Geschäftsführung ohne Auftrag
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Die Geschäftsführung ohne Auftrag (lat. negotiorum gestio) ist die Wahrnehmung von Geschäften des Geschäftsherren (Negotiorum dominus) durch den Geschäftsführer (Negotiorum gestor) ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt hätte oder er anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde.[1]
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[Bearbeiten] Zweck
Das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag dient dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die dadurch entstehen, dass der Geschäftsführer eine Tätigkeit für den Geschäftsherrn übernimmt und dadurch in dessen Rechts- und Interessenkreis eingreift.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Deutschland: Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland)
[Bearbeiten] Literatur
- Ernst von Caemmerer und Peter Schlechtriem (Hrsg.): International Encyclopedia of Comparative Law. Vol. X: Restitution – Unjust Enrichment and Negotiorum Gestio, Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 978-9004163096.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Pierer's Universal-Lexikon, Band 7, Altenburg 1859, S. 261-262. Abgerufen bei zeno.org am 19. Juni 2011
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