Herzogtum Holstein

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Das Herzogtum Holstein entstand 1474 aus der Grafschaft Holstein, als der dänische König Christian I., der in Personalunion auch Herzog von Schleswig und Graf von Holstein war, bei Kaiser Friedrich III. die Erhebung Holsteins zum unmittelbaren Reichslehen erreichte und selbst mit dem neu entstandenen Herzogtum belehnt wurde.

Christian I. hatte schon 1460 im Vertrag von Ripen den Grundsatz der Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein anerkennen müssen, und so bildete sich die geschichtliche Einheit der beiden Herzogtümer heraus. Dennoch blieb die Eidergrenze von Bedeutung, da Schleswig weiterhin dänisches und Holstein deutsches Lehen und somit Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches (bis 1806) war.

Heute befindet sich auf dem Gebiet der beiden früheren Herzogtümer das Bundesland Schleswig-Holstein und das dänische Amt Sønderjylland, im historischen Kontext und seitens der Deutschen Minderheit in Dänemark auch Nordschleswig genannt.

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