Gewässerschutz

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Als Gewässerschutz bezeichnet man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Küstengewässer, Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Der Gewässerschutz hat verschiedene Zwecke:

Gewässerschutz wird deswegen teils nutzungsorientiert, teils losgelöst von Nutzungsinteressen betrieben. Zwischen diesen Ausrichtungen kann es zu Konflikten kommen. Hinsichtlich des Grundwassers steht er in engem Zusammenhang mit dem Bodenschutz. Grundwasserverschmutzung als Teilaspekt der Umweltverschmutzung stellt ein ernstzunehmendes Problem dar.

Ursachen der Wasserverschmutzung

In Oberflächengewässern

  • flächiger Eintrag von Schadstoffen aus der Luft
  • durch Unfälle in Industrie oder Verkehr freigesetzte Schadstoffe (z. B. Tankerunfälle, Havarien oder Großbrände in Industrieanlagen)
  • Pflanzenschutzmittel
  • die Einleitung ungeklärter Abwässer

Im Grundwasser

  • die wasserlöslichen oder flüssigen Bestandteile illegal deponierter Abfälle aus privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe
  • Abwasser aus undichten Kanalisationsrohren
  • übermäßiges Düngen von Feldern mit Mist und Gülle hauptsächlich aus der Massentierhaltung
  • in Industrie oder Gewerbebetrieben absichtlich oder unabsichtlich freigesetzte Schadstoffe (z. B. durch unentdeckte Leitungsleckagen, fahrlässiges Verhalten von Betriebsangehörigen, Betriebsunfälle, in früheren Zeiten auch aufgrund fehlenden Problembewusstseins)

Auswirkungen der Wasserverschmutzung

Heute kann man oberflächennahes Grundwasser kaum noch zur Trinkwassergewinnung nutzen, da die Trinkwasserverordnung vorschreibt, dass unter anderem nicht mehr als 50 mg Nitrat/Liter im Trinkwasser nachweisbar sein darf. Deshalb werden immer tiefere Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung genutzt.

Maßnahmen zur Wasserreinhaltung

Die Wasserreinhaltung erfolgt mit dem Ziel, die Einflüsse der menschlichen Nutzungen der Gewässer und ihres Umlandes auf ein erträgliches Maß zu mindern. Im Bereich der Europäischen Union wird durch die Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes als Ziel der Gewässergüte und somit des Gewässerschutzes definiert. Auf nationaler Ebene dient dieser Aufgabe vor allem das Wasserrecht, aber auch andere Gesetze aus dem Bereich Umweltrecht.

Die Maßnahmen der Wasserreinhaltung können sein:

  • Vermeidung der Gewässerbelastung durch Verzicht auf den Einsatz störender Stoffe beziehungsweise deren Rückhalt am Anfallort.
  • Angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung (zum Beispiel Erosionsvermeidung, Gülleanalysen und geringer Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz).
  • Maßnahmen zur Abwasserableitung und -reinigung.
  • Ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
  • Vermeidung und Bekämpfung von Unfällen und Störfällen, zum Beispiel durch Löschwasserrückhaltung.
  • Bei Säuberungsaktionen von Gewässern mithelfen
  • Rückhaltung von Löschwasser
  • Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere am See/Fluss beachten
  • Ufer und Böschungen sauber halten
  • Wasser nicht verschwenden
  • Wenn möglich Regenwasser verwenden
  • Umweltfreundliche Wasch- und Putzmittel verwenden
  • Kein Öl oder Fett ins Wasser kippen

Die Überwachung des Gewässerzustands und der Gewässerentwicklung nennt sich Gewässermonitoring.

Generelle Ziele für den Grundwasserschutz

Grundwasser ist ein wesentliches Element des Naturhaushaltes. Es ist Teil des Wasserkreislaufs und erfüllt wichtige ökologische Funktionen. Grundwasser ist auch die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands. Das Grundwasser muss daher weitgehend vor Verunreinigungen geschützt werden. Für den Grundwasserschutz bestehen daher folgende generelle Ziele:[1]

  • Das Grundwasser ist vor Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften zu schützen und in seiner natürlichen Beschaffenheit zu erhalten.
  • Die Bewirtschaftung des Grundwassers muss im Einklang mit dem Naturhaushalt erfolgen.
  • Grundwasser ist vorsorgend und flächendeckend zu schützen.
  • Qualitätsmaßstab ist seine anthropogen weitgehend unbeeinflusste Beschaffenheit.

Bedeutung des Gewässerschutzes

Organische Belastung der Flüsse der DDR 1990

In den 70er Jahren war der Rhein bei Düsseldorf ein Gewässer mit starker organischer Verschmutzung. Die Folge war ein niedriger Sauerstoffgehalt. Auch der Neckar bei Ludwigsburg wies ein enormes O2-Defizit und eine hohe Konzentration von Abwasserpilzen auf. Rhein und Neckar galten in den 70ern als „Kloaken der Nation“. Das Wasser von Rhein und Neckar bekam Ende der 70er Jahre die Gewässergüteklasse IV verliehen, während heute beide Flüsse sowie die meisten anderen Fließgewässer in Deutschland nahezu Trinkwasserqualität besitzen (Güteklasse II).

Besonders dramatisch war die Verschmutzung der Gewässer in der DDR. Die DDR verfügte über insgesamt 90.000 Kilometer Flüsse und Bäche. 46 Prozent der 11.000 Kilometer waren 1990 durch ihre organische, hygienische und Salzbelastung nicht mehr für eine Badenutzung, nicht mehr für eine einfache Aufbereitung in der Industrie und schon gar nicht für die Trinkwasserversorgung geeignet. Nach der Wiedervereinigung wurde durch den Neubau von Kläranlagen und der Beendigung besonders umweltschädlicher Produktionsverfahren die Wassergüte der Flüsse im Westen erreicht.

Heute umfassen die ständigen Beobachtungsprogramme der Fließgewässerüberwachung in Baden-Württemberg sorgfältige biologisch-physikalische und physikalisch-chemische Untersuchungen. Sie überwachen permanent die Wasserqualität der Fließgewässer und stehenden Gewässer und benoten diese mit so genannten Gewässergüteklassen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Grundwasserschutz: Ziele, Gefährdungen und Überwachung. Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Weblinks