Hanbaliten

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  • Regionen, in denen Hanbaliten die Mehrheit stellen

Die Hanbaliten, arabisch ‏الحنبلية‎ al-hanbaliya, DMG al-ḥanbalīya, sind eine der vier traditionellen Lehrrichtungen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Im Theologie Bereich sind sie im Regelfall Befolger der Athari Schule.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Rechtsfindung [Bearbeiten]

Die Rechtsschule geht auf Ahmad ibn Hanbal (780–855) zurück, der unter anderem Schüler Muhammad ibn Idris asch-Schafiʿis (767–820) und des Hanafiten Abu Yusuf war, wurde jedoch erst von seinen Schülern institutionalisiert. Ibn Hanbal billigte neben dem Koran und der Sunna vor allem dem Konsens (Idschmāʿ)der islamischen Gemeinde, der Umma, eine wichtige Stellung zu. Die Hanbaliten gingen besonders stark auf die Grundlage der Hadith ein, so wurde die Position der Ashāb al-hadīth behalten. Ahmad ibn Hanbal stellte mehrere Hadith Werke zusammen darunter das al-Musnad, eine monumentale Sammlung von mehr als 29 Tausend Hadithen.

Bei den definierten Quellen des fiqh – spielen der Analogieschluss (qiyās) und die eigenständige Lehrmeinung (raʾy) gemäß der hanbalitischen Tradition fast keine Rolle. Auch der Taqlid wird allgemeinhin mit skepsis betrachtet, eine fortführung des Idschtihād wird in der hanbalitischen tradition angestrebt. Dies hängt in erster Linie mit der streng theologisch-dogmatischen Geisteshaltung zusammen. Es herrscht das Bestreben, alle Gesetze aus dem Koran, der Sunna und dem Konsens (idschmā') der ersten Generationen (salaf as salih) abzuleiten.[1] Der Hanbalismus ist besonders in dogmatischen und in Fragen des Kultus sehr konservativ und strikt. Die nicht mehr existierende Rechtsschule der Zahiriten ist im laufe der Zeit immer mehr im Hanbalismus aufgegangen. Wodurch von manchen Seiten auch Ibn Hazm als befolger der Hanbaliten, oder zumindest Ahmad ibn Hanbals angesehen wird. Wobei die Rechtmäßige Anerkennung unter den vier Sunnitischen Rechtsschulen von den Zahiriten auf die Hanbaliten überging.[2]

Gelehrte [Bearbeiten]

Wichtige Hanbaliten des islamischen Mittelalters waren Ibn ʿAqīl (st. 1119), Ibn al-Dschauzī (st. 1201), ʿAbd al-Ghanī al-Maqdisī (st. 1203), Ibn Qudama (st. 1223), Nadschm ad-Dīn at-Tūfī (st. 1316), Ibn Taimiyya (st. 1328), Ibn Qayyim al-Dschauziya (st. 1350) und Ibn Radschab (st. 1393). Über Ibn Taimiyya wurde Muhammad ibn Abd al-Wahhab vom Hanbalismus entscheidend beeinflusst. So befolgen die Salafitischen Strömungen, die explizit keine Rechtsschule befolgen in den meisten Fällen die Ansichten die mit der Hanbalitischen Meinung übereinstimmen.[3]

Kalam und Mystik [Bearbeiten]

Die Hanbaliten stehen dem ʿIlm al-kalām traditionell skeptisch gegenüber. Sie gehörten zu den ersten Gegnern der Muʿtazila, wodurch insbesondere Ahmad ibn Hanbal Folter und Haftstrafen erlitten hatte. In seiner Abhandlung Mihnat al-Imam Ahmad ibn Hanbal asch-Schaibani ‏محنة الامام أحمد بن حنبل الشيباني ‎ / Miḥnat al-imām Aḥmad b. Ḥanbal aš-Šaibānī /‚Die Inquisition gegen Ahmad ibn Hanbal‘ fasste Maqdisī die Vernehmung und Bestrafung zusammen, die Ahmad ibn Hanbal zur Zeit der Mu'tazila über die Frage erlitten hatte, ob der Koran erschaffen sei (chalq al-Qurʾān) und ob der Mensch Gott am Tage der Auferstehung erblicken könne.[4]

Auch dem Sufismus stehen die Hanbaliten traditionell skeptisch gegenüber. Bereits Ibn al-Dschauzī (st. 1201) setzte sich in seiner Abhandlung Talbīs Iblīs („Verkleidung des Teufels“), kritisch mit den Lehren des Sufismus auseinander. Unter Ibn Taimiyya und Qayyim al-Dschauziya fand dies eine größere Verlängerung. Auch auf Befolger anderer Rechtsschulen übte dies Einfluss auf, beispielsweise auf die beiden Hanafiten Ali al-Kari und Imam Birgivi.

Hanbaliten heute [Bearbeiten]

Die Hanbaliten sind die kleinste Rechtsschule des sunnitischen Islam, der etwa fünf Prozent der Sunniten anhängen. Saudi-Arabien ist, nachdem in den 1920er Jahren der Hanbalismus zwangsweise im Hedschas eingeführt wurde, überwiegend hanbalitisch. Die Hanbaliten üben aufgrund des Einflusses in Saudi-Arabien, in dem die heiligen Stätten Mekka und Medina liegen, die jedes Jahr Ziel der großen muslimischen Pilgerfahrt (Haddsch) sind, einen starken Einfluss auf die gesamte sunnitische Gemeinschaft aus. Obwohl es in den Rechtsquellen nicht immer explizit erwähnt wird, ist der Hanbalismus im Rechtssystem Saudi-Arabiens stark vertreten.

Siehe auch [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Otto, Jan Michiel (2010). Sharia Incorporated: A Comparative Overview of the Legal Systems of Twelve Muslim Countries in Past and Present. pp. 161–162. ISBN 978-90-8728-057-4.
  2. lexicorent.com
  3. Christopher Melchert, The Formation of the Sunni Schools of Law: 9th-10th Centuries C.E., pg. 182. Leiden: Brill Publishers, 1997.
  4. Carl Brockelmann (1943), S. 438