite Akzeptanz geschlechterindifferenter Bezeichnungsformen, die als geschlechtergerechter als die beiden anderen Alternativen beurteilt wurden.[57]

Eine englischsprachige Untersuchung ergab zudem, dass die geringe Akzeptanz für generische Maskulina die Einschätzung von Personen, die generisch maskuline Formulierungen verwenden, negativ beeinflusst. Die Versuchsteilnehmenden lasen Transkripte einer Beratungssitzung, in welcher Berater entweder das generische he oder die inklusive Formulierung she or he verwendeten. Die Teilnehmenden schätzen die Berater, die generisch maskuline Formen nutzen, als sexistischer ein und waren zudem alle weniger bereit, diese Berater aufzusuchen.[58]

Verfehlung der kommunikativen Absicht und Uneindeutigkeit [Bearbeiten]

Kinder lernen im Zuge des Spracherwerbs erst relativ spät, ein generisches Maskulinum als geschlechtsneutral zu verstehen. Das generische Maskulinum erfordert eine „Geschlechtsabstraktion“ in dem Sinne, dass der Hörer oder Leser vom natürlichen Geschlecht einer konkreten Person absehen muss.[2] Studien im englischsprachigen Raum ergaben, dass ein Großteil von Erstklässlern und Drittklässlern generische Maskulina nicht versteht und stattdessen das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht gleichsetzt.[59][60][61][62] Einige Fünftklässler interpretieren und verwenden Pronomen generisch, ihr Verständnis ist allerdings unzuverlässig und wird von den Vorstellungen des Kindes über die Welt und Stereotypen beeinflusst.[63] Auch wenig gebildete oder kognitiv beeinträchtigte Menschen verstehen generische Maskulina nicht. Das Gebot der Barrierefreiheit (vgl. auch Leichte Sprache) mache es erforderlich, allgemeinverständliche Formulierungen zu benutzen.

Darüber hinaus setze jemand, der ein generisches Maskulinum benutze, die Bereitschaft von Leserinnen oder Hörerinnen voraus, dass bei Bezeichnungen, mit denen sie bezeichnet werden, von ihrem natürlichen Geschlecht abgesehen werde; diese Akzeptanz sei nicht unbedingt gegeben. In solchen Fällen komme es oft zu vermeidbaren Störungen der Kommunikation auf der Beziehungsebene. Unter Berücksichtigung der Aspekte Sprachökonomie und Ästhetik urteilt Nicola Döring: „Wer es mit der Lesbarkeit von Texten im Sinne eines verständigungsorientierten Kommunikationsbegriffes ernst meint, darf also nicht nur die Sprachökonomie bemühen. Denn was nutzt eine kurze und bündige Formulierung, wenn sie am Ende falsch verstanden wird oder anderweitige Rezeptionsprobleme aufwirft?“[64]

Da das generische Maskulinum die gleiche Form hat wie das spezifische Maskulinum (d. h. die Bezeichnung für eine männliche Person oder eine Gruppe ausschließlich männlicher Personen), wird bei Benutzung des generischen Maskulinums nicht ausdrücklich übermittelt, ob weibliche Personen wirklich mitgemeint sind. Hinzu kommt, dass der Kontext häufig erst sehr spät eine Disambiguierung erlaubt.[1] Vor allem in Texten zu historischen Begebenheiten ist unklar, ob sich etwa keltische Krieger oder Priester nur auf Männer (spezifisches Maskulinum) oder auf Frauen und Männer (generisches Maskulinum) beziehen. Durch diese Ungenauigkeit im Ausdruck wird das Textverständnis erschwert.

Kritik richtet sich auch gegen generisch maskuline Pronomen, die in bestimmten Kontexten nicht korrekt referieren, weil sie eher geschlechtsspezifisch als geschlechtsneutral wahrgenommen werden. Aufgrund der Kongruenzregel im Deutschen, die u. a. Interrogativpronomen betrifft, müssen Sätze wie „Wer hat seinen Lippenstift im Bad vergessen” gebildet werden. Auch Indefinitpronomen sind davon betroffen, sodass Aussagen wie „Die Menstruation ist bei jedem einbisschen anders” entstehen.[1][65]

Der Satz „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder […] 2. der Ehegatte des Beschuldigten […]” (§ 52 der deutschen Strafprozessordnung) sei ein Beispiel für die Verwirrung, die das generische Maskulinum auslösen könne.[5]

Eindeutigkeit der Endung -in [Bearbeiten]

