Hans Globke

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Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war ein Jurist in Staatsdiensten. Als Staatssekretär von Konrad Adenauer nahm er eine wichtige Funktion in der frühen Bundesrepublik Deutschland ein. Wegen seiner Rolle während der Zeit des Nationalsozialismus war er eine umstrittene Person.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Frühes Leben

Globke wurde 1898 als Sohn eines Tuchgroßhändlers in Düsseldorf geboren. Die Familie zog kurz nach der Geburt von Hans Globke nach Aachen. Nach dem Abitur am Kaiser-Karls-Gymnasium trat er 1916 in den Militärdienst ein. Er diente bis zum Ende des Ersten Weltkriegs in einer Artillerieeinheit an der Westfront.

Bereits unmittelbar nach Kriegsende begann Globke ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten von Bonn und Köln. Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindung Bavaria Bonn. Nach seiner Promotion über „Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage“ in Gießen 1922 schlug er eine Karriere im öffentlichen Dienst ein. Im gleichen Jahr trat er der Zentrumspartei bei, der er bis zu deren Auflösung im Jahr 1933 angehörte.

1925 wurde er stellvertretender Polizeipräsident in Aachen. Im folgenden Jahr sicherte die Ernennung zum Regierungsassessor seine endgültige Übernahme in den preußischen Staatsdienst. 1929 stieg Globke ins preußische Innenministerium auf, wo er unter anderem die Themengebiete Standesämter, Namensänderungen, Saarfragen, Entmilitarisierung des Rheinlandes und Folgen des Friedensvertrages von Versailles bearbeitete.

[Bearbeiten] Globkes Tätigkeit in der NS-Zeit

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten Anfang 1933 war Hans Globke an der Ausarbeitung einer Reihe von Gesetzen beteiligt, die auf die Gleichschaltung der Rechtsordnung Preußens mit dem Reich abzielten. Im Dezember 1933 erfolgte seine Ernennung zum Oberregierungsrat, die (so zumindest Globkes spätere Darstellung) zuvor aufgrund seiner im Ministerium bekannten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Preußenschlags“ von 1932 zeitweilig zurückgestellt worden war.

Nach der Vereinigung des Preußischen Innenministeriums mit dem Reichsinnenministerium wurde Globke ab 1. November 1934 als Referent in das neu gebildete Reichs- und Preußische Ministerium des Innern unter Minister Wilhelm Frick übernommen, wo er bis 1945 tätig war. 1938 erfolgte letztmalig in der NS-Zeit eine Beförderung Globkes, diesmal zum Ministerialrat.

In seiner Tätigkeit ab 1934 war Globke weiterhin hauptsächlich für Namensänderungen und Personenstandsfragen verantwortlich; ab 1937 kam der Aufgabenbereich „Internationale Fragen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitswesens und Optionsverträge“ hinzu. Als Koreferent beschäftigte er sich auch mit „Allgemeinen Rassefragen“, „Ein- und Auswanderungen“ und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischen „Blutschutzgesetz“. Globkes Wirken umschloss auch die Erarbeitung von Vorlagen und Entwürfen für Gesetze und Verordnungen. In diesem Zusammenhang war er beteiligt an der Vorbereitung der Ersten Ausführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze (15. September 1935), dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und dem Personenstandsgesetz (3. November 1937). Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (5. Januar 1938) und die zugehörigen Ausführungsverordnungen, welche zusammen die Grundlage des aktuellen bundesdeutschen Namensänderungsrechts bilden, wurden von Globke verfasst. Es bestimmte, dass Juden, die keinen in einer Anlage genannten Liste aufgeführten Vornamen trugen, diesem den Vornamen „Sara“ (bei Frauen) bzw. „Israel“ (bei Männern) hinzufügen mussten. Die „Liste“ der Männer begann mit Abel, Abieser, Abimelech, Abner, Absalom, Ahab, Ahasja, Ahaser und so fort. Einige der Namen auf Globkes Liste waren frei erfunden, andere grotesk ausgewählt. Eine Überraschung auf der Liste war z. B. „Isidor“, ein Name, den u. a. der Antisemit Isidor von Sevilla, ein Kirchenvater, oder der Namenspatron etlicher süddeutscher Dorfkirchen, Isidor von Madrid, trugen.

