Hafenkapitän

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Ärmelstressen eines Hafenkapitäns in Polen (Kapitan portu)
Boot des Hafenkapitäns in Poole, Großbritannien (Harbour Master)

Ein Hafenkapitän ist eine Amtsperson, die in einem großen Hafen für Schiffsbewegungen, Sicherheit und nautische Verwaltung verantwortlich ist. Die ihm unterstellte Behörde wird in Deutschland Hafenamt oder Hafen- und Seemannsamt genannt.

In der Bundesrepublik Deutschland repräsentiert der Hafenkapitän die zuständige Hafenbehörde.[1] Durch entsprechende landesrechtliche Vorschriften und Verordnungen werden Aufgaben und die Besoldung des Hafenmeisters geregelt.[2][3][4]

In kleineren Häfen ist ein Hafenmeister zuständig, in Marinestützpunkten ein militärischer Hafenkapitän.

Die englischsprachige Bezeichnung ist Harbourmaster oder Captain of the Port. Die zugehörige Behörde heißt Port Authority.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Organigramm des Bremischen Hafenamtes
  2. Ortsgesetz für die Benutzung des Alten Hafens und des Neuen Hafens in Bremerhaven (Bremerhavener Hafenordnung – HafOBrhv) vom 27. März 2000
  3. Bremer Hafenbetriebsgesetz vom 1. Januar 2001
  4. HmbBesG - Hamburgisches Besoldungsgesetz vom 22. Mai 1978 in Verbindung mit Anhang 1 zum HmbBesG

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Hafenkapitän – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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