Heptachlor

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Strukturformel
Strukturformel Heptachlor
Allgemeines
Name Heptachlor
Andere Namen

1,4,5,6,7,8,8-Heptachlor-
3a,4,7,7a-tetrahydro-4,7-methanoinden

Summenformel C10H5Cl7
CAS-Nummer 76-44-8
PubChem 3589
Kurzbeschreibung weiße bis braune Kristalle oder Wachs, riecht nach Campher
Eigenschaften
Molare Masse 373,3 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,58 g·m−3 (9 °C)[1]

Schmelzpunkt

95–96 °C[1]

Siedepunkt

117–126 °C (0,065 mbar)[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser: 6 mg·l−1 (25 °C)[1])

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 24/25-33-40-50/53
S: (1/2)-36/37-45-60-61
MAK

0,5 mg·m−3[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Heptachlor ist ein Insektizid, das als Kontakt- oder Fraßgift wirkt. Es wurde vor allem gegen Bodeninsekten und Termiten, teilweise auch gegen Anopheles-Mücken als Malaria-Überträger sowie als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

Beim Menschen führt Heptachlor zu Leberschäden und zu einer Überreizung des Zentralnervensystems. Es steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Halbwertszeit im Boden beträgt bis zu zwei Jahre.

In der Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 wurde ein weltweites Verbot zur Herstellung, Verkauf und Anwendung von zwölf persistenten organischen Schadstoffen (POPs = persistent organic pollutants) ratifiziert. Unter diesem „dreckigen Dutzend“ („dirty dozen“) befindet sich auch Heptachlor. Seit dem 17. Mai 2004 hat das Übereinkommen nach der Ratifizierung durch den 50. Beitrittsstaat nun globale Rechtsgültigkeit erlangt.

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b c d e Eintrag zu Heptachlor in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 9.12.2007 (JavaScript erforderlich)
  2. Eintrag zu CAS-Nr. 76-44-8 im European chemical Substances Information System ESIS
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