Gerüstbauer

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Gerüstbauer errichten Gerüste für verschiedenste Einsatzgebiete, vom Einfamilienhaus über Brücken oder auch Fernsehtürmen bis hin zu Hochhäusern. Auch der Aufbau beweglicher Arbeitsplattformen, Tribünen oder auch Wetterschutzhallen gehört zu dem Einsatzgebiet des Gerüstbauers.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbildung

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Für den Beruf des Gerüstbauers wird keine spezielle schulische Ausbildung vorausgesetzt. Bewerber sollten allerdings handwerklich begabt, körperlich belastbar und schwindelfrei sein. Da Gerüstbauer meist im Freien arbeiten, sollten Interessenten auch unempfindlich gegenüber Wettereinflüssen sein.

[Bearbeiten] Selbständigkeit

Das Gerüstbauhandwerk unterliegt der Handwerksordnung und gehört seit dem 1. April 1998 zur so genannten Anlage A, also dem Vollhandwerk. Um sich als Gerüstbauer selbständig zu machen gibt es verschiedene Möglichkeiten. 10 Jahre nachweisbare Berufserfahrung oder Meisterbrief eines Berufes im Bauhandwerk oder die Zuhilfenahme eines Konzessionsträgers, durch dessen betriebliche Leitung die Ausnahmebewilligung erteilt wird. Um zu verhindern dass Konzessionsträger nur zum Schein angestellt sind, bestehen die Handwerkskammern auf Arbeitsverträge mit mindestens 80 Monatsstunden des Konzessionsträgers, einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Es gibt in ganz Deutschland nur drei Schulen, die Gerüstbauer ausbilden (größter Standort Groß-Gerau - Weiterstadt, Berlin, Dortmund).

Als selbständiger Gerüstbauer unterliegt man der Mitgliedverpflichtung einer HWK, der SKG, der Bundesknappschaft und der BG. Die Beiträge der Handwerkskammer, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden, Knappscaft in Cottbus und der Berufsgenossenschaft richten sich nach der Jahresbruttolohnsumme, wobei es Mindestbeiträge gibt, die auch ohne Arbeiter im Betrieb zu zahlen sind. Ausnahmen sind SKG und Knappschaft.

Selbständige Gerüstbauer unterliegen weiterhin der Zahlung des Regelbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt monatlich ca 500 Euro, neue Bundesländer ca 420 Euro. Diese Verpflichtung kann durch Gründung einer Kapitalgesellschaft UG oder GmbH legal umgangen werden. Jedoch unterliegen Kapitalgesellschaften der jährlichen Bilanzpflicht und höheren Beiträgen z.b. gegenüber der HWK.

Selbständige Gerüstbauer, ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, können sich privat oder gesetzlich Krankenversichern. Auch hier gibt es Mindestbeiträge, bei Überschreitung werden die Krankenbeiträge einkommensabhängig.

[Bearbeiten] Körperliche Belastbarkeit

Gerüstbauer, die in Vollzeit arbeiten, beklagen in der Regel nach 20 Berufsjahren über körperliche Gebrechen, da unter Anderem das tägliche Schleppen von Tonnen Gerüstmaterial nicht ohne Folgen für Gelenke, Wirbelsäule insbesondere die Bandscheiben bleibt.

[Bearbeiten] Dauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, nach dem 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung.

[Bearbeiten] Aufstiegschancen

Durch Fort- und Weiterbildung sind möglich:

  • Gerüstbaumeister/-in (Voraussetzung für die Selbständigkeit)
  • geprüfte/r Gerüstbaukolonnenführer/-in
  • Techniker/-in
  • Ausbilder/-in (auch Bestandteil der Meisterprüfung)

Durch den Besuch einer Fachschule können weiterführende Berufe erlernt werden:

  • Techniker/-in für Betriebswissenschaft
  • Industriebetriebswirt/-in für Bauwirtschaft

Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule (FH) möglich:

  • Fachrichtung Diplom-Ingenieur/-in Bauingenieurwesen

Nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung ist eine Studium auch direkt möglich (Zulassungsvoraussetzungen sind länderspezifisch)

[Bearbeiten] Weblinks

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