Laut Ivo Hajnal[66] besteht eine traditionelle Funktion des generischen Maskulinums darin, Zweideutigkeiten bei der Verwendung der Endung -in zu vermeiden. Diese habe auch eine „matrimonielle Funktion“ (die Müllerin = ‚die Ehefrau oder Tochter des Herrn Müller oder des Müllers‘; vgl. Luise Millerin als ursprünglicher Titel von Schillers Kabale und Liebe). Dadurch, dass zunehmend die Endung -in von der matrimoniellen Funktion befreit werde, nehme auch die Notwendigkeit ab, das generische Maskulinum als Funktionsbezeichnung zu benutzen (Pastorin wird kaum noch als ‚Ehefrau des Pastors‘ verstanden). Auch gebe es einen empirisch beobachtbaren Prozess der „Semantisierung des Genus“, das heißt im Textverständnis nehme die Korrelation zwischen Genus (vor allem: genus masculinum) und Sexus (vor allem: männliche Person) zu, je häufiger die feminine Personenbezeichnung parallel genannt werde. Nicht nur in der deutschen Sprache sei ein Sprachwandel dergestalt erkennbar, dass Genus und Sexus im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis immer häufiger in Übereinstimmung gebracht würden, so Hajnal. Besonders stark sei dieser Trend in slawischen Sprachen ausgeprägt. Möglicherweise werde im Deutschen das generische Maskulinum durch zunehmenden Nichtgebrauch aussterben.

Neuere Forderungen und Empfehlungen [Bearbeiten]

Die Psychologin Lisa Irmen empfiehlt als Alternativen zum generischen Maskulinum die Beidnennung (z. B. „Kollegen und Kolleginnen”), genusunmarkierte bzw. geschlechtsneutrale Formen (z. B. „Studierende, Angestellte, Lehrkraft, Kollegium”) sowie die Vermeidung der Zuspitzung auf eine Personenbezeichnung (z. B. „Wir wünschen allen Mitarbeitern …; Wir wünschen (Ihnen) allen …”). Demgegenüber funktionieren Fußnoten mit dem Hinweis, dass generische Maskulina auch Frauen einschliessen, nicht geschlechtsneutral. Auch das Versalien-I (z. B. „StudentInnen”) ist keine geschlechtsneutrale Alternative, da es eher wie ein Femininum vearbeitet wird.[67] Generell ist ein Trend weg von Splittingformen hin zu unmarkierten Formen (Beispiel: Autofahrende statt Autofahrer)[68] erkennbar, durch die nicht nur Frauen, sondern auch Männer „sprachlich unsichtbar gemacht“ würden. Allerdings führen solche unmarkierten Formen dazu, dass an Frauen seltener gedacht wird als bei Verwendung des generischen Maskulinums.[31]

Die ETH Zürich empfiehlt in der achten ihrer Zwölf Sprachregeln: „Wenn Sie einen Text zuerst in der männlichen Form erarbeiten und die weibliche Form erst nachträglich ergänzen, wirkt dies meist langweilig, aufgesetzt und schwerfällig.“ Man solle also nicht mit dem Satz „Die Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen” beginnen und ihn in „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen” umformulieren, sondern gleich „Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Benutzung der Software” schreiben.[69]

Das Goethe-Institut empfiehlt Kreativität, um einerseits „eine gute gendergerechte Sprache“ zu erreichen und um andererseits zu vermeiden, dass „gendergroteske Sprachirrungen“ entstehen, die zur „eigenen Karikatur“ werden und den Sprachfluss zerstören.[70]

Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Behördeninterne Weisungen [Bearbeiten]

Bundesebene in Deutschland [Bearbeiten]

Das deutsche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend interpretiert § 1 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes von 2001 dahingehend, dass die Beschäftigten der obersten Bundesbehörden verpflichtet seien, der „sprachliche[n] Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ Rechnung zu tragen und „geschlechtergerecht zu formulieren“.[71] Die Benutzung des Generischen Maskulinums sei „nicht akzeptabel”, ebenso wenig Formulierungen wie „Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet“.[72] Es sei zwar „erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen“, entsprechende Vorbehalte zu überwinden sei aber Dienstpflicht aller Beschäftigten der obersten Bundesbehörden.[73]

Verbot der Verwendung des generischen Maskulinums in Kiel [Bearbeiten]

In der Stadt Kiel gibt es ein Verbot, im Dienstgebrauch das Generische Maskulinum zu benutzen: Es gilt dort heute „für die Verwaltung eine Schreibanweisung aus dem Jahr 2003. Sie verlangt, dass beide Geschlechter explizit genannt oder neutralisierende Formen benutzt werden; das große I ist dagegen nicht zugelassen. Eindeutig ist, dass in Texten der Landeshauptstadt Kiel das Maskulinum nicht mehr vorkommen darf, wenn beide Geschlechter gemeint sind oder sein könnten.“[74]

Anwendung alternativer Formulierungen [Bearbeiten]

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Doppelnennung und Partizipien [Bearbeiten]

Als Alternativen zum generischen Maskulinum finden unter anderem Doppelnennungen (Schülerinnen und Schüler) und aus Partizipien gebildete Nomina (Lernende) Anwendung.

