Heilkunde

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Der Begriff Heilkunde bezeichnet umgangssprachlich die Gesamtheit der menschlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Heilung von Krankheiten. Er wird teilweise als Synonym für Medizin benutzt, teilweise (z. B. als „alternative“ Heilkunde, vgl. Alternativmedizin, Volksheilkunde oder Erfahrungsheilkunde) auch zur Abgrenzung von der evidenzbasierten Medizin („Schulmedizin“).

Die Ausübung einer Heilkunde ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich unterschiedlich geregelt, siehe Artikel Heilpraktiker.

Die Ausübung einer Heilkunde außerhalb des Heilpraktikergesetzes kann in Deutschland in Einzelfällen dann erlaubt sein, wenn eine unmittelbare, bzw. eine mittelbare Gefährdung des Patienten durch die Behandlungstätigkeit ausgeschlossen werden kann.[1] Eine unmittelbare Gefährdung ist gegeben, wenn durch die Behandlung selbst eine Schädigung des Patienten erfolgen kann. Eine mittelbare Gefährdung ist gegeben, wenn der Patient vom Besuch beim Arzt abgehalten wird.[2]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Vitametik (rechtskräftig), 2006
  2. Kommentar OVG-Urteil

[Bearbeiten] Siehe auch

Heilung, Medizin, Alternativmedizin, Heilpraktikergesetz, Heilpraktiker, Heilberuf

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