Hans Georg von Carlowitz

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Hans Georg von Carlowitz

Hans Georg von Carlowitz (* 11. Dezember 1772 in Großhartmannsdorf; † 18. März 1840 in Kötzschenbroda) war ein sächsischer Minister und Bundestagsgesandter.

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Biografie[Bearbeiten]

Carlowitz wurde 1794 Obergerichtsassessor in Leipzig, zog aber 1795 als Amtshauptmann auf sein Gut Oberschöna. Im Jahre 1805 trat er in das Geheime Finanzkollegium zu Dresden ein, wurde 1821 zum Gesandten beim Bundestag und 1827 zum Mitglied des Geheimratskollegiums ernannt. 1828 führte er bei den Verhandlungen in Kassel über die Gründung des Mitteldeutschen Handelsvereins den Vorsitz. Für seine Verdienste wurde er am 16. Dezember 1828 zum Ehrenbürger der Freien Stadt Frankfurt am Main ernannt.

Nach dem Erlass des Staatsgrundgesetzes, an dessen Ausarbeitung er hervorragenden Anteil gehabt hatte, trat er 1831 als Minister ohne Portefeuille in das Ministerium, in dem er 1834 das Portefeuille des Innern, 1836 das des Kultus und öffentlichen Unterrichts übernahm. In beiden Stellungen bestätigte er seine Geschäftstüchtigkeit und seine humane, liberalen Bestrebungen zugeneigte Gesinnung.

Hans Georg von Carlowitz war der Vater von Albert von Carlowitz.

Ehrungen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]