Ḥarām (Islam)

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Ḥarām (arabisch ‏ حرام‎, DMG ḥarām ‚verboten; Tabu‘) ist ein arabisches Wort und steht im islamischen Recht für das islamrechtlich Verbotene. Das Gegenteil ist halalحلال ‎ / ḥalāl und bedeutet das islamrechtlich Erlaubte. Nach islamischer Auffassung begeht ein Muslim mit der Ausführung einer vom Koran oder von der Rechtslehre als haram eingestuften Tat eine Sünde.

[Bearbeiten] Bedeutung

Das Wort ist mehrdeutig:

  • Zum einen bezeichnet es alle Sachen und Taten, die im Islam verboten sind. Hiervon abzugrenzen sind weltliche Verbote mamnu' / ‏ممنوع ‎ / mamnūʿ,
  • zum anderen bedeutet es „unverletzlich“ bzw. „heiliges“. Für diese Bedeutung gibt es folgende Beispiele:
    • Das heilige Haus al-bait al-haram / ‏ البيت الحرام‎ / al-baitu ʾl-ḥarām /‚das heilige Haus‘: die gesamte Moscheeanlage von Mekka mit der Kaaba und deren weite Umgebung. Die koranische Bezeichnung dafür ist al-masdschid al-haram / ‏المسجد الحرام ‎ / al-masǧidu ʾl-ḥarām /‚die heilige Kultstätte/Moschee‘.
    • Die beiden Heiligtümer al-haramain / ‏الحرمين ‎ / al-ḥaramaini /‚die beiden Heiligtümer‘: das Heiligtum von Mekka und von Medina mit der Moschee des Propheten Mohammed. Die Kaʿba galt schon in der vorislamischen Zeit als heilig; die Ausdehnung des heiligen Bezirkes auf die gesamte Stadt geht durch die Institutionalisierung der bereits in der Dschāhiliyya praktizierten Wallfahrtszeremonien auf die Zeit Mohammeds zurück. Die vorislamische Siedlung Yaṯrib (islamisch: Medina) erhielt ihren Status als heiliges Gebiet (ḥarām) erstmals in der sogenannten „Verfassung von Medina“, wahrscheinlich im Jahre 627. [1]
  • Zu der Zeit der Mameluken und Osmanen bezeichnete man auch Jerusalem und Hebron als "al-haramain".
    • Das vornehme Heiligtum al-haram asch-scharif / ‏الحرم الشريف ‎ / al-ḥaramu ʾš-šarīf /‚das vornehme, edle Heiligtum‘: Tempelberg in Jerusalem. Diese Bezeichnung taucht erstmals in arabischen Quellen der Mamelukenzeit auf, während in den frühesten Belegen aus der umayyadischen Epoche der Tempelberg – und dessen Umgebung, d. h. Jerusalem – als bait al-maqdis / ‏ بيت المقدس‎ / baitu ʾl-maqdis /‚Haus des Heiligen‘ genannt wird. Dies entspricht der hebräischen Bezeichnung ‏בית המקדש‎, beyt ha-mikdasch, die auf die Zeit des Zweiten Tempels zurückgeht. Vom 11. Jahrhundert an ist belegt, dass man die Stadt auf Hebräisch nunmehr ʿīr ḥaq-qodesh d. h. „die Stadt des Heiligtums“, nannte.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. R. B. Serjeant: The Sunnah Jāmiʿa, pact with the Yathrib Jews, and the Taḥrīm of Yathrib: Analysis and translation of the documents comprised in the so-called „Constitution of Medina.“ In Bulletin of the School of Oriental and African Studies (BSOAS) 41 (1978), S. 1-42. hier: 34-35 und 38-39

[Bearbeiten] Literatur

  • William Robertson Smith: Lectures on the Religion of the Semites. The fundamental institutions. 3 Auflage. A. & C. Black Ltd., London 1927, S. 152–153, 446ff.
  • Julius Wellhausen: Reste arabischen Heidenthums. 3. Auflage. de Gruyter, Berlin 1961.
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. III, S. 173: al-Ḥaram al-Sharīf; 175: al-Ḥaramain.
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