Die linke Schweizer Wochenzeitung WOZ und teilweise auch die Berliner Tageszeitung taz verwenden in ihren Beiträgen die abgekürzte alternative Schreibweise mit dem Binnen-I (LehrerInnen, SozialpädagogInnen, MinisterialrätInnen usw.). Das Binnen-I stößt überwiegend auf gesellschaftliche Ablehnung: Die Verwendung des Binnen-I bzw. großen I im Wortinnern entspricht nicht den Rechtschreibregeln; es trenne den geschriebenen vom gesprochenen Text; auch der Ursprung dieser Schreibweise aus der links-alternativen Szene wirkt auf manche abschreckend. Dadurch, dass in vielen Fällen die maskuline Form im Wort nicht mehr erkennbar ist, handle es sich eher um ein verstecktes generisches Femininum, zumal dann, wenn z. B. das Wort BürgerInnen beim Vorlesen eines nicht selbst verfassten Textes als Bürgerinnen und nicht als Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen werde; bisweilen wird in solchen Fällen durch einen Glottisschlag vor dem Binnen-I auch lautlich zwischen BürgerInnen (/'bʏrgerʔinen/ ) und Bürgerinnen (/'bʏrgerinen/ ) unterschieden – diese unübliche Aussprache lasse auf einen femininen Bias schließen. Nicht zuletzt sei die ungewohnte Verwendung von Großbuchstaben innerhalb von Wörtern ästhetisch problematisch. In Überschriften, die ausschließlich aus Großbuchstaben bestehen, ist ein Binnen-I nicht mehr als solches erkennbar – es wird zum generischen Femininum.

Juristisch normierte Sprache [Bearbeiten]

In der Regel sind in normativen Texten mit grammatikalisch männlichen Bezeichnungen weibliche Personen mitgemeint. Das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit (2008)[75] (Abschnitt 1.8 Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern[76]) empfiehlt, in juristischen Texten Frauen direkt anzusprechen und sichtbar zu machen (§ 111). Darunter dürfe aber die Verständlichkeit der Texte nicht leiden. Rechtsverbindliche Texte dürften keine Schrägstriche enthalten und müssten problemlos vorlesbar sein, was die Benutzung des Binnen-Is ausschließe (§ 115). Die Autoren des Handbuchs empfehlen ausdrücklich geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, kreative Umformulierungen (§ 117) und Doppelbezeichnungen (§ 114). Letztere sollten allerdings nicht zu häufig benutzt werden (§ 118). Spezifische Maskulina müssten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (§ 120).

Den Geist des Handbuchs vorwegnehmend heißt es z. B. in § 5a Abs. 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung:[77] „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte in allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“ Durch die Formulierung wird unmissverständlich verdeutlicht, dass das Amt des Bürgermeisters von Frauen und Männern ausgeübt werden kann, das der Gleichstellungsbeauftragten aber nur von Frauen.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Bis zum 18. August 2006 schrieb in Deutschland § 611b das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass in der Regel Arbeitsplatzausschreibungen so formuliert werden müssen, dass kein Anschein einer Diskriminierung entsteht. Diese Norm wird seitdem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgegeben. Bei Stellenausschreibungen kommen aus Platzgründen meist die Kurzformen zum Zuge (z. B. Lehrer/-innen). Alternativ wird auch die Form Zerspanungsmechaniker (m/w) verwendet. Verstöße gegen diese Norm können Schadensersatzansprüche begründen.

Empfehlungen des Dudens [Bearbeiten]

Die Redaktion des Dudens empfiehlt in ihrer Zeitschrift Sprachspiegel,[78] in bestimmten Fällen das generische Maskulinum in seine geschlechtsspezifischen Formen aufzulösen. Das gelte insbesondere bei der direkten Ansprache (Bürgerinnen und Bürger) oder in Formularen. Die Duden-Redaktion erklärt das generische Maskulinum nicht für abgeschafft, erkennt aber an, dass eine „Breitenwirkung der feministischen Sprachkritik“ eingesetzt habe, und beim Verfassen vieler Texte niemand mehr um die „Frage der angemessenen sprachlichen Berücksichtigung von Frauen“ herumkäme. Gemäß Duden Band 9 (Richtiges und gutes Deutsch) ist das „große I“ rechtschreibwidrig. Der Band gibt jedoch Hilfestellungen zur alternativen Formulierung (Splitting).

Die Dudenredaktion formuliert folgende Empfehlungen für den Fall, dass alternativ formuliert werden soll:

  • Doppelnennung: Lehrerinnen und Lehrer
  • Bei Bedarf nach Verkürzung eine dieser beiden Kurzschreibweisen:
    • Schrägstrich: Mitarbeiter/-in. Die Schrägstrich-Schreibweise ist nur zusammen mit dem Bindestrich korrekt. Sie ist nur in solchen Fällen korrekt, bei denen die feminine Form nur durch Hinzufügen von Buchstaben an die maskuline Form am Wortende gebildet wird, also nicht bei Kollege/Kollegin und auch nicht bei Arzt/Ärztin, weil hier ein Umlaut gebildet wird.
    • Klammerbenutzung: Sie ist im Gegensatz zur Schrägstrich-Variante auch dann möglich, wenn zur Bildung des Femininum Buchstaben im Wortinneren hinzugefügt werden: Kolleg(inn)en.
Falls sich im Wortinnern Buchstaben ändern, also z. B. bei Ärztin/Arzt, ist keine dieser beiden Kurzschreibweisen korrekterweise möglich.
Bei Umformulierung eines Satzes in den Plural bieten sich oft Möglichkeiten, eine Kurzschreibweise zu benutzen, die sich im Singular nicht oder nicht so einfach bietet: Den Satz Jeder Autofahrer kennt dieses Problem kann man im Singular nur durch Doppelung sowohl von jeder als auch von Autofahrer so ausdrücken, dass beide Geschlechter genannt werden. Formuliert man ihn um in den Plural, kann man elegant eine Kurzform verwenden: Alle Autofahrer(innen) kennen dieses Problem.
Beim Vorlesen sollten die genannten Kurzformen als Doppelnennungen ausgesprochen werden.
  • Ersatzformulierungen mit geschlechtsneutralen Wörtern, gebildet durch Adjektive, Partizipien und neue Zusammensetzungen:
    • Verwitwete statt Witwen und Witwer
    • Lehrende statt Lehrerinnen und Lehrer
    • Redaktion statt Redakteure und Redakteurinnen
    • Ärztlicher Rat statt Rat des Arztes
    • Studierende statt Studenten und Studentinnen

Zu diesen Ersatzformulierungen wäre auch die Variante des Entwurfs zu den europäischen Verfassungsverträgen zu zählen, bei welcher aus Gleichstellungsgründen abwechselnd die Bezeichnungen Mensch und Person benutzt werden.

Kritik [Bearbeiten]

Gegen die Verwendung von Ersatzformulierungen spricht, dass möglicherweise „das spezifische Verstehen des generischen Maskulinums auf ein viel grundlegenderes Problem zurückzuführen ist, dass nämlich der Mann in unserer Gesellschaft als Prototyp des Menschen angesehen wird. Dann würden nämlich auch sogenannte geschlechtsneutrale Formulierungen wie Studierende, Lehrende usw. als Alternativen zum generischen Maskulinum nicht viel weiterhelfen, da auch sie automatisch mit dem Prototypen Mann instantiiert würden. Helfen würde in solch einem Falle nur, wenn man explizit auch die weibliche Formulierung mitbenutzt.“[79]

Auch bei Berücksichtigung dieser Empfehlungen bleibt in Form von Komposita das generische Maskulinum erhalten. Das betrifft Wortzusammensetzungen, bei denen das generische Maskulinum an erster Stelle steht, z. B. Fußgängerüberweg, Leserbrief oder auch Bürgermeister/-in (hier auf den Bestandteil Bürger- bezogen, nicht auf -meister/-in).

Durch die Verwendung von Ersatzformulierungen können unbeabsichtigte Mehrdeutigkeiten oder Bedeutungsverschiebungen erzeugt werden, da sie selten strikt synonym, sondern meist nur bedeutungsähnlich sind, z. B. ist der/die Lehrer/-in streng genommen nur Lehrende/r während er/sie eine Lehrtätigkeit ausübt.

Einbezug von Männern in zuvor ausschließlich mit Frauen besetzte Gruppen [Bearbeiten]

Einen Sonderfall stellen gesellschaftliche Veränderungen dar, durch die traditionell weibliche Tätigkeiten für Männer geöffnet wurden. Das Musterbeispiel hierfür ist der Beruf der Hebamme. Seitdem in Deutschland auch Männer diesen Beruf ausüben dürfen, wird er mit dem Wort Entbindungspfleger/-in bezeichnet. Diesen Neuerungen gemeinsam ist ein kreativer Umgang mit Sprache, der zu völlig neuen Bezeichnungen geführt hat.

Generisches Femininum [Bearbeiten]

Gelegentlich wird mit der ausschließlichen Benutzung femininer Personenbezeichnungen experimentiert. So schreibt Leif Pullich in der Arbeit Weblogs als Lernjournale. Kommunikation und Reflexion mit Weblogs im Rahmen akademischer Abschlussarbeiten:[80] „Im weiteren Text verwende ich ein generisches Femininum, wenn allgemeine Begriffe zur Bezeichnung von Personen gleich welchen Geschlechts verwendet werden.“ Folgerichtig heißt es kurz darauf: „Weblogs werden als ‚corporate blogs‘ in der Organisationskommunikation eingesetzt und können hier sowohl in der externen Kommunikation mit Öffentlichkeit, Markt, Kundinnen und Geschäftspartnerinnen als auch internen Kommunikation im Projekt- oder Wissensmanagement verschiedene Funktionen übernehmen.“

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Sprachkritische Literatur [Bearbeiten]

  • Der Duden. 2005. Grammatik, insbesondere Abschnitt Nomen (Substantiv): Genus, Regel 236 (Personenbezeichnungen)
  • F. Braun, A. Gottburgsen, S. Sczesny, D. Stahlberg: Können Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen, in: Zeitschrift für Germanistische Linguistik (ZGL), 1998, Heft 26, S. 265–283.

