Heinz Rey

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Heinz Rey (* 11. April 1943 in Baden AG; heimatberechtigt in Aristau) ist ein Schweizer Rechtswissenschafter und emeritierter Professor für Privatrecht.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rey studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich und promovierte 1970 bei Arthur Meier-Hayoz mit einer Dissertation zum Thema «Rechtlicher Biosphärenschutz und Privateigentum». Nach einigen Jahren in der Advokatur kehrte Rey 1974 an die Universität Zürich zurück, zunächst als Assistent Meier-Hayoz’, ab 1978 als Oberassistent am Rechtswissenschaftlichen Institut. Während dieser Zeit verfasste er die zweite Auflage der ersten Lieferung des von Hans Leemann begründeten Berner Kommentars zu den Grunddienstbarkeiten,[1] welche er als Habilitationsschrift vorlegte.

1983 wählte der Bundesrat ihn zum Vorsteher des Eidgenössischen Grundbuchamts.[2] Während seiner Amtstätigkeit war Heinz Rey unter anderem Mitglied einer Expertenkommission, welche den Auftrag hatte, neue Bestimmungen zur Führung des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung auszuarbeiten, sowie der Expertenkommission für die Revision des bäuerlichen Bodenrechts. Nach knapp dreijährigem Engagement im Dienste der Bundesverwaltung folgte Rey 1985 einem Ruf als Ordinarius für Privatrecht an die ETH Zürich. Zwei Jahre später wechselte er an einen Lehrstuhl an der Universität Zürich, wo er bis zu seiner Emeritierung 2007 lehrte.

Rey hat zahlreiche vielbeachtete Beiträge zum Privatrecht publiziert. Hervorzuheben sind seine Kommentierungen im Sachenrecht (neben seiner bereits erwähnten Habilitationsschrift die Kommentierung verschiedener Artikel im Basler Kommentar[3] und der Teilband zum Stockwerkeigentum im Berner Kommentar[4]) sowie der drei Mal aufgelegte Grundriss zum Sachenrecht.[5] Zudem verfasste er ein Lehrbuch zum ausservertraglichen Haftpflichtrecht[6] und führte zusammen mit Jörg Schmid die von Peter Gauch und Walter R. Schluep begründeten Darstellung des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts[7] weiter.

Für die «Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins» verfasste Rey die jährlichen Übersichten der sachenrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgericht der Jahre 1986 bis 2005.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Honsell et al. (Hrsg.): Aktuelle Aspekte des Schuld- und Sachenrechts, Festschrift für Heinz Rey zum 60. Geburtstag. Zürich 2003, Vorwort von Heinrich Koller

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Band IV: Das Sachenrecht, 2. Abteilung: Die beschränkten dinglichen Rechte: Die Dienstbarkeiten und Grundlasten, 1. Teilband: Die Grund- dienstbarkeiten, Lieferung 1: Systematischer Teil und Kommentar zu Art. 730 und 731 ZGB, Bern 1981.
  2. Heute Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht – EGBA.
  3. Kommentar zu Art. 664–712, 780 ZGB und Art. 20, 56 SchlT ZGB, in: Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch II, Art. 457–977 ZGB und Art. 1–61 SchlT ZGB, 3. Aufl., Basel 2007.
  4. Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Band IV: Das Sachenrecht, 1. Abteilung: Das Eigentum, 5. Teilband: Das Stockwerkeigentum, Art. 712a–712t ZGB, Bern 1988 (zusammen mit Arthur Meier-Hayoz).
  5. Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, 3. Aufl., Bern 2007.
  6. Ausservertragliches Haftpflichtrecht, 3. Aufl., Zürich 2003
  7. Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 7. und 8. Aufl., Zürich 1998 und 2003; mittlerweile in 9. Auflage von Jörg Schmid und Susan Emmenegger erschienen.