Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht haften.

Benennung

Die Firma kann aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen mit dem Zusatz GmbH gebildet werden. Beispiele: 1) Schmidt und Frei GmbH = Personenfirma; 2) Brauerei Südost GmbH = Sachfirma; 3) Schmidt-Brauerei GmbH = Mischfirma; 4) SchmiFrei GmbH = Phantasiefirma. Bei der Wahl der Firma sind die Vorschriften der §§ 17, 18, 30 HGB zu beachten. Danach muss die Firma zur Kennzeichnung geeignet sein, darf nicht irreführen und darf nicht mit bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechslungsfähig sein.

Außer GmbH sind im deutschsprachigen Raum weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, u. a. GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Rechtliche Regelung in einzelnen Ländern

Deutschsprachige Länder

Länder weltweit

Siehe auch

GmbH & Co. KG


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