Haus-zu-Haus-Verkehr
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Unter Haus-zu-Haus-Verkehr wird eine rechtlich garantierte Ausnahme von der deutschen Straßenverkehrsordnung verstanden.
Diese Regelung besagt, dass Fahrer von Fahrzeugen, welche im Minutentakt be- oder entladen müssen, zur Vermeidung des Zeitverlusts von der allgemeinen Gurtpflicht entbunden sind. Darunter fallen Paketdienste und die Postbeförderungsunternehmen. Rechtsgrundlage ist § 21a Straßenverkehrsordnung.
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