Heinrich Andreas Müller

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Heinrich Andreas Müller (* 1950, heimatberechtigt in Rüschlikon und Küsnacht) ist ein Schweizer Richter.

1994 wurde er auf Empfehlung der FDP des Kantons Zürich beziehungsweise der Interfraktionellen Konferenz vom Kantonsrat des Kantons Zürich als Oberrichter gewählt.[1] Im Amtsjahr 2009 präsidierte er das Zürcher Obergericht.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Andreas Müller: Der Verwaltungszwang, Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft, Zürich 1976, (zugl. Diss. Zürich 1975), ISBN 3725517142

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Neue Zürcher Zeitung vom 9. November 1993, S. 52. Siehe auch den Wahlvorschlag der Interfraktionellen Konferenz zur Gesamterneuerungswahl der obersten Zürcher Gerichte 2007 sowie das Protokoll des Kantonsrates 6. Sitzung vom 25. Juni 2007, S. 318 ff.