Geschichte des Kantons Graubünden

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Während der Eisenzeit bestanden auf dem Gebiet des heutigen Graubünden verschiedene Kulturen. Zum rätischen Kulturraum, der seinen Schwerpunkt in Südtirol und Trentino hatte, gehörten auch Münstertal und Unterengadin. In Nord- und Mittelbünden finden sich neben rätischen Funden überwiegend Nachweise von keltischen und keltorätischen Kulturen. Die restlichen Südtäler gehörten hingegen zum lepontischen (und venonetischen?) Kulturraum. Diese waren bereits vor der römischen Eroberung des Alpenraums um 15 v.u.Z. römisch (Transpadanien/Gallia Transpadana/italische Regionen X und XI).

Die Schweiz in römischer Zeit

Der übrige Raum wurde Teil der unter Tiberius (14-37) oder Claudius (41-54) gegründeten Provinz Raetia et Vindelicia [1], die bald nur noch Raetia genannt wurde (Hauptstadt Augusta Vindelicum - Augsburg). Sie wurde unter Konstantin in die Provinzen Raetia I (Hauptstadt Bregenz) und Raetia II (Hauptstadt Augsburg) aufgeteilt.

Im Zuge der Christianisierung wurde in Chur das älteste Bistum nördlich der Alpen errichtet. Bis ins Frühmittelalter wurde der südliche Teil von Raetia I nach der Stadt Chur als Churrätien bezeichnet.

Der Septimerpass zwischen Oberhalbstein und Bergell war zur Römerzeit eine der wichtigsten europäischen Nord-Süd-Verbindungen.

Während Raetia II bereits nicht mehr unter römischer Herrschaft stand, wurden Raetia I und die Südtäler noch ganz oder überwiegend Teil des Reichs des Odowaker (476-493), an das sich das Reich der Ostgoten anschloss. Vermutlich 536/537 treten die Ostgoten Rätien - wie das Gebiet der ehemaligen Provinz Raetia I nun genannt wurde - zusammen mit Alemannien an das Fränkische Reich ab. Die Südtäler hingegen verbleiben beim Ostgotenreich und kommen 568 zum Langobardenreich. Die Herrschaft über Rätien haben bald die Victoriden inne, die die wichtigen (ehemals römischen) Hauptämter praeses und dux sowie die Churer Bischofswürde besetzen. Um 806/807 erfolgt durch die Einführung der karolingischen Grafschaftsverfassung ein radikaler Umbruch. Die Herrschaft der Victoriden wird zerschlagen, die Herrschaftsrechte splittern sich in der Folge auf. Die fränkischen Reichsteilungen sehen Rätien stets beim Ostfränkischen Reich, die nicht zu Rätien gehörenden bündnerischen Südtäler hingegen beim lotharingischen Mittelreich bzw. Königreich Italien.

Im 10. und 11. Jahrhundert ist Rätien Teil des Herzogtums Schwaben. In dieser Zeit werden die rätischen Grafenrechte auf die drei Grafschaften Unterrätien, Oberrätien (Grenze etwa bei Feldkirch) und Vinschgau (1141 zu Tirol) aufgeteilt. Zu Rätien bzw. Schwaben gehören nun auch Chiavenna, Bergell und Oberengadin, wohingegen Unterengadin und Münstertal zum Herzogtum Baiern zählen.

Adlige Herrschaften in Graubünden um 1367
Einteilung der Drei Bünde in Hochgerichte

Im Laufe des Hochmittelalters konzentrieren sich landeshoheitliche Rechte in einzelnen Territorien. Wichtigster Territiorialherr wird der Bischof von Chur (Stadt und Umland Chur, Bergell, Puschlav, Oberengadin, Unterengadin, Val Müstair). An die Stelle auswärtiger Adelsgeschlechter treten im 12. Jahrhundert lokale Adlige. Neben den kleineren Territorien verschiedener Grafen und Herren ist das Herrschaftsgebiet des Klosters Disentis im Vorderrheintal zu nennen. Chiavenna und Misox gelangen an die Familie Visconti (Herzogtum Mailand).

Im 13. Jahrhundert kam es von Westen her zur Einwanderung von Wallisern, die sich in den höchstgelegenen Tälern und Talstufen niederliessen (Walser); die Germanisierung der Region Chur hingegen geschah von Norden her ab etwa derselben Zeit, zog sich jedoch nur langsam hin. Infolge dessen gehören die deutschen Mundarten Graubündens bis heute zwei ganz verschiedenen Mundartgruppen an.

