Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschäftigt sich mit der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ im Allgemeinem und nicht Länderspezifisch. Nach Ländern siehe unten: Rechtliche Regelung in einzelnen Ländern.


Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und haftet für Verbindlichkeiten durch das Geschäftsvermögen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden. Die Errichtung erfolgt durch eine oder mehrere Personen mit Abschluss eines Gesellschaftervertrages, der Satzung, diese muss notariell beurkundet werden. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter bilden das Stammkapital der GmbH. Als juristische Person des privaten Rechts ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichtens; sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen ist, haftet eine GmbH nur beschränkt, die Beschränkung besteht darin, dass die GmbH nur mit ihrem Geschäftsvermögen haftet, die Gesellschafter haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft durch die geleistete Kapitaleinlage.

Benennung

Die Firma kann aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen mit dem Zusatz GmbH gebildet werden. Beispiele: 1) Schmidt und Frei GmbH = Personenfirma; 2) Brauerei Südost GmbH = Sachfirma; 3) Schmidt-Brauerei GmbH = Mischfirma; 4) SchmiFrei GmbH = Phantasiefirma. Bei der Wahl der Firma sind die Vorschriften der §§ 17, 18, 30 HGB zu beachten. Danach muss die Firma zur Kennzeichnung geeignet sein, darf nicht irreführen und darf nicht mit bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechslungsfähig sein.

Außer GmbH sind im deutschsprachigen Raum weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, u. a. GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Rechtliche Regelung in einzelnen Ländern

Deutschsprachige Länder

Länder weltweit

Siehe auch

GmbH & Co. KG

Literatur

  • Hans Jung "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre". R. Oldenbourg Verlag, München 1994.
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