Gesundheitssystem in Österreich

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Das österreichische Gesundheitswesen gewährleistet ein hohes Maß an Zugangsgerechtigkeit und besitzt ein starkes ethisch fundiertes solidarisches Krankenversicherungssystem. In Österreich waren 2011 über 99,9 % der Bevölkerung krankenversichert.[1] Allerdings gibt es trotz der Gesundheitsreformen zwischen 2005 und 2012 in Österreich weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Koordination und Steuerung des Gesundheitswesens. Fragmentierte Zuständigkeiten erschweren die Identifikation des Versorgungsbedarfs.[2]

Österreich hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die höchste Anzahl stationäre Aufenthalte pro 100 Einwohner. Internationale Vergleiche zeigen, dass in Österreich vor allem im intramuralen Bereich eine Überversorgung besteht.[3]

Gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Krankenanstalten (intramuraler Bereich)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.

Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln.

Die Länder sind verpflichtet einen Krankenanstaltenplan zu erlassen, der im Rahmen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit Vorgaben für die Fondskrankenanstalten enthält.

Extramuraler Bereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der extramurale Bereich ist größtenteils Bundesgesetzgebung (z. B. Ärztegesetz, Psychologengesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Große praktische rechtliche Bedeutung haben neben Verordnungen der jeweiligen Bundesministerien auch die sogenannten Richtlinien des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Satzungen und Krankenordnungen der Sozialversicherungsträger.

Im Zuge der Art. 15a-Vereinbarung für die Jahre 2008 bis 2013 wurden sogenannte regionale Strukturpläne Gesundheit (je ein RSG pro Bundesland) vorgesehen, welche sowohl den intra- als auch den extramuralen Bereich umfassen sollen. Zuständig für die Beschlussfassung über diesen RSG ist die jeweilige Landesgesundheitsplattform des Bundeslandes.

Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.

Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).

Der Beginn der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch die Aufnahme der Beschäftigung, dem Arbeitgeber obliegt unabhängig vom Entstehen der Versicherung die entsprechende Meldeverpflichtung gegenüber dem zuständigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Bei Gewerbetreibenden entsteht die Versicherung durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.

Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.

Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finanzströme im österreichischen Gesundheitswesen
      Prämien Privat­versich­erung   Sonder­leistungen    
                             
                        Katalog­leistungen (nach LKF)      
        Beiträge Kranken­kassen
(Pflicht­vers.)
         
                         
        Steuern FA                        
          BM (Fin) Länder BGA          
       
                Art. 15a BV-G   Bud­get        
Länder­fonds
(LGF)
   
                           
                
Bevölk­erung   Selbst­behalte   Fonds-KA                  
     
 AN, AG (←)   Honorar      
        Privat-KA                
    z.T. Selbst­behalte*   PRIKRAF      
     
              Aufwands­deckung        
bzw. (←) Ambula­torium        
                   
    z.T. Selbst­behalte*           Pauschale
Einzel­leistungen
       
  (←) (praktizier­ender)
Arzt
       
          Aufw. f. Medika­mente
Apotheken­leistung
 
    Rezept­gebühr**                          
Patient (←) Apotheke        
                   
                           
        Kosten­erstattung        

(Fin) Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium;
* fließt direkt an KV-Träger;
** fließt via Apotheke an KV-Träger;
(←) teils direkte Rückerstattung oder Befreiung bei Pflichtvers.
Rottöne:Staatlicher Sektor,
Gelbtöne:Privatwirtschaftlicher Sektor

Diagramm nach Ziniel (2005)[4]

Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt für den extramuralen Bereich überwiegend durch Krankenversicherungsbeiträge und Selbstbehalte, zuletzt vermehrt auch durch Steuermittel. Der intramurale Bereich wird überwiegend durch Länder und Sozialversicherung finanziert.

Krankenversicherungsbeiträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeitrag aus einem Dienstnehmer- und einem Dienstgeberanteil. Der Dienstnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber mit der Sozialversicherung verrechnet.

Krankenversicherungsbeitrag bei unselbständig Erwerbstätigen[5]
Dienstnehmeranteil an der KV 3,825 % bei Angestellten bzw. 3,95 % bei Arbeitern
Dienstgeberanteil an der KV 3,825 % bei Angestellten bzw. 3,7 % bei Arbeitern
Höchstbeitragsgrundlage der gesamten Sozialversicherung (PV (10,25 %) + KV (3,83 – 3,95 %) + AIV (3 %)) Dienstnehmer monatlich[6] 4.020 €

Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.