In Globkes Verantwortung fiel auch die Vorbereitung von Gesetzeskommentaren und -erläuterungen für seine Aufgabengebiete. In diesem Zusammenhang war er 1936 gemeinsam mit seinem Vorgesetzten, Staatssekretär Wilhelm Stuckart Mitverfasser und -herausgeber des ersten amtlichen Kommentars zu den Nürnberger Gesetzen und deren Ausführungsverordnungen. Während Stuckart jedoch allein das Vorwort zu diesem Werk schrieb, stammte der eigentliche Gesetzeskommentar von Globke.

Globke hat sich zusammen mit Stuckart nach 1935 für eine Verschärfung der Nürnberger Rassengesetze erfolgreich eingesetzt: Nicht nur der eigentliche Geschlechtsverkehr wurde bestraft, sondern bereits „beischlafähnliche Handlungen, z. B. gegenseitige Onanie“. Insgesamt wurden durch solche offiziellen Urteile wegen „Rassenschande“ bis 1940 1.911 Personen verurteilt.

Globke war außerdem 1939 an der Erarbeitung des „Kodex des jüdischen Rechts“ in der Slowakei beteiligt, mit dem die Entrechtung und Enteignung der dortigen jüdischen Bevölkerung eingeleitet wurde.

Globke war wegen seiner Zugehörigkeit zum Zentrum nie Mitglied der NSDAP geworden, außerdem unterhielt er Kontakte zu militärischen und zivilen Kreisen des Widerstandes: er war Informant des Berliner Bischofs Konrad Graf von Preysing und Mitwisser der Staatsstreichvorbereitungen durch die Hitler-Gegner um Carl Friedrich Goerdeler und Ludwig August Theodor Beck. Seine (nicht belegte) geplante Verhaftung durch die Nationalsozialisten scheiterte 1945 am Vorrücken der Alliierten.

[Bearbeiten] Seine Rolle in der Adenauer-Ära

In der neu gegründeten Bundesrepublik wurde er unter Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt und stieg 1953 zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt auf. In dieser Funktion war er Mitglied des engsten Führungszirkels um Adenauer und dessen engster Vertrauter. Im Schatten des Bundeskanzlers zog Globke im Hintergrund die Fäden und fungierte so als wichtiger Stützpfeiler von Adenauers „Kanzlerdemokratie“. Seine wichtigsten Einflussbereiche lagen vor allem in fünf Feldern: Er machte Adenauer Personalvorschläge für die Ministerien und überwachte deren Linientreue, u. a. durch die von ihm geschaffenen Spiegel-Referate im Kanzleramt; er pflegte den engen Kontakt zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere durch seine gute Beziehung zum CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinrich Krone; er beriet Adenauer bei politischen Entscheidungen, etwa bei ihren nachmittäglichen Spaziergängen im Garten des Kanzleramtes; er war als „heimlicher Generalsekretär“ der CDU die zentrale Kontaktstelle, um das Gehör des Kanzlers zu erhalten; und er verwaltete maßgeblich die Wirtschaftsspenden der CDU, die über die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ flossen.[1] Auch nachdem Adenauer 1963 das Kanzleramt niederlegte, war Globke für ihn noch beratend aktiv. Insbesondere bei der Suche nach einem Nachfolger für Ludwig Erhard schaltete er sich ein.

Nach der Pensionierung beschloss Globke, in die Schweiz zu übersiedeln. Die Schweizer Regierung erklärte ihn aber zu einem unerwünschten Ausländer, er erhielt ein Einreiseverbot.

[Bearbeiten] Die Diskussion um Globkes NS-Verstrickungen

Obwohl Globke wegen seiner NS-Vergangenheit umstritten war, hielt Adenauer bis zum Ende seiner Amtszeit 1963 an ihm fest. So erklärte er am 25. März 1956 in einem Zeitungsinterview, Behauptungen, sein enger Mitarbeiter sei ein eifriger Gehilfe der Nationalsozialisten gewesen, entbehrten jeder Grundlage. Viele Personen, auch aus den Reihen der katholischen Kirche, bescheinigten Globke, er habe sich mehrfach für verfolgte Personen eingesetzt.[2]

