Gesetzblatt

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Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar.

Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.

Die Europäischen Gemeinschaften – die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne – verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.

Weblinks [Bearbeiten]

 Wikisource: Gesetzblätter – Quellen und Volltexte
  • Parlamentsspiegel. Archiv der bundesdeutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.
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