Parteiprogramm

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Ein Parteiprogramm (auch Grundsatzprogramm) enthält die gesammelten Forderungen, Ziele und Werte einer politischen Partei. Es konstituiert die Identität einer Partei, integriert damit nach innen und grenzt nach außen ab. Antworten auf aktuelle politische Fragen werden selten in einem Parteiprogramm gegeben, da es langfristig angelegt und relativ abstrakt gehalten ist. Das Parteiprogramm unterscheidet sich somit von einem Wahlprogramm, das für den mittelfristigen Zeitraum einer Legislaturperiode konzipiert ist. Das Parteiprogramm unterscheidet sich auch von Parteisatzungen, Ordnungen und Organisationsstatuten. Es wird von einer Grundsatzkommission erarbeitet und von einem Parteitag beschlossen.

In stärkerem Maße als durch das Parteiprogramm wird eine Partei vom Wähler über ihre Repräsentanten und ihre aktuelle Politik identifiziert und wählbar. Die Repräsentanten einer Partei sind jedoch gehalten, sich am Parteiprogramm zu orientieren und die Inhalte des Parteiprogramms über ihre Handlungen und Aussagen zu transportieren. Starke Abweichungen von den Inhalten des Parteiprogramms können als Indiz für parteischädigendes Verhalten in einem Parteiordnungsverfahren angeführt werden.

[Bearbeiten] Grundsatzprogramme deutscher Parteien

  • PDS:
    • Chemnitzer Programm (2003)

[Bearbeiten] Weblinks

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