Handypayment

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Handypayment (Scheinanglizismus für mobilfunkbasierende Bezahlung), Mobile oder M-Payment gehört zur Gattung der Micropayment-Systeme und ist ein Bezahlsystem, mit welchem Beträge über das Mobilfunktelefon beglichen werden können. Stark verbreitet ist die Bezahlung von mobilfunknahen Diensten wie z. B. Klingeltöne, Bilder etc., welche besonders über das Fernsehen beworben werden.

Das System wird aber nicht nur für diese Zwecke eingesetzt, sondern kann als zentrale Bezahlplattform für jede Art von Dienstleistung genutzt werden, z. B. für das Bezahlen von Parkscheinen oder auch die Überweisung von Geldbeträgen an andere Bankkonten. Seit Ende 2009 nutzen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Handypayment vermehrt für e-paper-Angebote. Wer kostenpflichtige elektronische Zeitungsartikel, elektronische Zeitschriftenartikel oder anderen Paid Content lesen will, kann dies also nur, wenn er per Handypayment bezahlt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklung

Die geschichtliche Entwicklung dieses Bezahlsystems in Deutschland ist in den Verträgen der deutschen Mobilfunkanbieter verankert. Laut diesen Verträgen dürfen die so genannten Premium-SMS nur für mobilfunknahe Dienstleistungen verwendet werden. Dazu zählen z. B. Klingeltöne und Logos fürs Handy oder z. B. für SMS-Wahlen zu Fernsehsendungen. Explizit ausgeschlossen ist jedoch die Verwendung von Premium-SMS für die Bezahlung von nicht-mobilfunknahen Dienstleistungen. Dazu gehört auch das Internet. Zwar wird heute noch im deutschsprachigen Raum von einigen Anbietern Premium-SMS zur Bezahlung verschiedener Dienstleistungen im Internet eingesetzt. Diese sind jedoch nicht von den Mobilfunkanbietern freigegeben, und sie können daher bei Kenntnisnahme sofort abgemahnt und zeitnah abgeschaltet werden.

Das hier benannte Handypayment-System ist explizit für die Verwendung im nicht-mobilfunknahen Betrieb von den jeweiligen Mobilfunkanbietern freigegeben und erfreut sich seitdem wachsender Beliebtheit.

So bietet bspw. die Stiftung Warentest auf ihrer Website seit Februar 2010 erfolgreich eine Bezahlmöglichkeit per Handy für digitale Güter (e-paper, Einzelartikel) an.[1] Auch andere renommierte deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage prüfen bzw. planen die Einführung von Handypayment für im Laufe des Jahres 2010.

[Bearbeiten] Funktionsweise

Die jeweiligen Handypayment-Systeme der verschiedenen Anbieter funktionieren technisch alle auf ähnliche Art und Weise. Ein Programm des jeweiligen Anbieters nutzt die Bezahlschnittstellen, die von den jeweiligen Mobilfunkprovidern betrieben werden, und führt sie zu einem einheitlichen Prozess zusammen.

Für den Verbraucher sind zwei Schritte notwendig, um eine Transaktion erfolgreich abzuschließen: Zunächst gibt er seine Mobilfunkrufnummer in ein dafür vorgesehenes Feld ein und bestätigt hiermit die Anfrage nach einem Zugangscode. Der Server des Shopbetreibers registriert den Wunsch eines Kunden nach dem Zugangscode und generiert eine Freischaltung, die mittels SMS an den Anschlussinhaber verschickt wird. Der Verbraucher erhält diese SMS und kann dann diesen Zugangscode als Verifizierung und Vollendung der Kaufabsicht in das Formular im Internet eintragen. Der Server des Shopbetreibers überprüft die Legitimation des Verbrauchers, indem er die Handynummer und den eingegebenen Code mit den vorliegenden Daten vergleicht, und schaltet daraufhin den Zugang entsprechend frei oder aber blockiert diesen.

Durch die Vorgaben der Mobilfunkbetreiber ist die maximale Höhe eines Transaktionsvorgangs derzeit auf verschiedene Beträge pro Transaktion begrenzt, da diese Art der Bezahlung vornehmlich für virtuellen Inhalt verwendet werden soll. Der maximale Betrag pro Transaktionsvorgang beträgt aktuell (Stand xxxx) 29,99 Euro. Durch die Möglichkeit, Abonnements abzuschließen, sind auch tägliche Abbuchungen möglich.

Durch den Verifizierungsvorgang des Sendens einer SMS mit einem nur begrenzt gültigen Transaktionscode an die jeweilige Mobilfunkrufnummer ist das System vor Missbräuchen recht effektiv geschützt. Zwar kann eine andere Mobilfunkrufnummer als die eigene in die jeweiligen Formulare eingegeben werden, doch da der Empfänger dieses Freischaltcodes nicht wissen kann, auf welcher Seite dieser Code angefordert wurde, wird er ihn auch nicht eingeben können. Die versendeten Transaktionscodes erfordern zudem eine zeitnahe Eingabe. Nach maximal 30 Minuten ist der Code ungültig und muss erneut angefordert werden. Der Empfang der SMS ist für den Verbraucher kostenlos. Die Kosten für den Versand der SMS trägt der Shopanbieter, der das Handypayment-System einsetzt. Nach Eingabe des Transaktionscodes wird der Kauf komplettiert und der jeweilige Betrag der Telefonrechnung belastet.