Krankenversicherungsbeitrag bei Gewerbetreibenden[7]
Beitragssatz 9,1 %
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.235 €

Selbstbehalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:

  • Selbstbehalte bei Medikamenten (Rezeptgebühr)
  • Selbstbehalte bei Heilbehelfen
  • Selbstbehalte bei Arztbesuchen bei einzelnen Sozialversicherungsträgern (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB))
  • Selbstbehalte bei stationären Behandlungen in Krankenanstalten
  • e-card-Gebühr (bei den meisten Trägern)
  • Früher: Krankenscheingebühr (mit der Einführung der E-Card abgeschafft)
  • Früher: Ambulanzgebühr (aufgrund mangelnder öffentlicher und allgemeiner politischer Akzeptanz zuerst mit zahlreichen Ausnahmen versehen und danach u. a. wegen zu großen Verwaltungsaufwandes nach kurzer Zeit wieder abgeschafft)

Ambulante Versorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Durchschnittliche Ärztedichte

Durchschnittlich kommt auf 213 Einwohner je ein berufsausübender Arzt. Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme um 26,3 %.

  • Kosten in diesem Bereich

Für die ambulante Gesundheitsversorgung haben private Haushalte und ihre Versicherungsunternehmen im Jahre 2004 ca. 2 Mrd. Euro ausgegeben. Zwischen 1997 auf 2004 sind diese Ausgaben durchschnittlich um 3,3 % jährlich gestiegen.

  • Nicht eingeschlossen: betriebsärztliche Leistungen

Krankenanstalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72 % der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85 % der stationär versorgten Patienten).

Seit 1997 wird das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung angewandt. Es besteht aus zwei Finanzierungsebenen.

1. Der Kernbereich. Hier wird bundeseinheitlich je stationärem Aufenthalt eine Punkteanzahl vergeben, die sich aus der Leistungskomponente (abh. von der Diagnose) und der Tageskomponente (Aufenthaltsdauer, Dauer der Intensivbetreuung) zusammensetzt.

2. Der Steuerungsbereich. Hier kann landesspezifisch auf den Versorgungsauftrag der Krankenanstalten eingegangen werden.

Die auf Landesebene verwalteten Fonds zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten beziehen ihre Beiträge aus folgenden Quellen:

Finanzierung der Fondskrankenanstalten
Quelle Finanzierungsanteil
Sozialversicherung ca. 51 %
Umsatzsteueranteile (Bund, Land, Gemeinden) ca. 8 %
Zusätzliche Mittel des Bundes ca. 2 %
Beihilfen nach dem Gesundheits u. Sozialbereich-Beihilfengesetz ca. 6 %
Landesmittel ca. 15 %
Gemeindemittel ca. 10 %
Ausgleichsmittel ca. 2 %
Sozialhilfe ca. 1 %
Beiträge, Refundierungen u. ähnl. ca. 1 %
Ausländische Patienten ca. 3 %
Strukturfonds

Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.

Finanzierung des Strukturfonds
Strukturfond 2001
Anteil des Umsatzsteueraufkommens 236 Mio. €
sonstige Bundesbeiträge 242 Mio. €

Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ist die Ausgleichstelle für die Leistungen der Privat-Krankenanstalten, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht.

Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einrichtungen des Gesundheitswesens
Krankenanstalten (2011)[8] 273 davon mit Öffentlichkeitsrecht 45,8 %
Bettenanzahl in Krankenanstalten (2011)[8] 64.417 Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) 0765  
Niedergelassene Ärzte bzw. Ordinationen (2012)[9] 16.673 Einwohner je Arztpraxis 0508(1)
Apotheken (2011)[10] 1.292 (+ 24 Filialen) Einwohner je Apotheke 6518
(1) 
Ärzte insgesamt gab es 2012 41.183; die Quote von knapp 5 Ärzten je 1000 Einwohner ist mit die höchste Ärztedichte Europas und eine der höchsten weltweit.[11]
Bundesländervergleich (2011)[8]
Bundesland Bettendichte
Wien 797
Kärnten 891
Salzburg 918
Steiermark 875
Oberösterreich 730
Tirol 690
Niederösterreich 697
Vorarlberg 597
Burgenland 539
Einnahmen/Ausgaben der Krankenversicherung[8]
Bereich 2011 Veränderung zu 2010
Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung 14.949 Mio. € 2,1 %
davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 12.318 Mio. € 3,3 %
Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung 14.657 Mio. € 2,7 %
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (2012)
Aufgliederung in Mrd. Euro in %
Ärztliche Hilfe 4,568 30,1
Anstaltspflege 4,446 29,3
Verwaltungsaufwand 0,430 2,8
Arzneimittel 3,005 19,8
Heilbehelfe 0,240 1,6
Sonstige Ausgaben 2,500 16,5
Ausgaben gesamt 15,189 100,0
Quellen: Sozialversicherungen, Österreichische Apothekerkammer[12]


