Graduierung (akademisch)
Unter Graduierung versteht man im akademischen Bereich die Verleihung eines akademischen Grades an einen Absolventen.
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[Bearbeiten] Graduierungen nach Regionen
Dies findet im anglo-amerikanischen Ausland und, nach dessen Vorbild, in jüngster Zeit auch an manchen deutschen Hochschulen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt, bei der den frisch Graduierten die Verleihungsurkunde vor dem in Talaren gekleideten Abschlussjahrgang und der Professorenschaft ausgehändigt wird. Im Gegensatz zu den USA ist dieser Brauch in Deutschland jedoch umstritten. Talare und Doktorhüte trugen in alter Zeit nur Absolventen höherer Studien, nicht jedoch die Baccalaurei.
Ursprünglich bedeutet die Bezeichnung akademischer Grad eine Stufe innerhalb einer Hierarchie. Die traditionellen akademischen Grade des Mittelalters waren in aufsteigender Rangfolge:
- Bakkalaureus (Ernennung durch den Professor)
- Lizenziat (mit der licentia doctorandi - Lehrbefugnis)
- Magister
- Doktor
In Frankreich hat sich diese Einteilung bis heute erhalten; "bachelier" entspricht dem deutschen Abiturienten, "licencié" dem Bachelor. Ursprünglich waren Magister und Doktor als Lehrer hierarchisch auf derselben Stufe und somit synonym, in Paris war der „Magister“ üblich, in Italien der „Doktor“.
In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern spiegelt eine Graduierung auch eine Rangfolge gemäß der untenstehenden Liste wider, wobei allerdings der Professor keinen akademischen Grad, sondern eine akademische Amtsbezeichnung darstellt.
Der Einführung eines einheitlichen Diplomgrades an Universitäten und Fachhochschulen lag ursprünglich der Gedanke zugrunde, die Berufswahl im tertiären Bildungsbereich von hierarchisch gesinntem Standesdünkel zu befreien. In der Realität war der Diplomgrad der Fachhochschulen dem universitären Diplomgrad aber nie rechtlich gleichgestellt, auch wenn nach einigen Jahren Berufserfahrung in weiten Bereichen der betrieblichen Praxis keine Ungleichbehandlung mehr festzustellen ist.
Während akademische Grade ausschließlich durch Hochschulen verliehen werden, vergeben Berufsakademien sogenannte staatliche Abschlussbezeichnungen, wie z. B. das „Diplom (BA)“. Die akademische Graduierung, so als „Ing. (grad.)“ („graduierter Ingenieur“), wurde von den Fachhochschulen bis zur Umstellung auf die akademische Diplom-Bezeichnung verliehen. Den Absolventen der Vorgängereinrichtungen (Höheren Fachschulen, Ingenieurakademien, Ingenieurschulen) wurde dieser Titel als „staatliche Bezeichnung“ verliehen bzw. sie wurden damit nachgraduiert. Der spätere akademische Grad für Fachhochschulabsolventen lautete wie für Universitätsabsolventen: "Diplom-Ingenieur", abgekürzt: „Dipl.-Ing.“, aber wurde später (seit 1987 bundesweit) durch einen Titel mit Hochschulangabe, z.B.: „Dipl.-Ing. (FH)“, ersetzt. Vormalige Absolventen konnten sich nachdiplomieren lassen.
[Bearbeiten] „Rangfolge“ im akademischen Bereich
In Deutschland existiert in Bezug auf akademische Grade eine inoffizielle Rangfolge, die im Folgenden aufsteigend dargestellt wird. Offiziell wird dies lediglich teilweise durch die Voraussetzung einer weiterführenden Qualifikation deutlich.
- Bachelor/Bakkalaureus aller Hochschulen. Grundständiges Studium, Regelstudienzeit meist 6 Semester plus 1 Praxissemester, seltener 7 oder 8 Semester.
- Diplom (FH) der Fachhochschulen. Grundständiges Studium, Regelstudienzeit meist 7 Semester, seltener 6 oder 8 Semester. Im Bologna-Prozess auslaufend.
- Diplom, Magister, in Bayern auch Diplom (univ.), der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen; Grundständiges Studium, Regelstudienzeit 8-10 Semester; Im Bologna-Prozess auslaufend.
Master aller Hochschulen. Regelstudienzeit des Master meist 4 Semester (seltener 2 oder 3 Semester), aber Zugang nur nach Abschluss eines ersten grundständigen Studiums (undergraduate), insgesamt konsekutiv meist 10 Semester. Das 1. Staatsexamen entspricht dem Abschluss eines Masterstudiums und berechtigt ebenfalls zur Promotion, es wird aber kein akademischer Hochschulgrad verliehen. - Doktor (Dr.) mit dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Forschung durch selbständiges Verfassen einer Dissertation; in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation. Höchster akademischer Grad. Dr. habil. - Doktor mit Lehrbefähigung (facultas docendi) als Nachweis der Befähigung zur selbständigen Vertretung eines Fachgebietes in Forschung und Lehre an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Voraussetzung ist in der Regel das Verfassen einer Habilitationsschrift.
- (Professor und auch Privatdozent mit Lehrbefugnis (venia legendi) in einem Fachgebiet stellen weder Titel noch akademische Grade, sondern Dienst- bzw. Funktionsbezeichnungen dar.)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Kertz-Welzel, Alexandra. Motivation zur Weiterbildung: Master- und Bachelor-Abschlüsse in den USA. Diskussion Musikpädagogik 29 (2006), S. 33-35.