Zu den Nachteilen geschlechtsbezogener Sprachveränderungen [Bearbeiten]

  • Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Erstmals erschienen in: Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Heft 3, Sept. 1991; Hrsg.: Gesellschaft für deutsche Sprache, Wbn.; zitiert nach und abrufbar unter ulrichdevries.de
  • Richter am Bundesgerichtshof a. D. Eberhard Foth: Zur „geschlechtsneutralen“ (oder: „geschlechtergerechten“) Rechtssprache, Juristische Rundschau (JR) 2007, S. 410–412; auch verfügbar unter reference-global.com (kostenpflichtig).

Sprachwissenschaftlich-empirische Untersuchung [Bearbeiten]

  • Oriane Sarrasin, Ute Gabriel, Pascal Gygax: Sexism and attitudes toward gender-neutral language: The case of English, French, and German. In: Schweizerische Zeitschrift für Psychologie. 71, Nr. 3, 2012, S. 113–124. doi:10.1024/1421-0185/a000078
  • Franziska Massner: Das Generische Maskulinum heute: Ausdruck sprachlichen Sexismus oder neutrale Sprachform? Magisterarbeit, GRIN, München 2009, ISBN 978-3-640-55079-1; uni-bremen.de.

Psycholinguistische Studien [Bearbeiten]

Empirische Studien, die den Einfluss des generischen Maskulinums auf die mentale Repräsentation der Rezipienten untersuchen:

  • Josef Klein: Benachteiligung der Frau im generischen Maskulinum – eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität? In: Norbert Oellers (Hrsg.): Das Selbstverständnis der Germanistik. Aktuelle Diskussionen. Germanistik und Deutschunterricht im Zeitalter der Technologie Band 1. Vorträge des Germanistentages Berlin 1987, Niemeyer, Tübingen 1988, ISBN 3-484-10593-3, S. 310–319.
  • Brigitte Scheele, Eva Gauler: Wählen Wissenschaftler ihre Probleme anders aus als WissenschaftlerInnen? Das Genus-Sexus-Problem als paradigmatische Fall der linguistischen Relativitätsthese. In: Sprache & Kognition 12 (2). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1993, S. 59–72, ISSN 0253-4533.
  • Lise Irmen, Astrid Köhncke: Zur Psychologie des «generischen» Maskulinums. In: Sprache & Kognition 15 (3). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1996, S. 152–166, ISSN 0253-4533.
  • Klaus Rothermund: Automatische geschlechtsspezifische Assoziationen beim Lesen von Texten mit geschlechtseindeutigen und generisch maskulinen Text-Subjekten. In: Sprache & Kognition 17 (4). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1998, S. 183–198, ISSN 0253-4533.
  • Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. In: Sprache & Kognition 19 (1/2). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 2000, S. 3–13, ISSN 0253-4533.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. a b c d Gisela Klann-Delius: Sprache und Geschlecht. Metzler, Stuttgart 2004, ISBN 3-476-10349-8, S. 24, 26, 29 f.
  2. a b c d e f g h i j Ursula Doleschal: Das generische Maskulinum im Deutschen. Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: Linguistik online. 11, 2002, S. 39–70. ISSN 16153014.
  3. a b c d e f g h i j Lisa Irmen und Vera Steiger: Zur Geschichte des Generischen Maskulinums: Sprachwissenschaftliche, sprachphilosophische und psychologische Aspekte im historischen Diskurs. In: Zeitschrift für Germanistische Linguistik. 33, Nr. 2–3, 2006, S. 212–235. doi:10.1515/zfgl.33.2-3.212.
  4. Der Duden. Grammatik. Ausgabe 1995. S. 196 f.
  5. a b  Grammatischer Phallus. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1989 (online).
  6. Jacob Grimm: Deutsche Grammatik. Dritter Theil. Dieterich, Gütersloh 1890, S. 309, 357.
  7. a b Elisabeth Leiss: Genus und Sexus. Kritische Anmerkungen zur Sexualisierung von Grammatik. In: Linguistische Berichte. 152, 1994, S. 281–300.
  8. Peter Eisenberg: Grundriss der deutschen Grammatik. Der Satz. Band 2, 2. Auflage. Metzler, Stuttgart 2004, S. 153 f.
  9. Hadumod Bußmann: Das Genus, die Grammatik und – der Mensch: Geschlechterdifferenz in der Sprachwissenschaft. In: Hadumod Bussmann und Renate Hof (Hrsg.): Genus: Zur Geschlechterdifferenz in den Kulturwissenschaften. Alfred Kröner, Stuttgart 1995, ISBN 3-520-49201-6, S. 114–160. Zitat
  10. Bettina Jobin: Genus im Wandel. Dissertation. Stockholm 2004. su.diva-portal.org
  11. a b Arthur Brühlmeier: Sprachzerstörung aus Konzilianz – die Umkehr ist fällig, 2005
  12. Zum Beispiel: Amt der Landeshauptstadt Bregenz (Hrsg.): Richtlinien für geschlechtergerechtes Formulieren. Kapitel 6 Problemfall „Generisches Maskulinum.“ S. 18–22. bregenz.gruene.at (PDF; 305 kB)
  13. a b c Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Erstmals erschienen in: Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Heft 3, Sept. 1991. Hrsg.: Gesellschaft für deutsche Sprache, Wbn.; zitiert nach und abrufbar unter Webarchiv vom 11. Januar 2006 der eingelagerten Webseite: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter, von Dagmar Lorenz; ulrichdevries.de
  14. a b c d Friederike Braun, Susanne Oelkers, Karin Rogalski, Janine Bosak, Sabine Sczesny: “Aus Gründen der Verständlichkeit ...“: Der Einfluss generisch maskuliner und alternativer Personenbezeichnungen auf die kognitive Verarbeitung von Texten (PDF; 60 kB). In: Psychologische Rundschau. 53, Nr. 3, 2007, S. 183–189. doi:10.1026/0033-3042.58.3.183
  15. a b c Andreas Beelmann und Kai J. Jonas: Diskriminierung und Toleranz: Psychologische Grundlagen und Anwendungsperspektiven. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-91621-7, S. 204.
  16. a b Rainer Paris: Bescheuertheit. In: Merkur, deutsche Zeitschrift fuer europaeisches Denken, 2008, S. 1 (7)
  17. Klein-Uerlings: Vom Umgang mit Schwierigkeiten bei der Verankerung von Gender Mainstreaming, Punkt 1.3; [www.schule.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/Gender_und_Bildung/Dateien/endfassung_komplett.pdf Schule im Gender Mainstream] ab Seite 222, Herausgegeben vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesinstitut für Schule Soest (PDF)
  18. Der Duden. Grammatik. 1998, S. 200.
  19. Pascal Gygax, Ute Gabriel, Oriane Sarrasin, Jane Oakhill und Alan Garnham: Some grammatical rules are more difficult than others: The case of the generic interpretation of the masculine (PDF; 1,2 MB). In: European Journal of Psychology of Education. 24, Nr. 2, 2009, S. 235–246. doi:10.1007/BF03173014.
  20. a b Lisa Irmen & Ute Linner: Die Repräsentation generisch maskuliner Personenbezeichnungen. Eine theoretische Integration bisheriger Befunde. In: Zeitschrift für Psychologie. 213, Nr. 3, 2005, S. 167–175. doi:10.1026/0044-3409.213.3.167