Internationaler Vergleich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Internationalen Vergleich – und auch europaweit – stellt sich das österreichische Gesundheitssystem als eines der teuersten dar,[13] wird aber auch als eines der besten beurteilt.[14]

Kostenvergleich des Gesundheitswesens, in % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) (2005)[13]
Rang Land % des BIP
1 USA 15,3
2 Schweiz 11,6
3 Frankreich 11,1
4 Deutschland 10,7
5 Belgien 10,3
7 Österreich 10,2
12 Niederlande 9,2
13 Schweden 9,1
OWZE 9,0
18 Italien 8,9
  
Kostenvergleich, in Kaufkraft bereinigten US-Dollars pro Kopf (2005)[13]
Rang Land US-$
1 USA 6401
2 Luxemburg 5352
3 Norwegen 4364
4 Schweiz 4177
5 Österreich 3519
9 Kanada 3326
10 Deutschland 3287
16 Schweden 2918
OWZE 2759
  
Rangliste der Gesundheitssysteme nach WHO (2000)[14]
1. Frankreich
2. Italien
3. San Marino
4. Andorra
5. Neuseeland
6. Singapur
7. Spanien
8. Oman
9. Österreich
10. Japan
18. Großbritannien
20. Schweiz
25. Deutschland

Gesundheitserwartung in den EU-Mitgliedstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

EU-Vergleich Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (2016)[15]
  • Die GLJ-Schätzungen werden für die 27 EU-Mitgliedstaaten unter Verwendung der EU-SILC-Daten[16] für 2016 bereitgestellt
    (siehe Abbildung links).
  • Die Analysen der Werte für gesunde Lebensjahre weisen auf signifikante Ungleichheiten zwischen den europäischen Ländern hin.
  • So liegt z. B. die Gesundheitserwartung in Schweden bei Frauen gleich um 16,2 Jahre höher als in Österreich.
  • Die Gesundheitserwartung in Schweden liegt bei Männern um 16,0 Jahre höher als in Österreich.

Tabelle Gesundheitserwartung in den EU-Mitgliedstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

EU-Vergleich Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (2016)[15]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kassen:

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. M. M. Hofmarcher: Das österreichische Gesundheitssystem. Akteure, Daten, Analysen. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2013, S. IX.
  2. M. M. Hofmarcher: Das österreichische Gesundheitssystem. Akteure, Daten, Analysen. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2013, S. XXI.
  3. Bachner, F., Ladurner, J., Habimana, K., Ostermann, H., & Habl, C. (2012). Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich. Studie im Auftrag des BMG. Wien, Gesundheit Österreich GmbH (GÖG).
  4. Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.): Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (PDF, ooegkk.at, abgerufen am 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.
  5. Stichtag 1. Jänner. 2009; Quelle: Schrank, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, 34. Auflage Juli 2008.
  6. Quelle zu Höchstbeitragsgrundlage: Kundmachung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009 (BGBl. II Nr. 346 vom 30. September 2008).
  7. Stand 2006.
  8. a b c d Statistik Austria: Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2011.
  9. Österreichische Ärztekammer: Wahrnehmungsbericht 2011 und 2012 – Gesundheitswesen unter der Lupe, Wien Februar 2013, Abschnitt Anzahl der in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte (Strukturanalyse Dezember 2012), S. 17 (pdf (Memento vom 10. August 2014 im Internet Archive), 2,1 MB, lbg.at).
  10. Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014. o.n.A., Kapitel 1.1 Apotheken in Österreich: 1. Tabelle, S. 6 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).
  11. 2009 hatte in Europa nur Griechenland eine höhere Ärztedichte als Österreich; OECD 2011, Angabe nach Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030. Papier zu einer Studie der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums und Wissenschafts- und Forschungsministeriums in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer, Pressekonferenz, 20. Juli 2012, Pressezentrum Sozialministerium, Abschnitt Bestandsanalyse, S. 4 (pdf (Memento vom 1. August 2014 im Internet Archive), bmg.gv.at).
  12. Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014, Kapitel 6.1 Krankenkassenausgaben, Tabelle Aufgliederung der Ausgaben S. 41 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).
  13. a b c Quelle: OWZE Health Data, Paris 2007.
  14. a b Verglichen wurden 191 Staaten; Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten.
    Weltgesundheitsorganisation (WHO): The World Health Report 2000, Genf, 2000.
  15. a b EuroStat-Statistik erklärt: Healthy life years statistics, abgerufen am 22. April 2019.
  16. Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 über die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)