Das Festhalten an Globke erwies sich insbesondere in deren letzten Jahren, das heißt nach dem Aufspüren von Adolf Eichmann durch den israelischen Geheimdienst Mossad im Jahr 1960, als große Belastung für die Bundesregierung. Ziel einer in dieser Zeit von Albert Norden geleiteten, aufwändigen Kampagne des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gegen den angeblichen „Verfasser der Nürnberger Blutgesetze“ sowie „Hetzer und Organisator der Judenverfolgungen“[3] Globke waren dessen behauptete Kontakte mit Eichmann. In einer Aktennotiz von 1961 hielt Norden fest, dass dafür „in Zusammenarbeit mit Mielke bestimmte Materialien besorgt bzw. hergestellt werden sollten. Wir brauchen unbedingt ein Dokument, das in irgend einer Form die direkte Zusammenarbeit Eichmanns mit Globke beweist.“[4] 1963 wurde Globke dann in Abwesenheit vom Obersten Gericht der DDR in einem Schauprozess, der die „Wesensgleichheit des Bonner Regimes“ mit dem Terrorstaat Hitlers nachzuweisen versuchte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Grund für die Verurteilung war seine Mitwirkung während der NS-Zeit an Regelungen, die die juristische Grundlage der Judenverfolgung und der Germanisierung unterworfener Völker in den besetzten Ostgebieten schufen.

Im Juni 2006 wurde bekannt, dass die Regierung Adenauer im März 1958 den US-amerikanischen Geheimdienst CIA über den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns informierte. Dem amerikanischen Historiker Timothy Naftali zufolge habe die deutsche Regierung durch Kontakte auf höchster Ebene dafür gesorgt, dass das Wissen um Eichmanns Aufenthaltsort aber auch von der CIA nicht genutzt würde. Weder die deutsche Regierung noch die CIA informierten Israel über die neuen Kenntnisse.[5] Nach Naftalis Interpretation wollte Adenauer so verhindern, dass es zu einer direkten Belastung Globkes durch Eichmann kam. Letzterer hatte zuvor dem holländischen Journalisten und ehemaligen SS-Mann Willem Sassen umfangreiche Interviews mit dem Ziel gewährt, daraus „Memoiren“ zu produzieren. Sassen hatte seit 1957 vergeblich versucht, dieses Material an das amerikanische Magazin Life zu verkaufen. Das änderte sich mit der spektakulären Entführungsaktion des Mossad vom Mai 1960 (nach einem inoffiziellen Hinweis des hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer) und der Vorbereitung des Eichmann-Prozesses in Israel. Life veröffentlichte nun in zwei Artikeln (vom 28. November und 5. Dezember 1960) Auszüge aus dem von Sassen kommenden Eichmann-Material; die Tantiemen wollte Eichmanns Familie für die Organisation von dessen Verteidigung verwenden. Allerdings hatte die Bundesregierung, die ohnehin schon über die Ost-Berliner Kampagne beunruhigt war, zuvor durch Einschalten der CIA erreicht, dass in den Life-Artikeln jeder Hinweis auf Globke gestrichen wurde. CIA-Chef Allen Dulles hielt in einem internen Memo vom 20. September 1960 fest: „Das ganze Material ist gelesen worden. Eine obskure Erwähnung Globkes wird von ‚Life’ auf unsere Intervention hin entfernt.“[6]

1961 erschien im Rütten & Loening-Verlag, einem Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe, das Taschenbuch Dr. Hans Globke - Aktenauszüge, Dokumente. Globke hatte die Veröffentlichung zuvor mittels einer einstweiligen Verfügung zu stoppen versucht. Der Bundesnachrichtendienst, zum damaligen Zeitpunkt unter der Führung des ehemaligen Wehrmachtgenerals Reinhard Gehlen, soll 50.000 Mark investiert haben, um das Buch schnellstmöglich vom Markt zu nehmen. Aufgrund zweier unwesentlicher Fehler erging kurze Zeit später eine einstweilige Verfügung, infolge derer Bertelsmann das Buch zurückzog und sich einverstanden erklärte, auf eine Neuauflage des Buches zu verzichten. Der Einstellung sollen Drohungen Bonns vorausgegangen sein, andernfalls keine Bücher des Bertelsmann-Verlages mehr für amtliche Stellen zu erwerben.[7]

