Herkunftsbezeichnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Herkunftsbezeichnungen (auch: Herkunftsangaben oder „mit EU-Qualitätssiegel geschützt“)[1][2] von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sind Produktnamen, die eine direkte geografische Zuordnung ermöglichen, wie bei Schwarzwälder Schinken, oder die fest einer Region zuzuordnen sind, wie bei Sherry.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung in der Europäischen Union [Bearbeiten]

Herkunftsbezeichnungen sind häufig Gegenstand von Streitfällen und finden daher bei der Europäischen Union besondere Beachtung. So erließ der Rat der Europäischen Union erstmals 1992 Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“.[3]

Mit der Schaffung eines Gemeinschaftszeichens hat die EU daraufhin eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen. Die Gemeinschaftszeichen nach Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/1992[4] sind „Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln“ – also Bescheinigungen der Ursprungsbezeichnungen. Zuerst wurde in einem „grafischen Handbuch“ im Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993[5] das Aussehen des Gemeinschaftszeichens für „Garantiert traditionelle Spezialitäten“ festgelegt. Erst 2006 folgten die Zeichen für „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „Geschützte geographische Angabe“, deren Aussehen im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006[6] festgelegt wurde.

Nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992[3] sind mit dem Gemeinschaftszeichen versehene „eingetragene Bezeichnungen“ rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie „nach …er Art“ oder „Typ“.

Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in der Schweiz und Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war 1951 die Konvention von Stresa, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich die sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz beteiligten.

Unterschieden werden bei Vergabe des EU-Gemeinschaftszeichens drei Stufen, bei denen die Strenge schrittweise abnimmt.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U., engl. PDO) [Bearbeiten]

Das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).[7]
Oscypki“ g.U. (geräucherte Schafskäse) aus der polnischen Tatra

Die Geschützte Ursprungsbezeichnung[8] besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden muss. Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Weine und Champagner aus Frankreich, allgemein verschiedene Weine, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten.

Andere Sprachen:

  • englisch protected designation of origin (PDO)
  • französisch appellation d’origine protégée (AOP)
  • griechisch προστατευόμενη ονομασία προέλευσης (ΠΟΠ)
  • italienisch denominazione di origine protetta (DOP)
  • polnisch chroniona nazwa pochodzenia (CNP)
  • spanisch denominación de origen protegida (DOP)

Grundlage für die Verwendung des Gemeinschaftszeichens war die Verordnung (EG) Nr. 1898/2006.[6] Das dort festgelegte blau-gelbe g.U.-Zeichen hatte bis auf die Beschriftung dasselbe Aussehen wie das g.g.A.-Zeichen. Um „den Verbrauchern die Unterscheidung zwischen geschützter geografischer Angabe und geschützter Ursprungsbezeichnung zu erleichtern“, wurde deshalb mit der Verordnung (EG) Nr. 628/2008[7] ein neues g.U.-Zeichen eingeführt, das nun eine rot-gelbe Farbgebung hat. Das alte Zeichen konnte noch bis zum 1. Mai 2010 verwendet werden.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A., engl. PGI) [Bearbeiten]

Das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.).[7]

Für Geschützte geografische Angaben (g.g.A.)[8] ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Gemeinschaftszeichens ebenfalls durch die Verordnung (EG) Nr. 628/2008.[7]

Andere Sprachen:

  • englisch protected geographical indication (PGI)
  • französisch indication géographique protégée (IGP)
  • griechisch προστατευόμενη γεωγραφική ένδειξη (ΠΓΕ)
  • italienisch indicazione geografica protetta (IGP)
  • polnisch chronione oznaczenie geograficzne (COG)
  • spanisch indicación geográfica protegida (IGP)
  • slowakisch chránené zemepisné označenie (CZO)
  • ungarisch oltalom alatt állo földrajzi jelzés (OFJ)
  • tschechisch chráněné zeměpisné označeni (CZO)

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S., engl. TSG) [Bearbeiten]

