Hans Conze

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Hans Hugo Adolf Leopold Conze (* 17. August 1879 in Charlottenburg; † 21. Februar 1942[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hans Conze war der jüngste Sohn des Archäologen Alexander Conze (1831–1914) und wuchs so in den gehobenen bildungsbürgerlichen Kreisen Charlottenburgs bei Berlin heran.

Laufbahn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1902 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt, 1907 zum Gerichtsassessor ernannt[2], 1910 Amtsrichter, 1911 Landrichter und 1919 zum Landgerichtsdirektor befördert. Von 1920 bis 1924 war er Ministerialrat im Reichsjustizministerium. Im Dezember 1924 kam er an das Reichsgericht, wo er zunächst im IV. Strafsenat tätig war. Ab 1926 arbeitete er im I. Zivilsenat und ab 1937/38 im VI. Zivilsenat. Er war Mitglied des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik zunächst 1924 als Stellvertreter, 1925 als ordentliches Mitglied und 1926 wieder als stellvertretendes Mitglied.

Nach 1933 war er Mitglied beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Im Laufe der Zeit hielt er zur Bekennenden Kirche und ging auf Distanz zum NS-Regime, was seine fällige Beförderung zum Senatspräsidenten verhinderte. Er verstarb 1942.[3]

Trivia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Reserveoffizierslaufbahn brachte er es bis zum Reserveleutnant des 1. Garde-Feldartillerie-Regiment. Nach einer Selbstauskunft von 1933 sei er „alsbald nach dem 9.11.1918 [sic!] der Deutschnationalen Volkspartei beigetreten“.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Honoratiorenfamilie Conze ist seit dem 17. Jahrhundert im südlichen Niedersachsen nachweisbar. 1907 heiratete er Charlotte Thoemer, Tochter des Wirklichen Geheimen Oberbaurats Paul Thoemer. Sie hatten vier Kinder. Der Erstgeborene war der spätere Historiker Werner Conze (1910–1986). Seine Tochter Margarete (1914–) heiratete 1934 den Altorientalisten Wolfram von Soden (1908–1996).[4]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der Einfluss einer Verfügung des Käufers über die Kaufsache auf die ädilicischen Rechtsmittel, nach gemeinem Recht und bürgerlichem Gesetzbuch, Diss. Berlin 1903.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 385.
  • Jan Eike Dunkhase: Werner Conze. Ein deutscher Historiker im 20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 194). Göttingen 2010, S. 13ff.
  • Ingo J. Hueck: Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik. Tübingen 1996, S. 122, Rn. 571.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sterbeurkunde vom 23. Februar 1942, Standesamt Leipzig
  2. Amtsblatt der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin, Jahrgang 1907, Berlin 1907, S. 89.
  3. Bei den Senatsbesetzungslisten bei Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, wird er bis 1942 geführt.
  4. Genealogisches Handbuch des Adels, Band 62, Freiherrliche Häuser B Band VI, Limburg (Lahn) 1976, S. 403.