[Bearbeiten] Veröffentlichungen

Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 ; Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 ; Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935 ; Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen u. Verordnungen von Wilhelm Stuckart und Hans Globke München und Berlin: C. H. Beck, 1936

[Bearbeiten] Quellen

  1. Frank Bösch: Die Adenauer-CDU. Gründung, Aufstieg und Krise einer Erfolgspartei, 1945-1969. Stuttgart/München 2001, S. 230-234 u. 257-261.
  2. Chronik 1956, Chronik Verlag im Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, 1989, 1996 C, S. 58
  3. Globke und die Ausrottung der Juden: Über die verbrecherische Vergangenheit des Staatssekretärs im Amt des Bundeskanzlers Adenauer, hg. vom Ausschuß für Deutsche Einheit, 2. Auflage, Berlin (Ost) 1960, S. 7 und 15.
  4. Zitiert nach: Michael Lemke: „Kampagnen gegen Bonn: Die Systemkrise der DDR und die Westpropaganda der SED 1960-1963“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 41 (1993), 153-174, hier 163.
  5. Reuters-Meldung vom 07. Juni 2006
  6. Übersetzt nach dem Original-Zitat in: Denis Staunton: „CIA knew hiding place and alias of Nazi war criminal Eichmann“, in: The Irish Times, 8. Juni 2006, S. 13. Vgl. auch: Willi Winkler: “Schlächter Konsens”, in: Süddeutsche Zeitung, 8. Juni 2006, S. 11. Scott Shane: „C.I.A. Knew Where Eichmann Was Hiding, Documents Show", in: New York Times, 7. Juni 2006.
  7. Otto Köhler: „Eichmann, Globke, Adenauer“, in: Freitag, 16. Juni 2006

[Bearbeiten] Literatur

  • Franz Josef Bach: Konrad Adenauer und Hans Globke, in: Dieter Blumenwitz u.a. (Hrsg), Konrad Adenauer und seine Zeit. Politik und Persönlichkeit des ersten Bundeskanzlers, Bd. 1, Beiträge von Weg- und Zeitgenossen, Stuttgart: DVA, 1976.
  • Frank Bösch: Die Adenauer-CDU. Gründung, Aufstieg und Krise einer Erfolgspartei, 1945-1969. Dt. Verlags-Anstalt, Stuttgart und München 2001.
  • Theodor Eschenburg: Globke, in: Zur politischen Praxis in der Bundesrepublik. Band 1. Krit. Betrachtungen 1957 bis 1961, 2.Aufl., München: Piper 1967, 246-250 (zuerst in: DIE ZEIT).
  • Klaus Gotto (Hrsg): Der Staatssekretär Adenauers: Persönlichkeit und politisches Wirken Hans Globkes. Stuttgart: Klett-Cotta, 1980.
  • Hans Hartl: "Der 'Fall Globke' und seine Hintergründe", Deutsche Monatshefte für Politik und Kultur, Heft 7/8, August 1961, 14-19.
  • Michael Lemke: "Kampagnen gegen Bonn: Die Systemkrise der DDR und die Westpropaganda der SED 1960-1963", Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 41 (1993), 153-174.
  • Erik Lommatzsch: "Hans Globke und der Nationalsozialismus: Eine Skizze", Historisch-politische Mitteilungen 10 (2003), 95-128.
  • Thomas Ramge: Braune Eminenz: Hans Globke und die Nürnberger Rassegesetze (1950-1963), in: Id., Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik, Frankfurt a.M. und New York: Campus-Verlag, 2003. ISBN 3-593-37069-7
  • Stephan Reinhardt: "Der Fall Globke", Neue Gesellschaft-Frankfurter Hefte 5 (1995), 437-447.
  • Norbert Jacobs: Der Streit um Dr. Hans Globke in der öffentlichen Meinung der Bundesrepublik Deutschland 1949 - 1973, Ein Beitrag zur politischen Kultur in Deutschland, Bonn 1992.
  • Reinhard-M. Strecker: Dr. Hans Globke - Aktenauszüge, Dokumente. Rütten & Loening Verlag, Hamburg 1961

[Bearbeiten] Film

  • Bernhard Pfeltschinger, Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Die unheimliche deutsche Karriere des Dr. Globke. Deutschland (WDR), 2008, 52 Min.

[Bearbeiten] Weblinks

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