Häusliche Pflege

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Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet. Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege, das heißt der Pflege bei Unterbringung in einem Heim oder Krankenhaus, bevorzugt.

Inhaltsverzeichnis

Sozialrechtliche Situation in Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland hat die häusliche Pflege im Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) wie im Sozialhilferecht (SGB XII) Vorrang vor der stationären Pflege. Pflegebedürftige Personen haben, wenn sie mindestens erheblich pflegebedürftig sind, Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger; an Demenz erkrankte Personen und Behinderte können schon bei geringerer Pflegebedürftigkeit Leistungsansprüche haben. Ist medizinische Behandlungspflege erforderlich, ist der Anspruch auf die häusliche Krankenpflege durch die Krankenversicherung vorrangig. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder sonstige Privatpersonen, zahlt die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger ein pauschales Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, die in dessen Verwendung frei ist. Bei professioneller häuslicher Pflege übernimmt der Sozialleistungsträger die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen (so genannte Pflegesachleistung). Die beiden Leistungsarten können miteinander kombiniert werden. Auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson kommen in Betracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden ehrenamtliche Pflegepersonen rentenversichert. Sie können sich daneben innerhalb bestimmter Fristen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.[1] Ehrenamtlich Pflegende können auch Pflegekurse in Anspruch nehmen.

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Bernhard Mann: Problemlagen in der häuslichen Pflege. Wirkungsaspekte der Neuregelung zum Sozialgesetzbuch V. In: Deutsche Hochschulschriften Bd. 509. Hänsel-Hohenhausen. Egelsbach-Frankfurt-Washington 1994

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen, Berlin 2005. S. 30