Gravissimum Educationis
Die Erklärung Gravissimum educationis (GE) wurde am 28. Oktober 1965 durch das Zweite Vatikanische Konzil verabschiedet. Mit ihr werden die Merkmale der Bildung und Erziehung an katholischen Schulen, Hochschulen und Universitäten bindend beschrieben. Das neue Denken von der Würde des Menschen zeigt ein Vergleich mit der Enzyklika Divini illius magistri von 1929, die bis zum Konzil als „Magna Charta“ der Katholischen Schule verstanden wurde.
Inhaltsverzeichnis |
Präambel [Bearbeiten]
Die Konzilsväter sprechen von der Bedeutung der Erziehung für den Menschen und den gesellschaftlichen Fortschritt. Sie verweisen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 und auf das (europäische) Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1952, in denen das Recht der Kinder und Eltern niedergelegt ist. In Anlehnung an die UN-Charta von 1948 heißt es direkt im ersten Kapitel :
„Alle Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Standes und Alters, haben kraft ihrer Personenwürde das unveräußerliche Recht auf Erziehung ...(GE 1).“
Kernaussagen [Bearbeiten]
- Alle Christen haben das Recht auf eine christliche Erziehung.
- Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung.
- In der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe ist die Kirche um alle geeigneten Hilfsmittel bemüht, besonders um jene, die ihr eigentümlich sind.
- Unter allen Erziehungsmitteln hat die Schule eine ganz besondere Bedeutung.
- Die Eltern, die zuerst und unveräußerlich die Pflicht und das Recht haben, ihre Kinder zu erziehen und müssen in der Wahl der Schule wirklich frei sein.
- Da die Kirche um ihre überaus schwere Pflicht weiß (...) muss sie mit besonders liebevoller Hilfsbereitschaft der großen Zahl jener nahe sein, die ihre Ausbildung in nichtkatholischen Schulen erhalten.
- Die Präsenz der Kirche im schulischen Bereich zeigt sich in besonderer Weise durch die katholische Schule.
- Diesem Leitbild der katholischen Schule müssen alle von der Kirche in irgendeiner Weise abhängigen Schulen zu entsprechen suchen, wenn auch die katholische Schule, den örtlichen Verhältnissen angepasst, verschiedene Formen annehmen kann.
- Gleicherweise widmet die Kirche den Hochschulen, insbesondere den Universitäten und Fakultäten, ihre angelegentliche Sorge.
- Von der Tätigkeit der theologischen Fakultäten erwartet die Kirche sehr viel.
Neue Ansätze [Bearbeiten]
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kirche wird nicht mehr von den Rechten der Institution, sondern vom Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung und vom Elternrecht her entfaltet. Aus diesem Recht und der Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, leitet das Konzil das Recht auf freie Schulwahl ab (GE 6). Darunter verstehen die Konzilsväter mehr als die Zulassung nicht-staatlicher Schulen.
„Die Staatsgewalt, deren Aufgabe es ist, die bürgerlichen Freiheiten zu schützen und zu verteidigen, muss zur Wahrung der ‚austeilenden Gerechtigkeit’ (iustitia distributiva) darauf sehen, dass die öffentlichen Mittel so ausgegeben werden, dass die Eltern für ihre Kinder die Schulen nach ihrem Gewissen wirklich frei wählen können (GE 6).“
Die staatliche Finanzierung der freien Schulen dient der Verwirklichung des Elternrechts und der Gewissensfreiheit. Das Konzil lehnt jedoch jede Art von Schulmonopol ab, und zwar mit der Begründung, dass dies
„...den angeborenen Rechten der menschlichen Person widerstreitet und (…) dem in vielen Staaten heute herrschenden Pluralismus widerspricht (GE 6). Somit ist dann auch das Recht der Kirche auf Gründung eigener Schulen zu verstehen (GE 8).“
Schule als Erziehungsgemeinschaft [Bearbeiten]
In Fortführung der Kernaussagen verstehen die nachkonziliaren Dokumente der Kongregation für das katholische Bildungswesen die Katholische Schule nicht primär als Institution, sondern als „Erziehungsgemeinschaft“ von Schülern, Lehrern, Eltern und allen, die am Schulleben beteiligt sind. Schule ist kein mehr oder minder zufälliges Zusammentreffen von unterschiedlichen Klassen, Fachkonferenzen, inner- oder außerschulischen Aktivitäten, die von der Schulleitung unter administrativen und funktionalen Gesichtspunkten organisiert werden.
Verantwortlichkeit [Bearbeiten]
Die Verantwortung für das Gelingen von Schule liegt nicht allein bei der Schulleitung oder beim Schulträger. Alle am Schulleben Beteiligten sind jeweils zu ihrem Teil, aber doch gemeinsam für ihre Schule und für die Erziehung und Bildung der Schüler verantwortlich. Hier spielt die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus eine große Rolle. Nichts ist der Erziehung der Schüler abträglicher als das Desinteresse von Eltern und Lehrern. Dieses soziale oder gemeinsame Verständnis von Schule hat dann auch strukturelle Konsequenzen.
Eltern, Schüler und Schule [Bearbeiten]
Die besondere Stellung von Familie und Elternhaus im Bereich Schule und Bildung wird ebenfalls in diesem Konzilstext deutlich. Die Eltern sind die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist daher auch aus christlicher Sicht wichtig. Schon am Tag des Eintritts in eine katholische Schule soll der Schüler empfinden, dass er sich in einer neuen Umwelt befindet. Das Konzil hat die Schulen als eine vom Geist der Liebe und der Freiheit geprägte Umwelt beschrieben.
Katholische Schulen [Bearbeiten]
Das Wachsen der jungen Menschen soll im Einklang mit den Bildungsstufen in der Schule erfolgen. Mit den Jahren zeigt sich in der katholischen Schule immer dringender die Notwendigkeit, menschliche Kultur und Glaube in ihrer Zuordnung zueinander zu sehen. Aus christlichem Erziehungsverständnis bildet die Schule nicht nur eine Zeit der Examensvorbereitung, sondern führt zu einer ernsten Selbstprüfung. Am wichtigsten ist natürlich der Schulabschluss. Dieser sollte dem höchstmöglichen Niveau entsprechen, von den Alumnen angestrebt gemäß ihrer ganzheitlichen menschlich-christlichen Erziehung.
„Die besondere Aufgabe der katholischen Schule ist es einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums lebendig ist. Sie hilft dem jungen Menschen, seine Persönlichkeit zu entfalten und zugleich der neuen Schöpfung nach zu wachsen, die er durch die Taufe geworden ist...“
Zum Charakteristikum der katholischen Schule gehört es, dass das Gesamte der menschlichen Kultur mit der Heilsbotschaft verbunden werden soll, so daß das Welt-, das Lebens- und das Menschenbild, das die Schüler sich langsam erwerben, vom Glauben erleuchtet werden soll.
„Die Katholische Schule ist ein Ort der Glaubensvermittlung, wenn sie ein Ort gelebten Glaubens ist. Eine von Dienst und Dialog geprägte Schulkultur ist deshalb ein vorzügliches Medium der Evangelisierung.“
Andere Schüler [Bearbeiten]
Katholische Schulen werden auch von nicht-katholischen, auch von nicht-christlichen Schülern besucht. In manchen Ländern bilden diese sogar die große Mehrheit der Schüler. Das Konzil hat dieses in dieser Erklärung zur Kenntnis genommen:
„Es sei darauf hingewiesen, dass der Kirche auch jene katholischen Schulen am Herzen liegen, und dies betrifft insbesondere die Gebiete der jungen Kirchen, die vornehmlich von nichtkatholischen Schülern besucht werden (GE 9).“
Der religiöse Erziehungsprozess [Bearbeiten]
Die Erklärung des Vatikanischen Konzils kommt immer wieder auf den dynamischen Gesichtspunkt der gesamtmenschlichen Erziehung zurück, nach christlicher Auffassung ist jedoch ein rein menschlicher Erziehungsprozess unzulänglich. Die menschliche Person soll sich nach jenem Modell bilden, das seinen Maßstab an Christus nimmt. Daher greift dieses Erziehungskonzept zwar die menschlichen Werte auf, es bereichert sie jedoch auf übernatürliche Weise, die Konzilserklärung hat sich dazu klar geäußert. Die Qualität des Unterrichtes soll den Schülern helfen, sich selbst menschlich und christlich zu erziehen, dieses bilde die beste Vorbereitung dafür, Erzieher von anderen zu werden.
Literatur [Bearbeiten]
- Gertrud Pollak/Clauß Peter Sajak: Katholische Schule heute. Perspektiven und Auftrag nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Herder-Verlag, Freiburg 2006, 222 S. ISBN 3-451-29156-8
Weblinks [Bearbeiten]
Konstitutionen: Dei Verbum | Gaudium et Spes | Lumen Gentium | Sacrosanctum Concilium
Verordnungen: Ad Gentes | Apostolicam Actuositatem | Christus Dominus | Inter mirifica | Optatam Totius | Orientalium Ecclesiarum | Perfectae Caritatis | Presbyterorum Ordinis | Unitatis redintegratio
Erklärungen: Dignitatis humanae | Gravissimum Educationis | Nostra Aetate