Das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ausgezeichnet werden.[5]

Die garantiert traditionelle Spezialität[9] bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: April 2010). Die Verwendung des Gemeinschaftszeichens wird geregelt nach der Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993.[5]

Andere Sprachen:

  • englisch traditional speciality guaranteed (TSG)
  • französisch spécialité traditionnelle garantie (STG)
  • griechisch εγγυημένο παραδοσιακό ιδιότυπο προϊόν (ΕΠΙΠ)[10] [früher: ειδικό παραδοσιακό προϊόν εγγυημένο (ΕΠΠΕ)][11]
  • italienisch specialità tradizionale garantita (STG)
  • polnisch gwarantowana tradycyjna specjalność (GTS)
  • spanisch especialidad tradicional garantizada (ETG)
  • tschechisch zaručená tradiční specialita (ZTS)
  • ungarisch hagyományos különleges termék (HKT)
  • slowakisch zaručená tradičná špecialita (ZTS)

Europäisches Register [Bearbeiten]

Die geschützten Bezeichnungen werden in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben, kurz „EU-Qualitätsregister“, eingetragen, welches durch die Europäische Kommission geführt wird.[12] Die Europäische Kommission führt in ihrem Bereich „Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung“ die „DOOR“-Liste der beantragten, veröffentlichten und registrierten geschützten Bezeichnungen.[13]

Deutsche geschützte Produkte [Bearbeiten]

Regelungsübersicht [Bearbeiten]

Geografische Herkunftsangaben werden in Deutschland durch das Markengesetz geschützt. Im 6. Teil des Markengesetzes wird der Schutz der geographischen Herkunftsangaben geregelt, welcher in drei Abschnitte unterteilt ist. Abschnitt 1 enthält die allgemeinen Schutzvorschriften (§§ 126–129). Abschnitt 2 enthält Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992[3] (§§ 130–136). Der 3. Abschnitt enthält Regelungen über die Kompetenz, Rechtsverordnungen zu erlassen, die dem Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben dienen, sowie Verfahrensregelungen bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EWG) 2081/92 und Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung (§§ 137–139). Weitere Vorschriften, die den Schutz von geographischen Herkunftsangaben betreffen, wie Straf- und Bußgeldvorschriften, sind im 8. Teil des MarkenG (§§ 143–151) zu finden.[14]

Anmerkung
Die Verordnung (EG) Nr. 510/2006[8] ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992,[3] die bisher diesen Bereich geregelt hat. Die nach der Verordnung Nr. 2081/1992 eingetragenen Bezeichnungen werden in das neue System übergeleitet und gelten als nach der Verordnung Nr. 510/2006[8] geschützt.

Deutsche g.U.-Produkte [Bearbeiten]

Stand Dezember 2011 (teils Stand Februar 2012)

Käse [Bearbeiten]

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse) [Bearbeiten]

Wässer [Bearbeiten]

     

Sonstiges [Bearbeiten]

  • Spalter Hopfen

Deutsche g.g.A.-Produkte [Bearbeiten]

Stand Februar 2011

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse) [Bearbeiten]

Fleischerzeugnisse [Bearbeiten]

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet [Bearbeiten]

  • Bayerischer Meerrettich / Bayerischer Kren
  • Spreewälder Gurken, Spreewälder Meerrettich
  • Lüneburger Heidekartoffel(n)
  • Salate, Gurken, Feldsalat und Tomaten von der Insel Reichenau
  • Schrobenhausener Spargel
  • Rheinisches Zuckerrübenkraut/Rheinischer Zuckerrübensirup/Rheinisches Rübenkraut (seit 6. Juli 2012)[17]
  • Filderkraut/Filderspitzkraut (seit 19. Oktober 2012)[18][19]

Backwaren [Bearbeiten]

Frische Fische, Weich-und Schalentiere sowie deren Erzeugnisse [Bearbeiten]

  • Oberpfälzer Karpfen, Schwarzwaldforelle, Holsteiner Karpfen, Fränkischer Karpfen

