Heinz-Dieter Assmann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Heinz-Dieter Assmann (* 17. Januar 1951 in Heusenstamm) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Tübingen.

Assmann studierte ab 1969 Rechts- und Sozialwissenschaft an der Universität Frankfurt am Main. Nach erstem (1974) und zweitem juristischem Staatsexamen (1977) wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Friedrich Kübler in Frankfurt a.M. Dort wurde er 1980 bei Kübler mit einer Arbeit über das "Wirtschaftsrecht der Mixed Economy" zum Dr. iur. promoviert. 1980/81 absolvierte er ein LL.M.-Studium an der Universität von Pennsylvania in Philadelphia. Nach der Rückkehr nach Deutschland arbeitete er an seinem Habilitationsprojekt zur Prospekthaftung, mit dem er sich 1984 habilitierte. Anschließend war Assmann für kurze Zeit als Rechtsanwalt tätig, bis er 1985 einen Ruf an die Universität Heidelberg annahm. Bereits im darauffolgenden Jahr wechselte er an die Universität Tübingen, wo er seitdem den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie innehat.

Rufe an die Universitäten Münster (Nachfolge Sandrock) und Frankfurt a.M. (Nachfolge Kübler) lehnte er ab.

Assmann war 1994 Gastprofessor an der Universität Tokyo (Todai), 1995 an der Chūō-Universität in Tokyo und 1997 an der Universität Chicago. Er war geschaftsführender Direktor des Juristischen Seminars der Universität Tübingen und ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Im Frühjahr 2009 wurde Assmann zum Prorektor der Universität Tübingen für die am 1. Oktober 2009 beginnende Amtszeit gewählt.

[Bearbeiten] Veröffentlichungen (Auswahl)

[Bearbeiten] Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge