Greencard (Vereinigte Staaten)
Als Green Card (Abkürzung: GC) wird umgangssprachlich eine zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Vereinigten Staaten bezeichnet. Die offizielle Bezeichnung lautet United States Permanent Resident Card, ein Green-Card-Inhaber ist ein lawful permanent resident (LPR). Aussteller ist die Behörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS).[1]
Entgegen ihrer Bezeichnung ist die Karte allerdings nicht grün, sondern sandfarben und besitzt nur einen grünen Schimmer. Bis 1994 war sie vorübergehend rosa.
Die Permanent Resident Card ist ein Einwanderungsvisum, das heißt, es sollte innerhalb angemessener Frist nach Erhalt eingewandert werden. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die Erlaubnis/Karte wieder entzogen werden. Inhaber, die sich für mehr als ein Jahr außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten möchten, benötigen dafür eine spezielle Genehmigung (engl. re-entry permit). Die relativ unkompliziert zu erhaltende Genehmigung ermöglicht einen Aufenthalt außerhalb der USA von bis zu zwei Jahren.
Am 14. Mai 2011 wurde bekannt, dass der Zufallsalgorithmus zur Auswahl der Green-Card-Bewerber nicht korrekt arbeitet. Das US-Innenministerium zog darauf die wenige Tage zuvor veröffentlichten Ergebnisse zurück und kündigte neue Ergebnisse für den 15. Juli 2011 an. Der Algorithmus hatte aus Versehen frühe Bewerbungen bevorzugt.[2]
Wege zur Green Card [Bearbeiten]
Eine Permanent Resident Card erhält man auf verschiedenen Wegen:
Kategorie EB-1: Personen von nationalem Interesse für die USA [Bearbeiten]
In dieser Kategorie können sich bewerben:
- hochqualifizierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder des Sports (Inhaber von internationalen Auszeichnungen etc.)
- hervorragende Professoren und Forscher
- bestimmte Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft
Kategorie EB-2: Personen mit besonderen Fähigkeiten [Bearbeiten]
In dieser Kategorie können sich bewerben:
- Personen des gehobenen Berufsstandes (Hochschulabschluss)
- Personen mit besonderen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem, künstlerischem und geschäftlichem Gebiet
Voraussetzung ist immer ein Arbeitsplatzangebot eines US-Arbeitgebers. Hier muss zudem eine Prüfung des Arbeitsmarktes erfolgen, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer mit dieser Qualifikation für die Arbeitsstelle zur Verfügung steht. Erstmals seit Juli 2012 gibt es hier laut Visa Bulletin eine Wartezeit von mehr als dreieinhalb Jahren. [3]
Kategorie EB-3: Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, sonstige Arbeitnehmer [Bearbeiten]
Die Beantragung aufgrund eines Arbeitsplatzangebotes ist in dieser Kategorie möglich für qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. Nur nach Prüfung des US-Arbeitsmarktes, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht, kann die Permanent Resident Card beantragt werden. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausbildung sind lange Wartezeiten einzurechnen. Hier beträgt die Wartezeit z.Zt ca. sechs Jahre (Stand: August 2012).
Kategorie EB-4: Kirchliche Mitarbeiter [Bearbeiten]
Pfarrer, Priester oder Rabbi ordiniert sind bzw. vergleichbare religiöse Tätigkeiten ausüben, dürfen ebenfalls eine Permanent Resident Card beantragen. Im Gegensatz zum in der Definition ähnlichen Nichteinwanderungsvisum R-1 muss hier aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller schon im Heimatland mindestens 2 Jahre für die Kirche oder Gemeinde gearbeitet hat. Eine Prüfung des Arbeitsmarktes ist allerdings nicht notwendig.
Kategorie EB-5: Investoren [Bearbeiten]
Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können ebenfalls eine Permanent Resident Card bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach 2 Jahren wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Verwandte von US-Bürgern [Bearbeiten]
Verwandte von US-Bürgern, die in die USA einwandern dürfen, sind: Eltern, Kinder und Geschwister. Eltern sowie ledige Kinder von US-Bürgern unter 21 Jahren erhalten sofort die Genehmigung zur Einwanderung, ältere oder bereits verheiratete Kinder müssen dagegen recht lange warten. Geschwister von US-Bürgern haben trotz Berechtigung zur Antragstellung nur sehr geringe Chancen, da die Wartezeiten über 10, mitunter sogar über 20 Jahre betragen können (z. B. bei Antragsstellern von den Philippinen). Die Wartezeiten ergeben sich aus dem „Visa Bulletin”, siehe Weblinks.
Verwandte von Green-Card-Inhabern [Bearbeiten]
Ein Permanent Resident ist lediglich dazu berechtigt, seine unverheirateten Kinder mit in die USA zu holen. Verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte haben keine Chance, über den Bürgen selbst eine Genehmigung zur Einwanderung zu erhalten. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Inhaber nach frühestens fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen sollte. In diesem Fall kann er dann auch andere Familienmitglieder „nachholen“.
Ehepartner von US-Bürgern oder Green-Card-Inhabern [Bearbeiten]
Sowohl US-Bürger als auch Permanent Residents sind dazu berechtigt, nach der Hochzeit ihre Ehepartner mit in die USA zu holen. Während die Ehepartner von US-Bürgern sofort einreisen dürfen, müssen die Ehepartner von Permanent Residents allerdings mit bis zu 5 Jahren Wartezeit rechnen. Die Wartezeiten ergeben sich aus dem „Visa Bulletin”, siehe Weblinks.
Teilnahme am Diversity Visa Program [Bearbeiten]
Daneben werden jedes Jahr in einer Lotterie (engl. Diversity Immigrant Visa Program, kurz DV) 55.000 Green Cards weltweit verlost; zur Zeit sind 5000 Green Cards im Rahmen des NACARA-Programms (für Nicaragua, Guatemala, Kuba und El Salvador) speziell für Bewohner ebendieser Länder reserviert, die verbleibenden 50.000 Green Cards werden anderweitig verlost. Die Lotterie entstand 1987 auf Initiative des damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan. Die Vielfalt der Nationalitäten war ins Wanken gekommen, weil aus einigen Ländern übermäßig viele Einwanderer in die Vereinigten Staaten einreisten. Deshalb wollte Reagan über eine Lotterie die Vielfalt aufrechterhalten. Von diesem Programm werden zahlreiche Länder, die in den letzten Jahren eine hohe Einwanderungsrate hatten, ausgeschlossen. Die Teilnahme ist zunächst kostenlos und auch ohne die kostenpflichtige Hilfe einer Agentur problemlos möglich. Im Verlauf des Bewilligungsablaufs fallen jedoch Kosten in Höhe von 330 US-$[4], zuzüglich einer medizinischen Pflichtuntersuchung von 140 € an. Seit 2004 erfolgt die Teilnahme nicht mehr brieflich, sondern ausschließlich online. An der Lotterie für das amerikanische Fiskaljahr 2010 (Frist vom 3. Oktober 2008 bis 1. Dezember 2008) nahmen insgesamt 13,6 Millionen gültige Bewerber teil; für Deutschland wurden 2188 Gewinner ausgelost, für Österreich 181 und für die Schweiz 185.[5] Seither ist die Gewinnerstatistik rückläufig. Für das Fiskaljahr 2013 wurden für Deutschland nur noch 1253, für Österreich 108 und für die Schweiz 131 Gewinner ausgelost.[6] Ein Gewinner für Liechtenstein gab es zuletzt beim Fiskaljahr 2011. [7] Die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem "Gewinn" dann auch tatsächlich ein Visum ausgestellt wird, liegt bei etwas unter 50%. So erhielten von den 2188 deutschen Gewinnern für das Fiskaljahr 2010 tatsächlich 964 (44,1%) ein erteiltes und ausgestelltes Visum. [8]
Lotteriegewinner müssen verschiedene Kriterien erfüllen, um sich für ein Einwanderungsvisum, das nach der ersten Einreise zum Status „Permanent Resident“ führt, zu qualifizieren, darunter:
- Nachweis einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung oder eine der High School vergleichbare Mindestausbildung. In Deutschland reicht der Realschulabschluss und in der Schweiz reichte eine neunjährige Schulausbildung mit einer dreijährigen Lehre.
Es liegen gemäß INA: ACT 212 (a) [9] keine Ausschlussgründe vor wie
- gesundheitliche Gründe (Ärztliche Untersuchung notwendig bei Vertrauensärzten der US-Botschaften im Ausland, z.B. führt schon geringster Drogenmissbrauch zum Ausschluss)
- kriminelle oder ähnliche Gründe (eingeschl. Prostitution, Menschenhandel, Geldwäsche, etc.) Hier ist also die Vorlage eines (grünen) Führungszeugnisses vorteilhaft. (gilt für alle Länder in denen man sich seit seiner Volljährigkeit länger als drei Monate aufgehalten hat)
- Sicherheitsgründe oder ähnliche (also kein Terrorist, nicht verwickelt in Sabotage und / oder (e-)Spionage, keine Mitgliedschaft in totalitären Parteien oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen, etc.)
- Public Charge, also nicht Gefahr laufend, in staatliche finanzielle Abhängigkeit zu geraten. Dies kann glaubhaft verneint werden durch ausreichendes Startkapital, Arbeitsangebot, oder einen glaubhaften Bürgen (dieser Weg führt nicht garantiert zur Qualifikation) ((Frühere) SGB II- und SGB XII-Bezieher haben hier faktisch eine erhöhte Beweispflicht).
- Illegale Einwanderung oder frühere Verstöße gegen Immigrations-Gesetze (z.B. auch jemand der sich fälschlicherweise als US-Bürger ausgegeben hat, Schmuggler, Missbrauch von US-Studenten-Visa, anderer Visa-Missbrauch, blinde Passagiere, etc.)
- keinen gültigen Ausweis / Pass vorlegen zu können (Dokumenterfordernis)
- nicht qualifiziert, (jemals) die US-Bürgerschaft erlangen zu können
- vormals von US-Behörden ausgewiesen worden
- sonstige Gründe, wie z.B. Polygamist sein, Kindesentführung, unerlaubte Teilnahme an demokratischen Wahlen bzw. Fälschung von demokratischen Wahlen, sowie frühere US-Bürger, die Ihre Staatsbürgerschaft niedergelegt haben, um sich der Steuer zu entziehen.
Zu guter Letzt folgt noch ein persönliches Gespräch an der amerikanischen Botschaft. Man erhält dabei noch nicht die eigentliche Karte, sondern lediglich ein Einwanderungsvisum. Mit diesem muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Termin an der Botschaft die erste Einreise in die USA erfolgen. Ein Mindestaufenthalt ist bei dieser ersten Einreise nicht vorgeschrieben.
Green Card Soldiers [Bearbeiten]
Dem Dokumentarfilm Das kurze Leben des José Antonio Gutierrez zufolge kämpfen im Irak seit 2003 circa 32.000 sogenannte Green Card Soldiers für die USA, d. h. Soldatinnen und Soldaten, die nicht über die US-amerikanische Staatsbürgerschaft verfügen und denen von Präsident Bush als Gegenleistung für ihren Einsatz die beschleunigte Gewährung der Staatsbürgerschaft zugesagt wurde. Gutierrez war der erste dieser ausländischen Soldaten, der in diesem Krieg im Irak starb. Er erhielt postum die amerikanische Staatsbürgerschaft.[10]
Rechte von Inhabern einer Permanent Resident Card [Bearbeiten]
Inhaber der Permanent Resident Card haben neben den oben genannten Rechten das Recht, Grundbesitz zu erwerben, öffentliche Schulen und Colleges zu besuchen, eine Feuerwaffe zu besitzen (abhängig von den jeweiligen lokalen Gesetzen) und eine Rentenversicherung sowie unter bestimmten Umständen Medicare und Einkommenszuschüsse (Supplemental Security Income) zu beanspruchen.[11]
Quellen [Bearbeiten]
- ↑ www.uscis.gov/greencard Green Card (Permanent Residence). Aufgerufen am 30. Mai 2011.
- ↑ Meldung bei heise online, zuletzt abgerufen am 14. Mai 2011
- ↑ http://www.travel.state.gov/visa/bulletin/bulletin_5733.html Visa Bulletin for July 2012
- ↑ http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1263.html#perm
- ↑ Offizielle Statistik des US Außenministeriums (englisch)
- ↑ Offizielle Statistik des US Außenministeriums (englisch)
- ↑ Offizielle Statistik des US Außenministeriums (englisch)
- ↑ Seite 4 Offizielle Statistik des US Außenministeriums (englisch)
- ↑ INA: ACT 212(a) der (Vereinigte Staaten) (englisch)
- ↑ Das kurze Leben des José Antonio Gutierrez
- ↑ Willkommen in den Vereinigten Staaten, U.S. Dept. of Homeland Security, Citizenship and Immigration Services,Washington, D.C., 2005., ISBN 0-16-072394-9 (deutsche Übersetzung)
Weblinks [Bearbeiten]
- Website des Diversity Immigrant Visa Program, US. Department of State (englisch)
- Visa Bulletin, US. Department of State (englisch)
- Informationen der US-Botschaften Berlin und Wien zu Einwanderungsvisa