Teigwaren [Bearbeiten]

Biere [Bearbeiten]

  • Bayerisches Bier
  • Bremer Bier
  • Dortmunder Bier
  • Gögginger Bier (von der EU im Februar 2011 gestrichen - war nur noch eine Marke der Schussenrieder Brauerei)
 
  • Hofer Bier
  • Kölsch
  • Kulmbacher Bier
  • Mainfranken-Bier
 

Öle und andere Fette [Bearbeiten]

Österreichische g.g.A.- und g.U.-Produkte [Bearbeiten]

Stand Februar 2013[20]

Käse [Bearbeiten]

Fleischerzeugnisse [Bearbeiten]

Obst und Gemüse [Bearbeiten]

Öle und andere Fette [Bearbeiten]

Getränke [Bearbeiten]

Polnische g.g.A.- und g.U.-Produkte [Bearbeiten]

Slowakische g.g.A.- und g.U.-Produkte [Bearbeiten]

  • Vinohradnícka oblasť Tokaj, (Wein aus der Region Tokaj) - siehe Tokajer. Diese Herkunftsbezeichnung wurde von Ungarn, das ebenfalls auf diese Bezeichnung Anspruch erhebt, beinsprucht. Das wurde vom Gericht jedoch abgewiesen.[21]
  • Slovenská bryndza (Brimsen)

Tschechische g.g.A.- und g.U.-Produkte [Bearbeiten]

  • Budějovické pivo (Budweiser Bier)[22]
  • Budějovický měšťanský var (Budweiser Bürgerbräu)[22]
  • Českobudějovické pivo (Böhmisch Budweiser Bier)[22]
  • Hořické trubičky (Höritzer Röllchen)[22]
  • Špekáček eine in Tschechien verbreitete Speckwurst[23]
  • Karlovarské oplatky und Karlovarské trojhránky, deutsche Bezeichnung „Karlsbader Oblaten“, bis 2016 darf der Begriff „Karlsbader Oblaten“ aber für Waffeln verwendet werden, die der Spezifikation für „Karlovarské oplatky“ nicht entsprechen.[24]
  • Karlovarský suchar (Karlsbader Zwieback)[22]
  • Lomnické suchary (Lomnitzer Zwieback)[22]
  • Nošovické kysané zelí (Noschowitzer Sauerkraut)[22]
  • Pardubický perník (Pardubitzer Lebkuchen)[22]
  • Pohořelický kapr (Pohrlitzer Karpfen)[22]
  • Štramberské uši (Stramberger Ohren)[22]
  • Žatecký chmel (Saazer Hopfen)[22]

Ungarische g.g.A.- ,g.U.- und g.t.S. Produkte [Bearbeiten]

Stand Januar 2009

Fleischerzeugnisse [Bearbeiten]

  • Szegedi szalámi: Salami aus Szeged

Geschützte Herkunftsbezeichnungen in der Schweiz [Bearbeiten]

In der Schweiz gibt es zwei geschützte Herkunftsbezeichnungen: Appellation d’Origine Contrôlée (geschützte Ursprungsbezeichnung) und Indication géographique protégée (geschützte geografische Angabe). Beide sind offizielle, staatlich geschützte Bezeichnungen, die von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert werden. Für jedes Produkt gibt es ein exaktes Pflichtenheft, mit dem Qualität und regionstypische Eigenschaften sicherstellt sind.

Die beiden Herkunftsbezeichnungen werden in der Schweiz von der Schweizerischen Vereinigung der AOC-IGP vertreten. Die Organisation verfolgt folgende Ziele:

  • Den Schweizer Konsumenten die Grundlagen von AOC und IGP zu erklären
  • Den Produzenten je ein Logo AOC- und IGP-Logo anzubieten
  • Alle von den geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben profitierenden Branchenorganisationen in einem Forum zu vereinigen
  • Wahrnehmung der Interessenvertretung der Branchen innerhalb der AOC-IGP-Politik

Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) [Bearbeiten]

Appellation d’Origine Contrôlée darf nur für Qualitätsprodukte verwendet werden, die im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. AOC-Produkte der Schweiz sind

Indication géographique protégée (IGP) [Bearbeiten]

Die geschützte geografische Angabe (IGP, Indication géographique protégée) dient zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.

