Gesellschafterversammlung

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Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Mitglieder gebildet. In ihr kann jeder Gesellschafter durch Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen.

[Bearbeiten] Auftreten und Bedeutung

Alle in Deutschland vorhandenen Gesellschaftsformen kennen das Organ der Gesellschafterversammlung, auch unter diesem Namen (etwa bei der GmbH oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts). In der Aktiengesellschaft wird die Gesellschafterversammlung vom Gesetz Hauptversammlung genannt. Je nach Rechtsform ist die Gesellschafterversammlung verschiedenen Regeln unterworfen.

[Bearbeiten] Willensbildung

Die Willensbildung der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse, die in der Gesellschafterversammlung gefasst werden. Dabei ist je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag unterschiedlich, ob die Abstimmung nach Köpfen oder nach der Höhe der Beteiligung am Gesellschaftskapital erfolgt.

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