Die Entstehung der Drei Bünde bis 1512
Der Freistaat der Drei Bünde bis 1797

Das Spätmittelalter ist geprägt durch die zügige Übernahme der adligen Territorien durch neue Führungsschichten sowie das eigenständige Vorgehen der Gerichtsgemeinden und ihre Einigung in den frühstaatlichen Bünden Gotteshausbund (1367, Landstände der bischöflichen Herrschaft), Oberer oder Grauer Bund (1395, Herrschaft des Klosters Disentis als Ausgangspunkt) und Zehngerichtebund (1436). Diese Bünde entwickeln sich ab 1450 zu einem eigenständigen staatlichen Gebilde (Freistaat der Drei Bünde) und geben sich 1524 eine gemeinsame Verfassung (Bundsbrief). Souveräne Glieder waren die Gerichtsgemeinden; deren heutige Nachfolger sind teils die Kreise, teils die Gemeinden. Die Bünde wurden durch verschiedene Verträge (seit 1497) gleichberechtigter Partner der schweizerischen Eidgenossenschaft (formell als Zugewandter Ort). Das Verhältnis zu Reich/Kaiser/Habsburg wird 1500, 1502 und 1518 durch verschiedene Vereinbarungen geregelt (1518 Vertrag mit Kaiser Maximilian I. - dieses Vertragswerk behielt bis 1798 seine Gültigkeit).

Während der Reformationszeit entschied aufgrund ihrer Souveränität jede Gerichtsgemeinde selbst über ihre Konfession. Etwas über die Hälfte der Gemeinden (darunter die Stadt Chur) traten in der Folge zum neuen Glauben über. Im Rahmen der reformatorischen Bibelübersetzung kam es erstmals zu einer verschrifteten rätoromanischen Literatur.

Im Dreissigjährigen Krieg geriet Graubünden in den Strudel europäischer Politik; die Parteinahme für Österreich bzw. Frankreich drohte das Land zu zerreissen. Als «Retter Graubündens» zu jener Zeit gilt der Pfarrer und Militärführer Georg (Jürg) Jenatsch. 1648 erlangten die Bünde Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich, ferner gelangte nun Rhäzüns an den Freistaat.

Seit 1512 hatten die Bünde über die südlich anschliessenden Untertanengebiete Chiavenna, Veltlin und Bormio verfügt, die 1797 zur Cisalpinischen Republik kamen (1802 Italienische Republik, 1805 Königreich Italien, 1815 habsburgisches Lombardo-Venezianisches Königreich, 1859 mit Lombardei zu Italien). Napoleon verlangte die Gleichberechtigung der Veltliner et. al. mit den Bündnern, was diese jedoch nicht zugestehen wollten.

1799/1800 kam das Gebiet der Drei Bünde als Kanton Rätien zur Helvetischen Republik, 1803 als Kanton Graubünden zur Schweiz. Nie zu den Drei Bünden hatte Tarasp gehört, das nun erst von Österreich zu Graubünden kam.

Die erste Verfassung des Kantons Graubünden trat 1854 in Kraft. Mit ihr wurde der Bündner Bundesstaat in den modernen Kanton umgewandelt und die Souveränität von den Gerichtsgemeinden auf das Volk übertragen, wobei die bis heute ausgeprägte Gemeindeautonomie auf die früheren bundesstaatlichen Verhältnisse verweist.

In die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts fällt die Ablösung traditioneller Führungsschichten durch neue Bildungseliten und der beginnende Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft. 1892 erhielt der Kanton erneut eine neue Verfassung.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es in Graubünden grosse Widerstände gegen die Einführung des Automobils. Am 17. August 1900 verbot die Kantonsregierung das Fahren mit Automobilen auf sämtlichen Strassen des Kantons Graubünden. Das Verbot wurde erst 25 Jahre später in einer Volksabstimmung am 21. Juni 1925 aufgehoben. Seit 1950 werden weite Teile des Landes vom Massentourismus geprägt.

Die neueste Verfassung stammt aus 2003. Der Versuch, die mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken teilweise als überdifferenziert empfundene Struktur des Kantons zu vereinfachen sowie für den Grossen Rat das Verhältniswahlrecht (Proporzverfahren) statt des Mehrheitswahlrechts (Majorzverfahren) einzuführen, schlug dabei allerdings fehl.

[Bearbeiten] Anmerkung

  1. Schwerpunkt der keltischen Vindeliker war das Alpenvorland nordöstlich des Bodensees.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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