Godern

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Godern
Gemeinde Pinnow
Wappen von Godern
Koordinaten: 53° 37′ N, 11° 33′ OKoordinaten: 53° 37′ 8″ N, 11° 32′ 35″ O
Höhe: 40 m
Fläche: 4,59 km²
Einwohner: 328 (31. Dez. 2010)
Bevölkerungsdichte: 71 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 2012
Postleitzahl: 19065
Vorwahl: 03860
Godern (Mecklenburg-Vorpommern)
Godern (Mecklenburg-Vorpommern)

Lage von Godern in Mecklenburg-Vorpommern

Rapsfeld westlich von Godern
Rapsfeld westlich von Godern

Godern ist ein Ortsteil der Gemeinde Pinnow. Bis Jahresende 2011 war Godern eine eigenständige Gemeinde mit den Ortsteilen Godern und Neu Godern.

Geografie und Verkehr

Das Dorf Godern liegt zwischen dem Pinnower See im Südwesten, dem kleineren Mühlensee im Osten und dem Waldgebiet Hohes Holz im Norden. Im Letzteren befinden sich mit über 75 m ü. NHN auch die höchsten Erhebungen im Ortsgebiet. Fast ein Drittel des Ortsgebietes ist mit Wald bedeckt.

Südlich von Godern hat man Anschluss an die B 321 und die A 14, weiter nördlich an die B 104. Nahe Städte sind Schwerin und Crivitz.

Geschichte

Godern wird 1376 erstmals urkundlich unter dem slawischen Namen „Gudeware“ erwähnt. Die Gegend war aber schon früher besiedelt. Am Mühlbach befindet sich eine alte stillgelegte Wassermühle.[1] Wie die gesamte umliegende Gegend wurde Godern durch den Dreißigjährigen Krieg in Mitleidenschaft gezogen. 1646 soll der Ort durch ein Feuer fast vernichtet worden sein. Das Gebiet gehörte bis 1918 zum Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, danach zum Land Mecklenburg, welches 1952 vom Bezirk Schwerin abgelöst wurde. Von 1952 bis 1994 war die Gemeinde Bestandteil des Kreises Schwerin-Land, seit 1994 gehört Godern zum Landkreis Parchim, ab 2011 zum Landkreis Ludwigslust-Parchim. Nach 1990 stieg die Einwohnerzahl durch die neuerschlossenen Wohngebiete stark an. Am Ufer des Pinnower Sees befindet sich eine Badestelle. Am 1. Januar 2012 wurde Godern nach Pinnow eingemeindet.[2]

Politik

Wappen

Wappen von Godern
Wappen von Godern
Blasonierung: „In Gold über rotem Schildfuß, darin ein unterhalbes, achtspeichiges, achtschaufeliges goldenes Mühlrad, eine ausgerissene grüne Kastanie, am Stamm begleitet beiderseits von einem roten Hufeisen mit sechs Nagellöchern.“[3]
Wappenbegründung: In dem Wappen verweisen die Figuren insbesondere auf Gewerbe, die in der Vergangenheit des Ortes von Bedeutung waren: so das Mühlrad auf die bereits 1474 nachweisbare unterschlächtige Wassermühle und die Hufeisen auf die 1823 erwähnte und heute noch funktionsfähige Huf- und Wagenschmiede in Godern. Zudem symbolisieren die Hufeisen von der Anzahl her die beiden Ortsteile. Die Kastanie steht für die nach Godern führende Kastanienallee. Von der Tingierung her erinnern die Farbe Rot und das Metall Gold an die Zugehörigkeit Goderns zur mittelalterlichen Grafschaft Schwerin. Durch die Eingemeindung in die Gemeinde Pinnow am 1. Januar 2012 verlor das Gemeindewappen seinen Status als Hoheitszeichen. Es kann aber weiterhin von den Bewohnern als Identifikationssymbol und als Zeichen der Verbundenheit mit ihrem Ort genutzt werden.

Das Wappen wurde von dem Wismarer Roland Bornschein gestaltet. Es wurde am 5. September 1997 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 138 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.

Flagge

Die ehemalige Gemeinde verfügte über keine amtlich genehmigte Flagge.[3]

Sehenswürdigkeiten

  • Winterlinde bei der Goderner Mühle (Stammumfang 5,80 Meter)
  • Pinnower See

Persönlichkeiten

Weblinks

Commons: Godern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V., Waren (Müritz); Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke - Berlin - Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern e.V., Parchim (Hrsg.): Vergessene Mühlen in Mecklenburg-Vorpommern. Berlin: Georgenverlag 1995. Seite 28–31.
  2. Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2012 StBA
  3. a b Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Hrsg.: produktionsbüro TINUS; Schwerin. 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 196.