Helmpflicht

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Deutsches Gebotszeichen „Kopfschutz benutzen“, D-M002 nach DIN 4844-2

Helmpflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Person oder Personengruppe aufgrund einer Weisung, Vorschrift oder eines Gesetzes bei bestimmten Betätigungen einen Schutz-, Sturz- oder Sporthelm zu tragen.

Inhaltsverzeichnis

Helmpflicht im Straßenverkehr [Bearbeiten]

Im Straßenverkehr bezeichnet Helmpflicht die Pflicht bestimmter Gruppen von Verkehrsteilnehmern, während der Teilnahme am Straßenverkehr einen amtlich genehmigten Schutzhelm zu tragen, zum Beispiel einen Motorrad- oder Fahrradhelm.

Helmpflicht für Krafträder [Bearbeiten]

Helmpflicht in Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland besteht seit 1976 eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (A: seit 1979, CH: seit 1981).

Helmpflicht in Österreich [Bearbeiten]

In Österreich besteht seit 1979 eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (D: seit 1976, CH: seit 1981). Ab Mai 2011 soll es eine Radhelmpflicht für Kinder bis zehn Jahre geben, jedoch keine Sanktionen.[1]

Helmpflicht in der Schweiz [Bearbeiten]

In der Schweiz besteht seit 1981 eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (D: seit 1976, A: seit 1979).

Helmpflicht in den USA [Bearbeiten]

In den USA ist die Helmpflicht für Motorradfahrer auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten geregelt.

In folgenden Bundesstaaten besteht Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von motorisierten Zweirädern (Stand 2011): Alabama, Kalifornien, District of Columbia, Georgia, Louisiana, Maryland, Massachusetts, Michigan, Mississippi, Missouri, Nebraska, Nevada, New Jersey, New York, North Carolina, Oregon, Tennessee, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia.

In folgenden Bundesstaaten besteht eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von motorisierten Zweirädern, welche unter 18 Jahre alt sind, bzw. wenn einer der beiden Personen unter 18 Jahre alt ist (Stand 2011): Alaska, Arizona, Colorado, Connecticut, Hawaii, Idaho, Indiana, Kansas, Maine, Minnesota, Montana, New Mexico, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Dakota, Utah, Wisconsin, Wyoming.

In folgenden Bundesstaaten besteht eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von motorisierten Zweirädern, welche unter 19 Jahre alt sind, bzw. wenn einer der beiden Personen unter 19 Jahre alt ist (Stand 2011): Delaware.

In folgenden Bundesstaaten besteht eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von motorisierten Zweirädern, welche unter 21 Jahre alt sind, bzw. wenn einer der beiden Personen unter 21 Jahre alt ist (Stand 2011): Arkansas, Florida, Kentucky, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, Texas.

In folgenden Bundesstaaten besteht keine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von motorisierten Zweirädern (Stand 2011): Illinois, Iowa, New Hampshire.

Helmpflicht Vietnam [Bearbeiten]

In Vietnam besteht Helmpflicht für Mopedfahrer.[2]

Helmpflicht für Fahrradfahrer [Bearbeiten]

Im Allgemeinen wird Teilnehmern am Radverkehr das Tragen eines Fahrradhelmes empfohlen.[3][4] Es wird angenommen, konsequentes Tragen von Helmen schütze vor Kopfverletzungen, nicht aber vor Unfällen. Der Anteil der Kopfverletzungen an den Radunfällen ist mit etwa fünf bis zehn Prozent klein. Für die Verunfallten können Kopfverletzungen wegen damit verbundenener Dauerschäden gravierend sein.[5]

Das verpflichtende Tragen von Fahrradhelmen hat – u.a. aufgrund der durch die Helmpflicht zurückgehenden Fahrradnutzung[6] – erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen, die die Schutzwirkung von Helmen verringern, zunichtemachen oder teilweise auch neue Probleme verurusachen können. Die Fahrradhelmpflicht ist deshalb umstritten. Siehe dazu Fahrradhelm#Fahrradhelmpflicht

Helmpflicht für Autofahrer [Bearbeiten]

Für Autohelme wurde eine erhebliche Schutzwirkung nachgewiesen.[7] Rennfahrer müssen bei manchen Wettbewerbsserien ein sogenanntes HANS-System tragen, das sie vor starken Verletzungen im Kopf- und Halsbereich schützen soll.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. „Verkehrssicherheit: Radhelmpflicht ab Mai“ auf DiePresse.com
  2. Auswärtiges Amt: Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise
  3. http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/images/stories/pdf/empfehlungen_47vgt.pdf
  4. Balouise Group - Sicherheitsstudie 2010 - Gefahren und Risikofaktoren beim Fahrradfahren in Österreich.
  5. Balouise Group - Sicherheitsstudie 2010 - Gefahren und Risikofaktoren beim Fahrradfahren in Österreich, S. 24.
  6. Robinson, D L: Head injuries and bicycle helmet laws. In: Accident Analysis & Prevention, 1996 Jul; 28 (4): 463 - 75. Association for the Advancement of Automotive Medicine, abgerufen am 28. Oktober 2010 (englisch): „greatest effect of the helmet law was to discourage cycling“, PMID 8870773.
  7. AJ McLean: Prevention of Head Injuries to Car Occupants: An Investigation of Interior Padding Options. In: Report CR 160. Federal Office of Road Safety, Australien, 1997, abgerufen am 12. September 2007 (englisch).

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Helmpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur [Bearbeiten]

  • Deutschland:
    • Hans-Joseph Scholten, Rechtsfragen rund um das Tragen eines Helms im Straßenverkehr, NJW 41/2012, 2993


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