Kandidaten für AOC oder IGP [Bearbeiten]

Folgende landwirtschaftlichen Erzeugnisse haben einen Antrag zur Registrierung als AOC oder IGP gestellt:

AOC-Kandidaten [Bearbeiten]

  • Boutefas (Schweinefleischwurst aus der Waadt)
  • Bündner Bergkäse
  • Glarner Alpkäse
  • Huile de noix vaudoise
  • Zuger Kirsch / Rigi Kirsch
  • Jambon de la Borne (in Räucherkammer getrockneter Beinschinken aus dem Kanton Freiburg oder dem Broyegebiet)
  • Bois du Jura (Holz aus dem Jura-Bogen)

IGP-Kandidaten [Bearbeiten]

Die offiziellen Qualitätszeichen AOC oder IGP sind landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer engen und traditionellen Verbindung zu ihrem Ursprungsgebiet vorbehalten.

Herkunftsbezeichnungen Non-Food [Bearbeiten]

Herkunftsbezeichnungen haben sich auch im Non-Food Bereich als Recht etabliert und werden von Gerichten in der gesamten EU anerkannt.

Parfum, Duftwasser [Bearbeiten]

  • Echt Kölnisch Wasser (Original Eau de Cologne) aus Köln[25]
  • Original Eau de Cologne unter Nr.39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland [1]
  2. eiz Niedersachsen [2]
  3. a b c d Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (PDF)
  4. Verordnung (EWG) Nr. 2082/1992 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (PDF)
  5. a b c Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993 der Kommission vom 9. Juli 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (PDF)
  6. a b Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (PDF)
  7. a b c d Verordnung (EG) Nr. 628/2008 der Kommission vom 2. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (PDF)
  8. a b c d Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (PDF)
  9. Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (PDF)
  10. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006R0509:EN:HTML
  11. http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lng1=en,el&lang=&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=261831:cs&page=&hwords=null
  12. Fachjournal Der Lebensmittelkontrolleur, 1/2011, Seite 6
  13. Europäische Kommission > Landwirtschaft und ländliche Entwicklung > Landwirtschaft und Ernährung > DOOR > Browse
  14. Christian Brethauer: Der Schutz der geographischen Herkunftsangaben. bei justlaw.de
  15. juris 31. Januar 2012 [3]
  16. "Bayerisches Rindfleisch" durch EU-Gütezeichen geschützt Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. März 2011. Abgerufen am 16. Mai 2011.
  17. Amtsblatt der Europäischen Union L182 13.07.2012, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:182:0010:0011:DE:PDF
  18. Regionale Spezialität: Die Europäische Union schützt das Filderkraut - Stuttgarter Zeitung, 24. Oktober 2012
  19. Durchführungsverordnung (EU) 975/2012 (PDF)
  20. Geschützte österreichische Bezeichnungen im Portal des Lebensministeriums vom 7. Februar 2012 abgerufen am 15. Februar 2013
  21. der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 143/12 vom 8. November 2012 abgerufen am 15. Februar 2013
  22. a b c d e f g h i j k EU-geschützte Produktbezeichnungen aus Tschechien vom 13. November 2007 abgerufen am 15. Februar 2013
  23. Tschechischer Speckwürstchen-Protektionismus auf Radio Praha vom 5. Mai 2011 abgerufen am 7. Mai 2011
  24. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:197:0003:0004:DE:PDF
  25. Begriffsbestimmungen für Kölnisch Wasser (PDF), herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) „Schutz von Original oder Echt Kölnisch Wasser bzw. Original Eau de Cologne“
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!