Gerichtsbezirk Wildshut

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Wildshut
Wildshut
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Wildshut
 Landesgericht Ried im Innkreis
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Bezirk Braunau am Inn
Sitz des Gerichts Wildshut (Gemeinde St. Pantaleon)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Ried im Innkreis
Fläche 225,63 km2
(1951)
Einwohner 17.376
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Mattighofen


Schloss Wildshut – bis zu dessen Auflösung Sitz des Bezirksgerichts

Der Gerichtsbezirk Wildshut war ein dem Bezirksgericht Wildshut unterstehender Gerichtsbezirk im Bezirk Braunau am Inn (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Mattighofen zugewiesen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Wildshut wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 27 Steuergemeinden Ach, Eggelsberg, Eggenham, Eichbichl, Ernsting, Ettenau, Geretsberg, Gundertshausen, Hadermarkt, Haigermoos, Heimhausen, Haselreith, Hochburg, Hörndl, Hofstadt, Holzöster, Ibm, Lersberg, Moosdorf, Oberkriebach, Ostermiething, St. Pantaleon, Stadel, Steinwag, Unterkriebach, Werberg und Wildshut.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit Gerichtsbezirken Braunau, Mattighofen und Mauerkirchen den Bezirk Braunau.[3]

Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Wildshut und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Mattighofen beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2003 trat die Verordnung in Kraft.[4]

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt der Auflösung die zehn Gemeinden Eggelsberg, Franking, Geretsberg, Haigermoos, Hochburg-Ach, Moosdorf, Ostermiething, Sankt Pantaleon, Sankt Radegund und Tarsdorf.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)