  21. a b Frederike Braun, Sabine Sczesny und Dagmar Stahlberg: Cognitive effects of masculine generics in German: An overview of empirical findings. In: Communications. 30, Nr. 1, 2005, S. 1–21. doi:10.1515/comm.2005.30.1.1
  22. Josef Klein: Benachteiligung der Frau durch das generische Maskulinum – eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität? In: Norbert Oellers (Hrsg.): Germanistik und Deutschunterricht im Zeitalter der Technologie: Selbstbestimmung und Anpassung. Max Niemeyer Verlag, Tübingen 1988, ISBN 3-484-10592-5, S. 310–319.
  23. Maarten De Backer und Ludovic De Cuypere: The interpretation of masculine personal nouns in German and Dutch: a comparative experimental study. In: Language Sciences. 34, Nr. 3, 2011, S. 253–268. doi:10.1016/j.langsci.2011.10.001
  24. Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. In: Sprache & Kognition. 19, Nr. 1–2, 2000, S. 3–13. doi:10.1024//0253-4533.19.12.3
  25. Elke Heise: Auch einfühlsame Studenten sind Männer: Das generische Maskulinum und die mentale Repräsentation von Personen. In: Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis. 35, Nr. 2, 2003, S. 285–291.
  26. Jutta Rothmund und Brigitte Scheele: Personenbezeichnungsmodelle auf dem Prüfstand. In: Zeitschrift für Psychologie. 212, Nr. 1, 2004, S. 40–54. doi:10.1026/0044-3409.212.1.40
  27. Brigitte Scheele und Eva Gauler: Wählen Wissenschaftler ihre Probleme anders aus als WissenschaftlerInnen? Das Genus-Sexus-Problem als paradigmatische Fall der linguistischen Relativitätsthese. In: Sprache & Kognition. 12, Nr. 2, 1993, S. 59–72.
  28. Pascal Gygax, Ute Gabriel, Oriane Sarrasin, Jane Oakhill und Alan Garnham: Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men (PDF; 372 kB). In: Language and Cognitive Processes. 23, Nr. 3, 2008, S. 464–485. doi:10.1080/01690960701702035.
  29. Klau Rothermund: Automatische geschlechtsspezifische Assoziationen beim Lesen von Texten mit geschlechtseindeutigen und generisch maskulinen Text-Subjekten. In: Sprache & Kognition. 17, Nr. 4, 1998, S. 183–198.
  30. a b Dagmar Stahlberg und Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen (PDF; 1,4 MB). In: Psychologische Rundschau. Band 52, Nr. 3, 2001, S. 131–140. doi:10.1026//0033-3042.52.3.131
  31. a b c Friederike Braun, Anja Gottburgsen, Sabine Sczesny, Dagmar Stahlberg: Können Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik. 26, Nr. 3, 1998, S. 265–283 . doi:10.1515/zfgl.1998.26.3.265
  32. Ute Gabriel und Franziska Mellenberger: Exchanging the Generic Masculine for Gender-Balanced Forms – The Impact of Context Valence. In: Schweizerische Zeitschrift für Psychologie. 63, 4, 2004, S. 273–278. doi:10.1024/1421-0185.63.4.273.
  33. Lisa Irmen, Astrid Köncke: Zur Psychologie des „generischen“ Maskulinums. In: Sprache & Kognition. 15, Nr. 3, 1996, S. 152–166.
  34. John Gastil: Generic Pronouns and sexist language: The oxymoronic character of masculine generics. In: Sex Roles. 23, Nr. 11, 1990, S. 629–643. doi: 10.1007/BF00289252
  35. Sik Hung Ng: Androcentric coding of man and his in memory by language users. In: Journal of Experimental Social Psychology. 26, Nr. 5, 1990, S. 455–464. doi:10.1016/0022-1031(90)90069-X.
  36. Mykol C. Hamilton: Using masculine generics: Does generic he increase male bias in the user's imagery? In: Sex Roles. 19, Nr. 11–12, 1998, S. 785–799. doi:10.1007/BF00288993
  37. Megan M. Miller und Lori E. James: Is the generic pronoun he still comprehended as excluding women? In: The American Journal of Psychology. 122, Nr. 4, 2009, S. 483–496. PMID 20066927
  38. Sascha Demarmels und Dorothea Schaffner: Gendersensitive Sprache in Unternehmenstexten. In: Textsorten in der Wirtschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17869-1, S. 98–120. doi:10.1007/978-3-531-94041-0 7
  39. Sandra L. Bem, Daryl J. Bem: Does Sex-biased Job Advertising “Aid and Abet” Sex Discrimination? In: Journal of Applied Social Psychology. 3, Nr. 1, 1973, S. 6–18. doi:10.1111/j.1559-1816.1973.tb01290.x
  40. Anne Stericker: Does this “he or she” business really make a difference? The effect of masculine pronouns as generics on job attitudes. In: Sex Roles. 7. Nr. 6, 1981, S. 637–641. doi:10.1007/BF00291751
  41. John Briere und Cheryl Lanktree: Sex-role related effects of sex bias in language. In: Sex Roles. 9, Nr. 5, 1983, S. 625–632. doi:10.1007/BF00290069
  42. Judith König und Annelise Truninger: Rasante Zeiten: eine Frau und ein Mann erleben unser Jahrhundert. Zytglogge, Bern 1982, ISBN 3-7296-0155-5, S. 31.
  43. Friederike Braun: Making Men out of People: The MAN Principle in translating genderless forms. In: Helga Kotthoff und Ruth Wodak (Hrsg.): Communicating Gender in Context. J. Benjamin, Amsterdam 1997, ISBN 1-55619-804-3, S. 6.
  44. Marguerite E. Ritchie: Alice Through the Statutes (PDF; 461 kB). In: McGill Law Journal. 21, Nr. 4, 1975, S. 685–707.
  45. Wendy Martyna: Beyond the “He/Man” Approach: The Case for Nonsexist Language. In: Signs. 5, Nr. 3, 1980, S. 482–493.
  46. Jan Ignacy Niecisław Baudouin de Courtenay: Einfluss der Sprache auf Weltanschauung und Stimmung. Prace Filologicznyche, Warschau 1929, S. 239.
  47. Astrid Deixler-Hübner und Ingrid Schwarzinger: Die rechtliche Stellung der Frau. Kremayr & Scheriau, Wien 1998, ISBN 3-7007-1307-X, S. 306.