[Bearbeiten] Motivation zur Nutzung von Handypayment

Der hohe Verbreitungsgrad von mobilen Endgeräten in Deutschland impliziert eine sehr große mögliche Zielgruppe für das Handypayment. Anbieter von Mehrwertdiensten im Internet sind daran interessiert, alle möglichen Barrieren zu minimieren, die einen potentiellen Kunden vom Kauf abhalten oder abbringen könnten. Solche Barrieren können zum Beispiel sein: die Registrierung für einen Bezahldienst, Angabe persönlicher Daten, Bankverbindung, Kreditkartennummer etc.

Da der Nutzer durch den Vertrag bei seinem jeweiligen Mobilfunkanbieter bereits an einer vertrauenswürdigen Stelle registriert ist, ist es beim Handypayment nicht mehr notwendig, sich gegenüber dem Händler nochmals mit seinen persönlichen Daten zu legitimieren. Die einzige Angabe, die der Nutzer tätigen muss, ist die Verifizierung über seine Mobilfunkrufnummer.

Da der Shopbetreiber aufgrund der Mobilfunkrufnummer in den meisten Fällen keine Möglichkeit hat, die Identität des Kunden zu bestimmen, gilt dieses System als weitestgehend anonym. Ausgenommen selbstverständlich strafrechtliche Vorgänge, bei denen durch eine richterliche Verfügung natürlich die persönlichen Daten eines Nutzers vom jeweiligen Mobilfunkunternehmen dennoch erfragt werden können. Der Händler muss die Identität des jeweiligen Kunden nicht kennen, da die Abrechnung direkt zwischen ihm und dem jeweiligen Handypayment-Anbieter erfolgt, welcher wiederum direkt mit den Mobilfunkprovidern abrechnet.

[Bearbeiten] Aktuelle Handypayment-Systeme

mpass:

  • Mobiles Internet Bezahlsystem, gegründet von O2 und Vodafone, die Telekom trat im Oktober 2010 bei[2]
  • Kann aber auch von Nutzern eines anderen deutschen Mobilfunkbetreibers genutzt werden
  • Hohe Sicherheit durch parallele Autorisierung mittels Handy (SMS-Bestätigung) und Internet (PIN-Abfrage)
  • Zahlungsvorgang: mpass als Zahlungsart wählen, Handynummer und persönlich gewählte mpass-PIN eingeben, Eingang einer SMS mit Aufforderung zur Kaufbestätigung, SMS mit "Ja" bestätigen, Zahlung wird freigegeben, Kaufbetrag wird von Ihrem Bankkonto abgebucht[3]

Im August 2011 teilten Vodafone, O2 und Telekom mit, mit dem System noch 2011 starten zu wollen. Man wolle damit vermeiden, damit google und/oder Apple ihnen zuvorkämen.[4]

Aperto move/ mbe4:

  • Digitalen Inhalt bezahlen per Handy
  • Wird von allen deutschen Mobilfunkanbietern unterstützt
  • Hohe Sicherheit durch parallele Autorisierung mittels Handy und Internet (TAN-Abfrage)
  • Keine Registrierung bzw. Angabe der Kontodaten notwendig
  • Erster Einsatz seit Februar 2010 durch Stiftung Warentest[5]
  • Zahlungsvorgang: "Handy" als Zahlungsart wählen, Handynummer eingeben, Eingang einer SMS mit persönlicher TAN, TAN eingeben, Zahlung wird freigegeben, Kaufbetrag wird über die Handyrechnung abgerechnet[6]
  • Um Missbrauch nahezu 100%ig auszuschließen, besteht weiterhin die Möglichkeit, sämtliche getätigten Transaktionen auf der Billingseite des Anbieters zu überprüfen und ggfs. zu reklamieren.

[Bearbeiten] Probleme

Nach der mehrfachen Verschärfung der Rechtslage für Abrechnung von Diensten über Dialer hat die zweifelhafte oder betrügerische Verwendung von Handypayment im Verlauf des Jahres 2005 drastisch zugenommen. Im September 2005 deutete die Bundesnetzagentur an, dass über stärkere Kontrollen für Handypayment nachgedacht werde.

Wenn ein Mobilfunkbetreiber das Geld eines Betrügers einfordert, könnte dadurch möglicherweise der objektive Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) verwirklicht werden. Über diese Frage ist in der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden (Stand 20xx); hinsichtlich der vergleichbaren Probleme beim Dialer-Betrug sind gab es bereits Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Stiftung Warentest: Jetzt einfach per Handy bezahlen Demo-Video und Pressemitteilung vom 15. Februar 2010
  2. ComputerBase: Telekom schließt sich Handybezahldienst mpass an, aufgerufen am 23. November 2010
  3. Erklärung der Vorgehensweise der offiziellen mpass Homepage
  4. telefonica.de: [1], telekom.de: [2], vodasfone.de: [3]
  5. test.de: Verfügbare Bezahlsysteme
  6. http://www.slideshare.net/apertomove/online-kaufen-mobil-bezahlen
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