Gersdorff

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Wappen derer von Gersdorff

Die Familie der Reichsgrafen, Freiherren, Ritter und Herren von Gersdorff, auch Gersdorf, ist ein uradeliges Geschlecht mit gleichnamigem Stammhaus in Gersdorf in der Oberlausitz, das 1241 zuerst urkundlich erwähnt wird. Die ununterbrochene Stammfolge beginnt mit dem erstmals am 25. April 1301 urkundlich erwähnten dominus Christianus aduocatus provincie Gorlicensis dictus de Gerhardisdorff[1].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte [Bearbeiten]

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit waren die Gersdorffs vor allem in der Oberlausitz und Sachsen ansässig. Aber auch in der Niederlausitz, in Schlesien und in Böhmen gehörten Gersdorffs zu den Landständen. Angehörige der Familie bekleideten seit dem 14. Jahrhundert in den genannten Ländern ständische Ämter, oder sie waren in Diensten verschiedener Fürsten, insbesondere der Kurfürsten von Sachsen und der böhmischen Könige, tätig.

Wappen [Bearbeiten]

Der Schild des Stammwappens ist geteilt in oben Rot und unten Schwarz und Silber gespalten. Auf dem Helm mit rechts rot-silbernen und links schwarz-silbernen Decken sitzt ein silbern und schwarz gestulpter roter Turnierhut, der mit 6 Hahnenfedern (3 silber, 3 schwarz) bestückt ist.

Bekannte Namensträger [Bearbeiten]

Grabmäler Gersdorf zu Kauppa, 17. Jh.

Sonstige Personen mit Familiennamen (von) Gersdorff o.ä. [Bearbeiten]

  • Hans von Gersdorff (ca. 1455–1529), Wundarzt, der vermutlich aus dem unterelsässischen Görsdorf stammte. Seine Zugehörigkeit zum Oberlausitzer Adelsgeschlecht von Gersdorff gilt als unwahrscheinlich.
  • Julius Gersdorff (1849–1907), deutscher Dichter.

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Familie Gersdorff – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Cod. dipl. Lus. sup. I, S. 166
  2. Das Amt des Reichshofmeisters entstand um 1430 und war das höchste Staatsamt im dänischen Reich. Er war eine Art Premierminister und Vertreter des Königs. Neben seiner hervorgehobenen konstitutionellen Stellung hatte er eine Reihe wichtiger Aufgaben, wenn seine Pflichten auch nicht klar definiert waren. Im 16. Jahrhundert leitete er die Finanzverwaltung und hatte die Oberaufsicht über die Rentkammer und das Zollwesen.