  48. Marianne Grabrucker: Vater Staat hat keine Muttersprache. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11677-5, S. 116.
  49. Mykol C. Hamilton, Barbara Hunter und Shannon Stuart-Smith: Jury Instructions Worded in the Masculine Generic: Can a Woman Claim Self-Defense When “He” is Threatened? In: Camille Roman, Suzanne Juhasz und Cristanne Miller (Hrsg.): The Women and Language Debate: A Sourcebook. Rutgers University Press, New Brunswick (N.J.) 1994, ISBN 0-585-03362-5, S. 340–348. (ursprünglich erschien die Studie im Jahr 1992)
  50. Dagmar Stahlberg, Friederike Braun, Lisa Irmen und Sabine Sczesny: Respresentation of the Sexes in Language. In: Klaus Fiedler (Hrsg.): Social Communication. Psychology Press, New York 2007, ISBN 978-1-84169-428-3, S. 179 f.
  51. Katja Müller, Sandra Reinmuth, Katrin Lindner, Rainer Greifeneder: Effekte geschlechtergerechter Sprache auf die Beantwortung von Meinungsumfragen. 1999, uni-mannheim.de (PDF; 69 kB)
  52. Ann Bodine: Androcentrism in Prescriptive Grammar: Singular 'They', Sex-Indefinite 'He', and 'He or She'. In: Language in Society. 4, Nr. 2, 1975, S. 129–146. doi:10.1017/S0047404500004607
  53. Dennis E. Baron: The Word That Failes. In: Grammar and Gender. Yale University Press, New Haven 1987, ISBN 0-300-03883-6, S. 190–216.
  54. a b Gisela Schoenthal: Personenbezeichnungen im Deutschen als Gegenstand feministischer Sprachkritik. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik. 17. Nr. 2, 1989, S. 296–314. doi:10.1515/zfgl.1989.17.3.296
  55. a b Ingrid Samel: Einführung in die feministische Sprachwissenschaft. E. Schmidt Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-503-03709-8, S. 50.
  56. Karin M. Eichhoff-Cyrus (zu dem Zeitpunkt als Frank-Cyrus) und Margot Dietrich: Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Gesetzestexten. Eine Meinungsumfrage der Gesellschaft für deutsche Sprache. In: Der Sprachdienst. 41, Nr. 2, 1997, S. 55–68.
  57. Vera Steiger und Lisa Irmen: Zur Akzeptanz und psychologischen Wirkung generisch maskuliner Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten. In: Psychologische Rundschau. 58, Nr. 3, 2007, S. 190–200. doi:10.1026/0033-3042.58.3.190.
  58. Mark E. Johnson und Seana Dowling-Guyer: Effects of inclusive vs. exclusive language on evaluations of the counselor. In: Sex Roles. 34, Nr. 5–6, 1996, S. 407–418. doi:10.1007/BF01547809
  59. Janet S. Hyde: Children’s understanding of sexist language. In: Developmental Psychology. 20, Nr. 4, 1980, S. 697–706. doi:10.1037/0012-1649.20.4.697
  60. William R. Fisk: Responses to "neutral" pronoun presentations and the development of sex-biased responding. In: Developmental Psychology. 21, Nr. 3, 1985, S. 481–485. doi:10.1037/0012-1649.21.3.481
  61. Jo Young Switzer: The impact of generic word choices: An empirical investigation of age- and sex-related differences. In: Sex Roles. 22, Nr. 1–2, 1990, S. 69–82. doi:10.1007/BF00288155
  62. Lea Conkright, Dorothy Flannagan und James Dykes: Effects of Pronoun Type and Gender Role Consistency on Children's Recall and Interpretation of Stories. In: Sex Roles. 43, Nr. 7–8, 2000, S. 481–497. doi:10.1023/A:1007167432657
  63. Tina L. Bennett-Kastor: Anaphora, Nonanaphora, and the Generic Use of Pronouns by Children. In: American Speech. 71, Nr. 3, 1996, S. 285–301.
  64. Nicola Döring. Männliche Formen. (PDF) Aviso Nr. 33, Juni 2003, S. 28
  65. Luise F. Pusch: Das Deutsche als Männersprache. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-11217-1, S. 149.
  66. Ivo Hajnal: Feministische Sprachkritik und historische Sprachwissenschaft. Die unterschiedlichen Sichtweisen der Kategorie Genus in Syn- und Diachronie. Innsbruck 2002 uibk.ac.at (PDF; 1,6 MB) S. 70
  67. Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache (PDF; 893 kB). Vortrag an der Universität Bern, 22. Mai 2003, Folie 35 f.
  68. Siehe Verwendung des Wortes „Autofahrende” auf www.stadttangentebern.ch
  69. Regel 8. ETH Zürich, Stelle für Chancengleichheit. Abgerufen am 18. Dezember 2012.
  70. Bettina Levecke: Deutsche Sprache = Männersprache? Vom Versuch einer „Geschlechtsumwandlung“. In: Goethe-Institut, September 2006.
  71. Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) (PDF; 61 kB)
  72. Checkliste Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PDF; 181 kB). Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005, S. 7.
  73. Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz. (PDF; 2,3 MB) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Abschnitt 5.7 (S. 76).
  74. Friederike Braun, Annegret Bergmann: »Frauen sind nicht der Rede wert«?. (PDF; 611 kB) Gutachten. September 2009. S. 6 f.
  75. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. 2008 (abgerufen 1. September 2011)
  76. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. §§ 110–123
  77. Webarchiv vom 15. Februar 2006 der eingelagerten Webseite: Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), jura.uni-osnabrueck.de (PDF)
  78. Birgit Eickhoff: Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache. Januar 1999
  79. www.perzept.de: Wird das generische Maskulinum wirklich generisch verstanden?
  80. IfBM.Impuls Schriftenreihe des Instituts für Bildungswissenschaft und Medienforschung 2007.03. ifbmimpuls.fernuni-hagen.de (PDF; 587 kB) S. 7