Genugtuung
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Genugtuung bezeichnet:
- ein Gefühl vollständiger Zufriedenheit
- im Recht allgemein die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes, siehe Genugtuung (Recht)
- im Schweizer Recht die Bezeichnung für Schmerzensgeld
- in der Rechtsgeschichte und bei Studentenverbindungen die Wiedergutmachung einer Beleidigung, siehe Satisfaktion
- in der Religion der Ausgleich für Sünden und ihre Folgen oder für Schuld
- oft durch einen wie auch immer gearteten Vorgang der Sühne oder Buße
- im Christentum insbesondere in der Soteriologie reflektiert, z. B. in der Satisfaktionslehre
Siehe auch:
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